Mutmaßlicher Ex-Leibwächter von Bin Laden lebt von Steuergeldern weiter in Deutschland

Sami A. ist ein Beispiel dafür, wie schwer es sich der deutsche Staatsapparat im Umgang mit Dschihadisten macht. Statt Sami A. abzuschieben, lebt er mit Leistungen, die durch deutsche Steuerzahler finanziert werden, seit Jahren hier. Das bestätigte die Antwort der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf eine aktuelle Anfrage der AfD-Fraktion.
Titelbild
Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Bin Laden, Sami A., klagt vor Gericht gegen seine Abschiebung nach Tunesien.Foto: Screenshot YouTube / Tom Becker (tommibec)
Epoch Times24. April 2018

Der in Bochum lebende Sami A., mutmaßlicher ehemaliger Leibwächter Bin Ladens, kann noch immer nicht in sein Heimatland Tunesien abgeschoben werden. Monatlich bezieht er 1.176,84 Euro an durch deutsche Steuerzahler finanzierte Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Dies ergab eine Anfrage der AfD-Fraktion an die Landesregierung Nordrhein Westfalens.

Bereits 2012 äußerte Peter Biesenbach, damaliger innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sein Unverständnis darüber, dass der tunesische Dschihadist immer noch unbehelligt in Deutschland lebe und nahezu 20.000 Euro an staatlichen Transferleistungen – an Steuergeldern erhalten habe, heißt es in der aktuellen AfD-Anfrage.

Sami A. stellt eine terroristische Gefahr dar

„Sami A. stellt eine terroristische Gefahr dar“, erklärte Biesenbach im Innenausschuss am 06. September 2012. Dafür sprächen nicht nur seine mutmaßlichen Kontakte zu den Attentätern des 11. September 2001. Außerdem soll Sami A. nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft auch zur Radikalisierung zweier Mitglieder der sogenannten „Düsseldorfer Zelle“ beigetragen haben, die wegen eines versuchten Bombenanschlages verurteilt wurden, heißt es in der Anfrage weiter.

Aktuell gebe es kein Abschiebestopp nach Tunesien. Doch in letzter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht Münster im April 2017 festgestellt, dass Ex-Al-Qaida-Mann Sami A. in Tunesien „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen“. Damit wird die Frage der AfD-Fraktion beantwortet, was die Landesregierung hindert, Sami A. als Dschihadisten abzuschieben.

Sami A. bestreitet Verbindung zu Bin Laden

Laut „Bild“ kam Sami A. 1997 als 21-jähriger Student nach Deutschland. Von 1999 bis 2000 tauchte er dann laut eines Gerichtsurteils in ein afghanisches Terrortrainingscamp ab. Danach soll er in Osama Bin Ladens Leibgarde aufgestiegen sein. Sami A. bestreitet das, ebenso bestreitet er Kontakte zu einem Drahtzieher des 11. September.

2005 bat die Generalbundesanwaltschaft, aufgrund seiner Erkenntnisse das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Sami A. abzuschieben. Am 10. März 2006 verfügte das Ausländerbüro die Ausweisung mit Abschiebeandrohung. Gegen den Abschiebebescheid legte Sami A. Rechtsmittel ein. Per Urteil im März 2011 hob das Verwaltungsgericht die Ausweisungsverfügung auf, da sich die politische Situation in Tunesien durch die Revolution geändert hatte.

Durch Gegenklage verhindert Sami A. die Abschiebung

Dagegen habe man die „Zulassung der Berufung beantragt“. Sami A. reichte daraufhin Gegenklage beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ein. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied dann, weil Sami A. mit Folter rechnen müsse, mit einer Deutschen verheiratet sei und damals drei gemeinsame Kinder mit ihr hatte, ein Abschiebeverbot zu verhängen.

Der Versuch des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das Abschiebungsverbot zu widerrufen, scheiterte sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, berichtete die „Westfalenpost“.

Sami A. für Alice Weidel nur einer von hunderttausend Fällen

„Was bei Sami A. als pseudoprominentem Islamisten noch mediale Aufregung erzeugt, ist in der Realität hunderttausendfach der Fall, so Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagfraktion.

Nur für unsere Rentner, die sich für unser Land verdient gemacht hätten, sei nichts da. „Diejenigen, die schon länger hier leben, haben das Nachsehen, müssen Pfandflaschen sammeln, leben in Armut. Und das gilt nicht nur für die deutschen Rentner, sondern betrifft all jene rund zwölf Millionen Bundesbürger, die an der Armutsgrenze leben,“ so Weidel weiter. (er)



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