Mordprozess gegen Ahmad G. in Flensburg: Die traurige Geschichte des Mädchens „Mi“
Als Ahmad G. (18) Polizei und Rettungskräfte gegen 18.35 Uhr an jenem Montag, 12. März 2018, alarmierte, rasten diese sofort zu der kleinen Wohnung von Mireille B. (17) in einem Neubau an der Straße Zur Exe in Flensburg. Doch sie konnten nichts mehr für sie tun.
Ein 17-jähriges Mädchen hatte schwere Stichverletzungen, an denen sie trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb.“
Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt der EPOCH TIMES auf Nachfrage bestätigte, verblutete das Mädchen infolge der Messerstiche, über deren Anzahl hieß es: „Dazu sagen wir nichts.“
Landgericht Flensburg, 4. September 2018
Wegen Mordes an der 17-jährigen Mireille muss sich nun besagter Ahmad G. seit 9.15 Uhr vor dem Landgericht Flensburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Afghanistan stammenden Angeklagten vor, die Jugendliche im März aus niedrigen Beweggründen mit 14 Messerstichen getötet zu haben.
Laut Anklage soll der Mann aus Eifersucht gehandelt haben, weil das Mädchen in den Wochen zuvor eine andere Beziehung eingegangen sei. Die Hinwendung zu ihrem neuen Partner und die damit einhergehende, von ihm unabhängige Lebensgestaltung habe der Angeklagte nicht akzeptieren wollen.
Wieder zweifelhafte Altersangaben
Zu Beginn des Prozesses muss das Gericht zunächst das Alter des Angeklagten klären, da es nach Gerichtsangaben widersprüchliche Angaben dazu gibt.
Die Staatsanwaltschaft habe ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wenn der Angeklagte zur Tatzeit wie zunächst angenommen 18 Jahre alt war, muss die Kammer entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Dann beträgt die Höchststrafe den Angaben zufolge „im Regelfall zehn Jahre“.
War er dagegen bereits 21 Jahre alt, käme das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung. Dann droht eine lebenslange Strafe.
Am Landgericht Flensburg sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Mitte Oktober fallen.
Unter Obhut des Jugendamtes
Der mutmaßliche Täter und das Opfer standen seit Jahren unter der Obhut des Jugendamts Flensburg – das deutsche Mädchen wegen ihrer schwierigen Familiensituation, der junge Afghane, weil er 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland kam.
Wie die Staatsanwaltschaft angab, kam Ahmad G. 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland.
Nach seinen eigenen Angaben sei er zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt, schrieb die „Bild“. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er legte Rechtsmittel dagegen ein, sagte der Flensburger Stadtsprecher Clemens Teschendorf der Zeitung. Das Verfahren war noch nicht abgeschlossen.
Das Mädchen Mireille
Die Eltern von Mireille hatten sich frühzeitig getrennt, wie eine Angehörige (66) der „Bild“erzählte. Von ihren Freunden wurde sie „Mi“ genannt. Sie kam als Kleinkind (1) bereits zu ihren Großeltern. Als sie etwa elf Jahre alt war, starb ihr über alles geliebter Großvater.
Innerhalb von drei Jahren starben dann auch die Großmutter und ihr Vater. Mit der Mutter hatte sie kaum Kontakt. Das Jugendamt übernahm die Fürsorge und „Mi“ zog 2015 in ein betreutes Jugendhaus für minderjährige Mädchen ein, nahe dem Ostseestrand.
An den Freizeitangeboten nahmen auch minderjährige Flüchtlinge teil. Einer von ihnen war Ahmad. Er kochte mit uns in der Gruppe Suppe, kam mit zum Schwimmen und spielte mit anderen Jungs Fußball.“
(Mireilles Freundin, heute 19)
Mireille verliebte sich in den Jungen, schwärmte geradezu von ihm, weil er so höflich und so schüchtern gewesen sei, wie die Freundin sich erinnerte. „Ahmad und Mireille waren seit dem 30. Januar 2016 ein Paar“, bestätigte eine Freundin des Mädchens der „Bild“.
