Mit Blackbox und Tempo-Kontrolle
Eine ganze Reihe Überwachungssysteme werden ab dem 6. Juli 2022 in Autos zur Pflicht. Dann nämlich tritt die Verordnung 2019/2144 des Europäischen Parlaments in Kraft, die vorsieht, dass Fahrzeuge von Werk aus zum Beispiel mit dem Fahrerassistenzsystem ISA (Intelligent Speed Adaption) ausgerüstet sein müssen. Ziel dieser Verordnung ist die Reduzierung von Opfern von Verkehrsunfällen.
Die Regelung gilt zunächst für neue Fahrzeugtypen (PKW, Busse und LKW). Ab dem 7. Juli 2024 müssen dann alle Neuwagen mit dem System ausgestattet sein. Eine Nachrüstung von Fahrzeugen ist nicht vorgesehen.
Die Verordnung ist Teil des dritten Pakets „Europa in Bewegung“ der Europäischen Kommission, „das einen reibungslosen Übergang zu einem sicheren, sauberen und automatisierten Mobilitätssystem gewährleisten soll“.
90 Prozent Trefferquote reicht ADAC nicht
Die Fahrzeuge sollten Umgebungsinformationen nutzen, um Fahrerinnen und Fahrer optisch, akustisch oder haptisch auf Geschwindigkeitslimits hinzuweisen, erläutert ADAC-Sprecher Jürgen Grieving auf Anfrage von Epoch Times.
Eine Kombination aus Kameras, die Straßenschilder erkennen, und Karten soll Fahrer über die jeweilige Höchstgeschwindigkeit informieren. Dabei sei eine mindestens 90-prozentige Trefferquote wünschenswert.
Zu wenig, findet allerdings der ADAC. Mit zehn Prozent Fehlerquote sei das System nicht zuverlässig genug. Nach Erkenntnissen des ADAC ist es derzeit noch nicht ausreichend erprobt und ausgereift.
Daher sei die vorgesehene Möglichkeit zum Abschalten von ISA sinnvoll. „Als unterstützendes System kann es im Einzelfall sicherlich hilfreich sein“, heißt es in der Bewertung des Automobilclubs. Zwangsbremsungen seien nicht zu befürchten. So lasse sich das System übersteuern, etwa durch Gasgeben. Auch könne man es komplett abschalten.
Allerdings schaltet es sich bei jedem Neustart automatisch wieder ein. Blind sollte man sich nicht auf den Assistenten verlassen. Werde ein Fahrer geblitzt, sei er trotz ISA in der Verantwortung, betont der ADAC.
ISA wird im Auto vorinstalliert. Während der ersten sieben Jahre ist die Nutzung kostenlos. Danach kann der Hersteller für diesen Dienst Gebühren verlangen.
Datenschützer haben keine Bedenken
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat die betroffenen Ministerien zur nationalen Umsetzung der europäischen Verordnung beraten, teilt Sprecher Christof Stein auf Anfrage von Epoch Times mit. Aufgrund der Funktionsweise von ISA bestünden keine datenschutzrechtlichen Bedenken.
„Nach unseren Informationen werden keine personenbezogenen Daten erhoben“, so Stein. Die Fahrzeuge sollten zwar Umgebungsinformationen nutzen, eine Aufzeichnung oder Überwachung sei laut Verordnung jedoch nicht vorgesehen. „Sollten Hersteller hier Lösungen anbieten, die über die Verordnung hinausgehen, dann wären die jeweiligen Landesbeauftragten am Hauptsitz des entsprechenden Herstellers zuständig“, erläutert der BfDI-Sprecher.
Weitere Kontrollsysteme werden Standard
Die Verordnung sieht weitere Kontrollsysteme als feste Ausstattung in Autos vor. Dazu gehört eine Schnittstelle, um die Fahrzeuge mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren (Atemalkohol-Messgerät) nachzurüsten.
Ein Warnsystem, das bei Müdigkeit und nachlassender Konzentration des Fahrers aktiv wird, wird künftig ebenso zum Standard gehören, wie Notbremslicht, Notfall-Spurhalte- und Rückfahrassistent, ein Sicherheitsgurt-Warnsystem und ein präzises Reifendrucküberwachungssystem.
Eine fest installierte Blackbox dient der sogenannten „ereignisbezogenen Datenaufzeichnung“. In ihr werden Daten zu Geschwindigkeit und Position unmittelbar vor, während und nach einem Zusammenstoß gespeichert. Diese Daten könnten dann zur Unfallforschung in anonymisierter Form ausgelesen werden. Ermöglicht werde so eine „präzise Weiterentwicklung der fahrzeugtechnischen Anforderungen“, heißt es in der Verordnung.
Verkehrsministerium beantwortet Fragen nicht
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr reagierte auf eine schriftliche Anfrage von Epoch Times nicht. Unbeantwortet blieben daher verschiedene Fragen, etwa zur Haftung bei einem Unfall, der nachweislich auf eine fehlerhafte Reaktion von ISA zurückzuführen ist. Auch äußerte sich das von Volker Wissing (FDP) geführte Ministerium nicht zu der Frage, ob es valide Daten zur angeblichen Reduzierung von Unfällen durch ISA gibt. (os)
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