Mögliche Schädigung durch Corona-Impfung: Erster Zivilprozess beginnt Mitte März

Eine 57-jährige Frau verklagt BioNTech, weil sie nach einer Impfung mit Comirnaty einen Herzschaden erlitten hat. In einer Feststellungsklage gegen die Bundesregierung soll geklärt werden, ob die entsprechende Gesetzesverordnung für die Beschaffung der Impfstoffe rechtens ist.
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Wegen möglicher Impfschäden muss sich BioNTech demnächst vor Gericht verantworten.Foto: iStocks/U. J. Alexander
Von 21. Februar 2023

Wegen des Verdachts auf gesundheitliche Schäden, ausgelöst durch die Corona-Impfung, beginnen in den kommenden Monaten mehrere Prozesse gegen den Hersteller BioNTech. Wie die „Welt am Sonntag“ mitteilt, beginnt am 15. März ein Zivilprozess vor dem Landgericht Frankfurt. Klägerin ist eine 57-jährige Frau, die angibt, nach einer Impfung mit Comirnaty herzgeschädigt zu sein. Sie will daher von dem Unternehmen Schadensersatz.

BioNTech: Klägerin hat zu wenig Informationen übermittelt

Laut „Welt am Sonntag“ habe BioNTech mitgeteilt, dass jeder Verdachtsfall einer potenziellen Nebenwirkung „medizinisch und rechtlich“ geprüft werde. Nach Ansicht des Unternehmens habe die Klägerin aber nicht „genügend Informationen“ übermittelt. Daher sei die Grundlage einer Prüfung nicht gegeben. Weitere Angaben wollte das in Mainz ansässige Unternehmen mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht machen.

Weitere Zivilprozesse gegen BioNTech wegen Verdachts möglicher Impfschäden finden Ende März in Frankenthal, im Mai in Düsseldorf und im August in München statt. Auch gegen die Bundesregierung ist laut „Welt am Sonntag“ eine erste Feststellungsklage eingebracht worden. Dabei soll geklärt werden, ob die entsprechende Gesetzesverordnung für die Beschaffung der Impfstoffe rechtens ist.

CDU fordert Sonderfonds für Geschädigte

In der Politik wird unterdessen der Ruf nach Entschädigungen für Menschen mit nachgewiesenen Impfschäden lauter. Wer erwiesenermaßen einen Impfschaden erlitten hat, muss dafür angemessen entschädigt werden. Ein Sonderfonds des Bundes könnte ein angemessenes Instrument sein“, meinte etwa Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Ates Gürpinar, Sprecher für Krankenhaus- und Pflegepolitik der Fraktion der Linken, forderte schnelle und unbürokratische Hilfe für Betroffene. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass es einen Ansprechpartner gibt und die Betroffenen nicht allein gelassen werden“, so Gürpinar.

Gang vor den Kadi gut vorbereiten

Der Weg zur Anerkennung als Impfgeschädigter ist jedoch ein holpriger. Welche Voraussetzungen für eine Klage erfüllt sein müssen, erläuterte der Anwalt Marco Rogert in einem Interview mit „Focus Online“.  Die Kanzlei des Düsseldorfer Juristen vertritt derzeit nach eigenen Angaben etwas mehr als 600 Klienten.

Beratungsgespräche habe es seit dem vergangenen Mai fast 2.500 gegeben. Rogert vertritt allerdings nur Menschen, bei denen von objektiver Seite die Bestätigung eines Impfschadens vorliegt. Dies sei beispielsweise ein ärztlicher Befund. Eine weitere Möglichkeit sei ein erfolgreich beschiedener Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens nach dem Infektionsschutzgesetz.

Diese behördliche Feststellung gebe es aber nur selten, sagt der Jurist. Die dritte Möglichkeit sei der Nachweis von Schäden durch das Spike-Protein des Impfstoffes. Dazu sei ein speziell angefertigtes Blutbild nötig.

Verhinderungsstrategie der Pharmakonzerne

Um Schadensersatzklagen abzuwenden, verfolgten die Pharmakonzerne eine Strategie. Zunächst räumen sie laut Rogert grundsätzlich ein, dass Impfschäden auftreten können. Die Unternehmen fordern dann die Anwälte auf, medizinische Unterlagen und Krankengeschichte des Betroffenen zuzusenden. Im nächsten Schritt behaupten die Pharmakonzerne dann, dass die Daten nicht ausreichend wären. Einen Zusammenhang mit der Impfung gäbe es nicht. Auch sei die Sicherheit der Impfstoffe durch Zulassung der Impfstoffe praktisch bewiesen.

Rogert hofft dennoch, für seine Klienten vor Gericht erfolgreich sein zu können. Er versucht, deren Schadensersatzansprüche nicht nach dem Arzneimittel-, sondern nach dem Gentechnikgesetz durchzusetzen. „Wenn man davon ausgeht, dass bei dieser Impfung ein gentechnisch veränderter Organismus in den Körper eingebracht wird, dann sprechen wir nicht mehr von einem klassischen Arzneimittel. In diesem Fall könnten die Geschädigten ihre Ansprüche leichter durchsetzen, denn das Gentechnik-Gesetz sieht eine wirklich harte Gefährdungshaftung für die Hersteller vor.“ Die Impfstoffhersteller lehnten diese Interpretation zwar ab, doch nach Ansicht des Juristen kommen beide Anspruchsgrundlagen in Betracht. „Welche das Ende ist, wird das Gericht entscheiden.“

Beste Chancen mit behördlich anerkanntem Impfschaden

Die besten Chancen für eine Anerkennung von Impfschäden hätten Klienten, deren Schädigung bereits behördlich anerkannt ist. „Die dann gewährte Entschädigung durch die Bundesregierung schließt Ansprüche gegen den Hersteller nämlich nicht aus.“ In anderen Fällen entscheidet ein gerichtlich bestellter Gutachter, ob im konkreten Fall ein Impfschaden vorliegt.

Eine Antwort der von der CDU zur Forderung nach Entschädigungsfonds beziehungsweise bereits vorhandenen Möglichkeiten des finanziellen Ausgleichs lagen bei Redaktionsschluss nicht vor. Sollte es eine Antwort geben, wird sie nachgereicht.

 



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