Mit 134km/h und betrunken? Polizist fuhr Fabien (21) tot

Ein Jahr nach einem tödlichen Unfall, den ein Streifenwagen ausgelöst hatte, bringen Ermittlungen nach einem anonymen Hinweis einen neuen Verdacht ans Licht. Der Polizist war mit mindestens 1,1 Promille unterwegs.
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Am 29. Januar 2018 prallte ein Streifenwagen mit 134 km/h auf das Fahrzeug einer 21-Jährigen. Nun wird gegen den Fahrer wegen Trunkenheit im Dienst ermittelt.Foto: Carsten Rehder/Archiv/dpa
Epoch Times7. Februar 2019

Am 29. Januar 2018 rückt eine Polizeistreife in Berlin mit Blaulicht aus – ein Raubüberfall wurde gemeldet. Der Routineeinsatz, der sich später als falscher Alarm herausstellen wird, entwickelt sich jedoch rasch zu einem Albtraum.

Die Beamten rasen durch die Berliner Innenstadt. Der Fahrtenschreiber zeigt später eine Geschwindigkeit von 134 Kilometer pro Stunde an. Mit diesem Tempo sind die Polizisten unterwegs, als sie mit dem Wagen von Fabien Martini zusammenkrachen. Die 21-Jährige will ihr Fahrzeug gerade einparken, als es der Streifenwagen erfasst. Die junge Frau stirbt noch am Unfallort. Die Polizisten werden nur verletzt.

Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn die Polizeistreife mit 100 Kilometer pro Stunde gefahren wäre, berichtet „Der Tagesspiegel“. Ein Jahr nach dem Unfall verdichtet sich der Verdacht gegen den Polizisten. Er war nicht nur zu schnell unterwegs, sondern hatte eine Stunde nach dem Unfall einen Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille.  Dieser dürfte folglich zum Dienstantritt noch höher gewesen sein.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Bislang gingen die Ermittler von fahrlässiger Tötung aus. Dank eines anonymen Hinweises wird jetzt auch wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit gegen den 51-jährigen Polizeihauptkommissar Peter G. ermittelt, so die „Berliner Zeitung“.

Die Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slownik reagierte mit Betroffenheit auf den neuen Sachverhalt. Auf Twitter postete sie:

„Ich sichere der Familie zu, dass ich mit vollem Nachdruck und rückhaltlos alles zur Aufklärung Erforderliche beitragen werde.“

Alkoholtest verpatzt

Die Fragen, die sich bei dem Sachverhalt aufdrängen: Bei jedem Betroffenen wird im Falle eines Unfalls ein Alkoholtest durchgeführt. Warum nicht bei einem in einen Unfall verwickelten Polizei? Sollte der Sachverhalt vertuscht werden? Hatte der Kollege bemerkt, dass der Fahrer des Streifenwagens nach Alkohol roch und deckte ihn? Oder trank der Beamte erst nach dem Unfall?

Bei dem Beamten erfolgte am Unfallort jedenfalls kein Alkoholtest.  Nach Angaben des „Tagesspiegel“ war der Beamte bereits im Rettungswagen, als der Verkehrsunfalldienst eintraf. Die Untersuchungen im Krankenhaus unterlagen der ärztlichen Schweigepflicht. Jetzt ist das anders.

Fehlalarm hatte Einsatz ausgelöst

Der Verdacht, dass die Autofahrerin am Steuer telefonierte, hat sich nach Auswertung der Daten ihrer Telefongesellschaft nicht bestätigt

Ein von dem Betroffenen kurz vor dem Unfall Twitter-Post könnte sich jetzt auf ihn selbst auswirken. Laut „Berliner Zeitung“ äußerte er sich über einen betrunkenen LKW-Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen bei einem Unfall eine Polizistin tödlich verletzte: Er hoffe, dass dieser „auf einen Richter trifft, der unsere Gesetze auch anwenden will“.

Bei einer Verurteilung wegen einer Alkoholfahrt droht dem Polizisten eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. (sua)



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