Mindestlohn und Rentenniveau auf der Kippe: Union stellt zentrale SPD-Forderungen infrage

Die offiziellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD beginnen. Doch schon zu Beginn gibt es Streitpunkte: Die Union stellt die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro infrage und warnt davor, das Rentenniveau ohne wirtschaftliches Wachstum stabil zu halten. Droht eine Zerreißprobe zu Beginn der Gespräche?
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CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 13. März 2025

Am Donnerstag, 13. März, beginnen die offiziellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD in Berlin. Parallel dazu wollen die wahrscheinlichen künftigen Regierungsparteien weiter mit den Grünen über die geplante Grundgesetzänderung durch den alten Bundestag verhandeln.

Schon zu Beginn der Regierungsgespräche gibt es Unstimmigkeiten über zwei zentrale Themen der beteiligten Parteien im Wahlkampf: den Mindestlohn und die Rente.

Mindestlohn: CDU will Höhe allein von Kommissionsempfehlung abhängig machen

Wie aus einem Interview von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann mit „Bild“ hervorgeht, stehen in beiden Bereichen bedeutende Wahlkampfversprechen auf dem Spiel. Zum einen stellt die Union die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro ab 2026 infrage.

Diese hatte die SPD in ihrem Wahlprogramm gefordert. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde.

Die Union hatte jedoch auch schon im Wahlkampf erklärt, der Mindestlohn dürfe nicht vom Bundestag bestimmt werden, sondern sei Sache der Mindestlohnkommission. In dieser sind Vertreter der Tarifpartner und Ökonomen vertreten. Sie soll im Juni wieder zusammentreten.

Im Sondierungspapier heißt es, die Entwicklung des Mindestlohns müsse „einen Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage in Deutschland leisten“. In weiterer Folge wird auf die Mindestlohnkommission Bezug genommen.

Diese werde sich „im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren“. Auf diesem Weg sei ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.

Wachstum als Bedingung für Stabilität der Rente

Linnemann interpretiert diese Passage in der Weise, dass eine entsprechende Empfehlung der Mindestlohnkommission eine Bedingung für eine Erhöhung auf einen solchen Betrag sei. Sollte die Empfehlung auf eine geringere Höhe lauten, werde auch der gesetzliche Mindestlohn niedriger ausfallen.

Aus der SPD gibt es bislang noch keine Reaktion. Die Höhe des Mindestlohns ist jedoch auch nicht das einzige sensible Thema, in dem Linnemann ein zentrales Anliegen des potenziellen Koalitionspartners ins Visier nimmt. Der CDU-Generalsekretär hält auch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent nicht für einen Selbstläufer.

Linnemann erklärt, es müssten die Wachstumsbeiträge sein, die dieses Verhältnis zwischen Durchschnittsrente und Durchschnittslohn aufrechterhielten. Das derzeitige Rentenniveau von 48,1 Prozent sei von der Entwicklung der Konjunktur abhängig:

Wenn dieses Land nicht mehr wächst, werden wir uns das Rentenniveau nicht mehr leisten können.“

Man dürfe „nicht immer nur zulasten der jungen Generation Politik machen“. Sollte es nicht in den nächsten ein bis zwei Jahren wieder signifikante Wachstumsimpulse geben, „werden wir uns den ganzen Sozialstaat in dieser Form nicht mehr leisten können“. Dann stehe auch infrage, ob das derzeitige Rentenniveau überhaupt gehalten werden könne.

„Generationenkapital“ im Sondierungspapier nicht angesprochen

Tatsächlich ist im Sondierungspapier im Kontext der Rente von „48 Prozent“ nicht die Rede. Es wird lediglich davon gesprochen, dass man „die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße“ stellen und „das Rentenniveau sichern“ wolle.

Weiter heißt es, dass „eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung“ die dauerhafte Finanzierung dieses Vorhabens finanzieren würden.

Anschließend stellen die möglichen Koalitionspartner die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und die Reform der privaten Altersvorsorge in Aussicht. Dies könnte vorwiegend auf die derzeitigen geförderten Vorsorgeformen wie Riester- und Rürup-Rente gemünzt sein.

Weitere Details bezüglich der Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus finden sich im Sondierungspapier nicht. Unter anderem findet die sogenannte Aktienrente keine Erwähnung, die vonseiten der früheren Ampelkoalition angedacht war.

Diese sah – anders als der Name suggeriert – keine individuelle Option vor, durch die Anlage von Rentenbeiträgen in Aktien eigene Altersbezüge zu erhöhen.

Vielmehr sollte mit kreditfinanzierten und ESG-konformen Mitteln ein sogenanntes Generationenkapital aufgebaut werden, dessen Erträge die Bundeszuschüsse zur Rentenkasse finanzieren sollen. Davon versprach sich die damalige Koalition eine Stabilisierung des Rentenniveaus.

„Frühstart“-System soll privates Ansparen für die Rente erleichtern

Die weiteren Ausführungen zur Rente im Sondierungspapier beziehen sich auf die sogenannte Aktivrente, auf flexiblere Möglichkeiten zum Übergang vom Beruf in die Rente und zu verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Für Diskussionen könnte das Vorhaben sorgen, auch Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dies ist bislang nur bei einzelnen Gruppen davon der Fall, die explizit gesetzlich versicherungspflichtig sind – etwa Publizisten in der Künstlersozialkasse.

In manchen Fällen bestehen auch verpflichtende berufsständische Rentensysteme, so beispielsweise bei Ärzten oder Anwälten.

An der Mütterrente, die von FDP, Arbeitgeberverbänden, aber auch Teilen der Union in der Vergangenheit Kritik erfuhr, wollen die potenziellen Koalitionspartner festhalten. Ebenso soll es bei der Möglichkeit des abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren bleiben.

Neu hinzukommen soll die sogenannte Frühstartrente: Dabei sollen Kinder im Alter von sechs bis 18 Jahren monatlich 10 Euro vom Staat in ein persönliches Kapitalmarktdepot eingezahlt bekommen. Dieses Startkapital soll den Grundstein für eine langfristige Kapitalbildung legen. Eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals wird nicht möglich sein.



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