„Mi“ und Ahmad
Doch bald schon zeigte sich die wahre Natur des jungen Asylbewerbers. Eine Angehörige bestätigte der „Bild“, dass der junge Afghane ein „eifersüchtiger Gockel“ gewesen sei, der das Mädchen immer kontrollieren wollte.
„Mi erzählte mir, dass er allein aus Afghanistan geflüchtet sei:“ Er habe große Sehnsucht nach einer Familie gehabt. Und so traf er wohl auch auf fruchtbaren Boden bei dem Mädchen, das fast seine gesamte Familie verloren hatte.
Ab Oktober 2016 lebte Mireille B. in einer vom Jugendamt betreuten Einzimmerwohnung, 40 Quadratmetern in der Straße Zur Exe in Flensburg. Auch Ahmad G. soll eine eigene Einzimmerwohnung bekommen haben. Beide wurden weiterhin vom Jugendamt betreut.
Veränderungen: Kopftuch, Streit und Gewalt
Doch Mireille veränderte sich, verabredete sich immer seltener mit ihrer Freundin. Eines Tages erschien sie mit einem Kopftuch. Die Freundin fragte nach und das Mädchen sagte ihr, dass das ihre eigene Entscheidung sei. Die Freundin hatte jedoch das Gefühl, dass „Mi“ nicht mehr glücklich wirkte.
Der junge Afghane setzte seine Freundin offenbar stark unter Druck.
Es gab häufiger Streit. Er wollte, dass sie immer ein Kopftuch trägt und zum Islam konvertiert.“
(eine Freundin)
Mireille B. (17) war sich noch unsicher, wie es weitergeht: „Für sie stand das noch nicht fest“, so die Freundin. Wenn sie dann aber „hin und wieder ohne Kopftuch rumlief“, habe es Streit gegeben, erklärte die 18-Jährige.
Ab Mitte 2017 bemerkten auch die Nachbarn, dass das Mädchen nur noch mit Kopftuch vor die Tür ging. Zuvor war „Mi“ laut einem Nachbarn ein „fröhliches, aufgeschlossenes Mädchen“.
Das änderte sich aber: „Vor ein paar Monaten ging sie dann nur noch mit Kopftuch vor die Tür und verhielt sich sehr zurückhaltend.“ Eine Nachbarin ergänzt: „Es gab häufig Streit, den man durch die dünnen Wände deutlich vernehmen konnte“, so die Nachbarin laut „Flensburger Tagblatt“. Die junge Frau sei seitdem immer zurückhaltender geworden. Ein Nachbar sagte:
Es hat lautstarke Auseinandersetzungen gegeben, auch körperlich sind die beiden aneinandergeraten.“
(Nachbar von Mireille B.)
Die 17-Jährige soll sogar Anzeigen erstattet haben, so der Mann, der nicht genannt werden will.
Dann lernte Mireille einen anderen Jungen kennen. Ihrer Freundin sagte sie, dass dieser in Streitsituationen ruhig blieb, das habe ihr an ihm gefallen, nicht so wie Ahmad, der habe immer sofort zugeschlagen, so die Freundin rückblickend.
Parallelen zu Kandel
Der Fall hatte weit über Flensburg hinaus für Entsetzen und Trauer gesorgt – weil das Opfer so jung war und wegen der Ähnlichkeiten mit der Bluttat von Kandel wenige Monate zuvor.
In der pfälzischen Kleinstadt starb Ende Dezember 2017 die 15-jährige Mia V., nachdem ihr Ex-Freund Abdul D., ebenfalls ein vermutlich afghanischer Flüchtling, sie im örtlichen DM-Markt mit einem Messer durch zahlreiche Messerstiche ermordet hatte. Er wurde am Montag wegen des heimtückischen Mordes zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.
In Kandel löste der Mord an dem Mädchen eine Welle von Protesten aus, die bis heute nicht abgeebbt sind. Dabei wird den Demonstranten immer wieder durch linke Agitatoren unterstellt, rechts oder sogar Nazis zu sein.
Im Gegensatz zu Kandel soll es in Flensburg keine Protestzüge gegeben haben, vielleicht, weil das Mädchen keine echte Familie hatte, nur das Jugendamt. Auch die öffentliche Trauerfeier wenige Tage nach der Tat verlief in aller Stille.
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