Montag: Bahn- und Flugverkehr durch Streik stark eingeschränkt
Nach der Warnstreikankündigung von Gewerkschaften gibt es am kommenden Montag keinen regulären Passagierverkehr am Frankfurter Flughafen. „Alle Aufgaben, die einen vollumfänglichen Flugbetrieb ermöglichen“, seien aufgrund des Warnstreiks ausgesetzt, teilte die Betreibergesellschaft Fraport mit. „Fraport bittet Passagiere daher dringend, von einer Anreise zum Flughafen abzusehen.“ Auch Umsteigeverkehre könnten am größten deutschen Flughafen nicht stattfinden. Fraport zufolge waren an diesem Tag ursprünglich etwa 1.170 Starts und Landungen mit insgesamt rund 160.000 Passagieren geplant.
Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wollen mit einem großangelegten bundesweiten Warnstreik am Montag große Teile des öffentlichen Verkehrs lahmlegen. Betroffen von dem ganztägigen Warnstreik sind der Fern-, Regional-, und S-Bahn-Verkehr der Deutschen Bahn sowie weiterer Eisenbahn-Unternehmen. Die Gewerkschaft Verdi ruft zudem in ihrem Organisationsbereich zu Warnstreiks an allen deutschen Verkehrsflughäfen außer Berlin auf sowie im öffentlichen Nahverkehr in sieben Bundesländern. Auch die Autobahngesellschaft und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung soll bestreikt werden.
Dritte Verhandlungsrunde ab Montag
Die Warnstreiks an Flughäfen betreffen den Gewerkschaften zufolge einerseits die Verhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, zum anderen örtliche Verhandlungen für Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste sowie die bundesweiten Verhandlungen für die Beschäftigten der Luftsicherheit.
Mit den Aktionen erhöht Verdi den Druck für die am Montag beginnende dritte Verhandlungsrunde mit Bund und Kommunen. Gemeinsam mit dem Beamtenbund dbb fordert die Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst 10,5 Prozent und mindestens 500 Euro mehr Lohn. Die Arbeitgeber hatten in der zweiten Verhandlungsrunde Ende Februar ein Angebot vorgelegt. Es umfasst unter anderem eine Entgelterhöhung von insgesamt fünf Prozent in zwei Schritten und Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 2.500 Euro. (dpa/red)
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