Missbrauch mit E-Auto-Förderungen – Wirtschaftsministerium erwägt Anpassung
Viele Privatleute und Autohändler haben ein lukratives Geschäftsmodell mit Elektroautos entdeckt. Die Bundesregierung fördert diese aktuell mit einer Kaufprämie von bis zu 9.000 Euro. Die Käufer exportieren die E-Autos nach Ablauf der vorgeschriebenen Haltedauer von sechs Monaten ins Ausland und verkaufen sie dort gewinnbringend weiter. Beispielsweise in den skandinavischen Ländern sind E-Autos durch Luxussteuern deutlich teurer als bei uns. So kann man dort mit einem Auto mehrere Tausend Euro erwirtschaften.
Diese Förderlücke erkannte nun das Bundeswirtschaftsministerium und will diese bald schließen. So erklärte das Ministerium der „WirtschaftsWoche“:
Es ist nicht Sinn der Förderung, dass geförderte Autos nach Ablauf der Mindesthaltedauer regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft werden und es zu einem Geschäftsmodell für Händler und Käufer wird.“
Mindesthaltedauer anpassen
Derzeit arbeite das Ministerium an einer Anpassung der Förderung ab 2023. Dabei soll möglicherweise die Mindesthaltedauer von einem halben auf ein Jahr verlängert werden. So sollte dieses Geschäftsmodell sich nicht mehr auszahlen, da nach einem Jahr der Wertverlust des Fahrzeuges zu hoch sein wird.
Nach Berechnungen des Center of Automotive Management (CAM) waren 2021 allein in den ersten neun Monaten etwa 30.000 E-Fahrzeuge mit Neuzulassung in Deutschland in solch einen Auslandshandel involviert. Im vergangenen Jahr seien dadurch bis zu 240 Millionen Euro staatlicher Fördergelder für reine Elektrofahrzeuge nicht zweckgemäß verwendet worden. (mf)
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