Millionen Mahnverfahren gegen Arbeitslose
Jobcenter und Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr in mehr als 6,5 Millionen Fällen wegen Rückzahlungsforderungen Mahnverfahren gegen Arbeitslose eingeleitet. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Dienstagausgaben berichten. Demnach gab es im vergangenen Jahr 5,7 Millionen Mahnverfahren, bei denen es um Rückforderungen mit Blick auf Hartz-IV-Leistungen ging.
In 705.566 ging es um die Rückzahlung von zuviel gezahltem Arbeitslosengeld I. Was Hartz IV angeht, beziehen sich die Angaben lediglich auf die von Kommunen und Bundesagentur von Arbeit gemeinsam betriebenen Jobcenter.
Gründe für Rückforderungen
Rückforderungen können erforderlich werden, wenn Leistungen vorläufig gezahlt werden, sich dann aber im Nachgang herausstellt, dass kein Anspruch auf Leistungen besteht. Das kann etwa der Fall sein, wenn es in einer Bedarfsgemeinschaft doch noch andere Einkommen gibt.
Eine andere Möglichkeit ist, dass notwendige Bescheinigungen etwa vom letzten Arbeitgeber fehlen. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums beliefen sich die Rückforderungen bei Hartz IV im vergangenen Jahr auf 2,59 Milliarden Euro knapp sieben Prozent mehr als 2017.
Im Bereich der Arbeitslosenversicherung („Arbeitslosengeld I“) waren es rund 485 Millionen Euro. Laut Regierungsantwort haben die 303 von Bundesagentur und Kommunen gemeinsam betriebenen Jobcenter 2018 insgesamt 20,34 Millionen Hartz-IV-Bescheide ausgestellt. Keine Angaben liegen für jene 104 Jobcenter vor, die von den Kommunen allein betrieben werden. (dts)
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