Ministerium nimmt Neuregelung zum Umgang der Bundeswehr mit Wehrmacht zurück

Die Ergänzungen zum Traditionserlass aus dem Jahr 2018 wurden gänzlich zurückgenommen. Es seien Zweifel an der Distanz der Bundeswehr zur Wehrmacht entstanden.
Titelbild
Bundeswehr-Soldaten (Archiv)Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times14. August 2024

Das Bundesverteidigungsministerium hat eine Neuregelung zum Umgang der Bundeswehr mit dem historischen Erbe der Wehrmacht zurückgenommen. Ein Ministeriumssprecher räumte am Mittwoch in Berlin ein, dass die im Juli vorgelegte Ergänzung zum sogenannten Traditionserlass von 2018 Zweifel an der Distanz der Bundeswehr zur nationalsozialistischen Wehrmacht habe aufkommen lassen.

„Das bedauern wir sehr“, sagte der Sprecher. Die Ergänzungen seien nun „in Gänze außer Kraft gesetzt“.

Die Neuregelung habe „insgesamt Zweifel am Grundsatz aufkommen lassen, dass der Traditionserlass von 2018 für ein klares Bekenntnis der Bundeswehr zu Demokratie und Rechtsstaat steht, ohne Bezüge eben zu Wehrmachtszeiten“, sagte der Sprecher weiter.

Mit der Rücknahme „stellt sich das Ministerium gegen jeden Zweifel daran, dass die Bundeswehr den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet ist“, schrieb das Ressort ergänzend im Kurzbotschaftendienst X.

Traditionserlass regelt Umgang mit Erbe der Wehrmacht

Der 2018 vom Bundesverteidigungsministerium herausgegebene Traditionserlass regelt den Umgang der Bundeswehr mit dem historischen Erbe der Wehrmacht. Im Kern steht darin festgeschrieben, dass die Bundeswehr der Tradition verpflichtet ist, dass aber die Wehrmacht als Ganzes für die Bundeswehr wegen ihrer Taten in der Zeit der Nazi-Diktatur unter keinen Umständen traditionsstiftend sein könne. Damit soll klargestellt werden, dass die Bundeswehr eine demokratische Institution sei und nicht in der Tradition der Wehrmacht stehe.

In seinen im Juli veröffentlichten „ergänzenden Hinweisen“ zum Traditionserlass schrieb das Ministerium allerdings, dass sich ein Großteil der Gründergeneration der Bundeswehr aus ehemaligen Wehrmachtsoldaten rekrutiert habe, von denen sich einige durch exzellente militärische Leistungen hervorgetan hätten – und dass diese Männer künftig Teil der Traditionspflege der Bundeswehr sein könnten.

Kritik am Traditionserlass von 2018

Kritiker monierten, dass dies auch ehemalige Wehrmachtsangehörige betreffe, deren demokratische Gesinnung in Zweifel stehe und die zum Teil in rechtsradikalen Krisen verehrt würden.

Diese Debatte habe im Verteidigungsministerium dazu geführt, „dass wir uns nochmal die Formulierung angeschaut haben und sie vom Markt nehmen“, sagte nun der Ministeriumssprecher.

Ziel der Ergänzung sei eigentlich gewesen, „für mehr Verhaltenssicherheit“ in der Truppe zu sorgen. Die Neuregelung habe sich aber „jetzt in der Rückschau so nicht als förderlich herausgestellt“.

Der Sprecher stellte klar, dass auch weiterhin „militärische Exzellenz“ im Zweiten Weltkrieg nicht ausreiche, „um traditionswürdig im Sinne des Traditionserlasses zu sein“. Zur Traditionswürdigkeit zählten auch Dinge wie Werteorientierung oder der Einsatz für Demokratie und Rechtsstaat. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion