Muss Facebook Daten von Toter freigeben? – Facebook im Streit um Rechte an Account von totem Mädchen vor Gericht
Muss Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dessen Benutzerkonto verschaffen? Diese Frage beschäftigt heute das Berliner Kammergericht. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 unter bislang ungeklärten Umständen ums Leben gekommen war.
Die Eltern erhoffen sich von den Chat-Nachrichten oder Chronik-Einträgen des in einen Gedenkzustand versetzten Accounts Rückschlüsse auf die Todesumstände der damals 15-Jährigen.
In einem ersten Urteil hatte das Berliner Landgericht im Sinne der Klägerin entschieden. Die Richter erklärten, dass der Vertrag mit Facebook Teil des Erbes sei. Sie wollten den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher. Das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kindes stehe der Entscheidung nicht entgegen, hieß es.
Facebook war daraufhin in Berufung gegangen und jetzt liegt es am Berliner Kammergericht, über den Fall zu entscheiden. Ob am Dienstag ein Urteil fällt, ist allerdings offen. (dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion