Freiburger Mord geschah bei Vollmond: Hussein legte noch atmende Maria zum Sterben ins Wasser
Der 20. Prozesstag gegen den Freiburger Mädchenmörder Hussein K. aus Afghanistan hatte es noch einmal in sich. Rechtsmediziner Stefan Pollak sagte vor Gericht zum Ergebnis der Obduktion der Leiche der 19-jährigen Maria L. aus.
Nach Auswertung der Handydaten des Angeklagten wurde dessen Aussage widerlegt, dass er seinem Opfer nur zufällig begegnet sei. Mehr noch er war über eineinhalb Stunden am Tatort nahe der Jugendherberge und lauerte dort vermutlich auf ein nächtlich heimkehrendes Opfer. Der Angriff auf Maria und all das Folgende geschahen vermutlich zwischen 2.55 Uhr und 4.15 Uhr, wie die Handydaten des Täters beweisen.
Bis zur Ohnmacht gewürgt
Der 68-jährige Gutachter ist Leiter der Freiburger Rechtsmedizin und geht davon aus, dass das Mädchen während der Vergewaltigung bereits ohnmächtig war, berichtet die „Badische Zeitung“. Es habe keine Hinweise dafür gegeben, dass das Opfer während der Sexual-Tat noch einmal zu Bewusstsein gekommen war.
An Marias Hals fanden sich Einblutungen, Male und blutunterlaufene Quetschungen durch Husseins würgende Hände. Der zusätzliche Einsatz eines weichen Schals zur Drosselung des Opfers wird als möglich aber nicht zwingend angenommen. Hussein K. selbst sagte aus, dass er dem Mädchen den Mund zugehalten und sie mit dem Arm gewürgt habe. Dr. Pollak hält dies für stimmig.
Die Richterin fragte den Experten danach, wie lange Hussein K. die 19-Jährige wohl gewürgt hatte, bis diese bewusstlos zusammenbrach. Dazu gab Dr. Pollak zu bedenken, dass dies vom Kräfteverhältnis der beteiligten Personen abhänge und auch, wie erfolgreich die Atemwege oder die Halsschlagader in einem solchen Fall komprimiert werde.
Im kürzesten Fall würgte Hussein das Mädchen also eine Minute, bis dieses ohnmächtig wurde. Drei bis fünf Minuten ununterbrochenes Würgen könnten, dem Experten zufolge, zum Tode führen. Doch meist dauere es länger, da sich die Opfer wehren würden. Jedes Opfer versuche alles daran zu setzen, den Angriff erfolglos zu machen.
Laut Husseins Aussage hatte er das Mädchen bis zum Tode gewürgt und die tote Studentin dann, mit dem Gesicht nach unten, in den Fluss Dreisam gelegt, wie „Bild“ berichtet.
Doch dies sollte sich als eine Lüge herausstellen.
Maria hätte überleben können, wenn …
Laut dem Gutachter wurde in Marias Atemwegen Schaum gefunden, eine für Ertrinken typische Erscheinung. Jedoch:
Ein Ertrinkungsvorgang eines Erwachsenen in einem Gewässer, das so seicht ist, wie es die Dreisam war, ist nur bei einer Aufhebung des Bewusstseins vorstellbar.“
(Prof. Dr. Dr. Stefan Pollak, Direktor Rechtsmedizin Freiburg)
Das Gericht fragte bei Dr. Pollack nach, ob eine bewusstlose Person so flach atmen kann, dass ein medizinischer Laie dies übersieht. Doch der Mediziner schloss das in diesem Fall aus, da die späteren Befunde des Ertrinkens auf eine volle Atemtätigkeit hingedeutet hatten.
Wie „Bild“ weiter berichtet, habe Dr. Pollak ausgesagt, dass, wäre der Kopf der Studentin aus dem Wasser gezogen worden, sie überlebt hätte. „Die Atembewegung war erkennbar.“
Die Tatnacht: 16. Oktober 2016, Vollmond
Bereits am 11. Verhandlungstag berichtete die „Badische Zeitung“ vom Ablauf des Angriffs, den der bekannte Freiburger Gutachter Ulrich Löhle, ein Physiker, vor Gericht rekonstruierte.
In jener Nacht auf den 16. Oktober herrschte Vollmond, sogar ein sogenannter „Supermond“, es war heller als sonst, der Mond thronte groß am sternenklaren Firmament. Zudem waren die Straßenlaternen eingeschaltet. Maria, das Mädchen vom dritten Semester Medizin, war auf dem Nachhauseweg von einer großen Party in der Unimensa.
Offenbar war Hussein K. von der Dreisam her gegen 2.40 Uhr auf den Radweg am Ufer auf Maria zugetreten. Bei diesem Licht konnte er das Mädchen laut Gutachten mindestens eine halbe Minute lang beim Heranfahren gesehen und gut zwölf Meter oder drei Sekunden bis Kontakt als Mädchen mit langen Haaren erkannt haben. Doch für Maria war der offensichtlich am Wegrand stehende Täter nicht zu sehen, wie Versuche am Tatort ergaben.
https://www.youtube.com/watch?v=_81W0Y8L_7E
Die 19-Jährige versuchte noch auszuweichen, weswegen es erst auf dem Grasstreifen rechts vom Weg zum Kontakt kam, als Hussein ihr in den Lenker griff. Das Mädchen wurde mit seinem Rad durch die Geschwindigkeit von rund 15 Kilometern pro Stunde gegen den Maschendrahtzaun gedrückt, der Lenker klemmte sich offenbar fest und das Vorderrad verdrehte sich dabei um 55 Grad. Für den Experten die wahrscheinlichste Variante: „Da passt einfach alles.“
Nachdem Hussein das Mädchen vom Fahrrad gezerrt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, machte er sich über die nun wehrlose junge Frau her. Die Obduktion ergab je eine Bisswunde an der Wange und am Unterbauch, die Oberarme wiesen Merkmale des Packens durch Hände auf. Hussein K. vergewaltigte die 19-Jährige auf verschiedene Weise am Unterkörper mit der Hand, wie die Verletzungen belegen.
Dann zerrte er sein immer noch ohnmächtiges Opfer zum Fluss hinunter, offenbar durch eine Brombeerhecke, was die zahlreichen Langen Kratzer am Körper des Mädchens verursachte. Die Ermittler fanden auch eine entsprechende Schneise in dem Gebüsch. Dr. Pollak hielt es auch für möglich, dass „ein Teil des Kampfes“ in dem Dornengestrüpp stattgefunden haben könnte.
Urteil nicht vor März
Für Dienstag, 27. Februar, ist der nächste Prozesstag mit weiteren Zeugen geplant, ein weiterer Termin, ein psychiatrisches Gutachten, steht für Freitag, den 2. März an. Am 9. oder auch 12. März sollen die Plädoyers gehalten werden. Dazu wird die Öffentlichkeit wahrscheinlich ausgeschlossen sein. Spätestens zehn Tage danach muss das Urteil fallen.
https://www.youtube.com/watch?v=ae4SlcE4fH0
Siehe auch:
Freiburger Frauenmord: Die Spur des „Wolfes“ – Was geschah in Griechenland? (Video)
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