Sachsen: Keine Gewissheiten für Amtsinhaber Kretschmer
CDU und SPD unterzeichnen heute um 11:00 Uhr im Landtag in Dresden ihren Koalitionsvertrag. Sie wollen eine Minderheitsregierung bilden, haben im Parlament also keine eigene Mehrheit.
Erste Bewährungsprobe für das neue Bündnis ist die für Mittwoch im Landtag geplante Wiederwahl von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Ein Überblick:
Wer tritt bei der Wahl an?
Kretschmer, der seit 2017 Ministerpräsident in Sachsen ist und zuletzt eine Koalition aus CDU, SPD und Grünen führte, ist nicht der einzige Kandidat.
Auch Matthias Berger, fraktionsloser Einzelabgeordneter der Freien Wähler im Parlament, warf seinen Hut offiziell in den Ring. Der AfD-Fraktionschef und -Landesvorsitzende Jörg Urban hielt sich eine Kandidatur offen.
Wie läuft die Wahl ab?
Die Wahl des Regierungschefs ist in der sächsischen Verfassung geregelt. Nach Artikel 60 wird der Ministerpräsident mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Abstimmung gewählt.
Für den ersten Wahlgang bedeutet dies, dass ein Kandidat eine Mehrheit von 61 Stimmen benötigt, um auf Anhieb gewählt zu werden. Das Parlament hat insgesamt 120 Abgeordnete. CDU und SPD zusammen haben 51 Sitze – damit fehlen den künftigen Koalitionären zehn Stimmen.
Ab dem zweiten Wahlgang ist derjenige der Kandidaten gewählt, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Sollte Kretschmer alle 51 Stimmen von seiner Fraktion und der SPD erhalten und würden auf der anderen Seite 50 Abgeordnete gegen ihn stimmen, wäre er knapp gewählt.
In diesem Fall müssten sich mindestens 19 Parlamentarier enthalten. Die Grünen kündigten am Wochenende bereits an, nicht für Kretschmer stimmen zu wollen.
Was passiert bei einem Scheitern der Wahl?
Es gibt eine Frist, die in Artikel 60 der Landesverfassung geregelt ist. Wird der Ministerpräsident nicht innerhalb von vier Monaten nach dem Zusammentritt des neuen Landtages gewählt, ist das Parlament aufgelöst. Die Folge wäre eine Neuwahl. Diese Frist läuft Anfang Februar ab. (afp/red)
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