Milliarden-Rückzahlungsforderungen an säumige Unterhaltsschuldner
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 sind in den Unterhaltsvorschuss-Stellen der Länder offene Forderungen in Höhe von 5.178 Millionen Euro erfasst worden, teilte das Bundesfamilienministerium auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Martin Gassner-Herz mit.
Dabei würden in der Geschäftsstatistik die „zum Zwecke des Rückgriffs zum Soll gestellten Beträge ausgewiesen, soweit die Unterhaltsvorschuss-Stellen davon ausgehen müssen, dass durchsetzbare Unterhaltsansprüche bestehen“, heißt es in der Antwort, über welche die „Welt“ berichtet.
Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt
Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat in die Bresche, wenn Unterhaltspflichtige nicht oder nicht ausreichend Unterhalt an seine Kinder zahlt.
Der Staat kann die Leistung zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass der Unterhalt nicht geleistet wurde, obwohl der Schuldner eigentlich zahlungsfähig wäre. Diese sogenannte „Rückgriffsquote“ hatte zuletzt etwa 20 Prozent betragen.
In ihrer Antwort weist das Familienministerium von Lisa Paus (Grüne) allerdings darauf hin, dass der nominelle Wert der zu verfolgenden Unterhaltsforderungen „keine Erwartung an die kurzfristig realisierbare Höhe der Einnahmen“ darstelle. „Der Betrag ist die Summe der in vielen Jahren aufgelaufenen Forderungen.“
Da vielen Forderungen keine aktuelle, tatsächliche Leistungsfähigkeit der Schuldner gegenüberstehe, sei „unsicher, ob, wann und in welchem Umfang Einnahmen erzielt werden können“.
Die Beweislast liege hier bei den Schuldnern. „Soweit die Schuldner die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung stellen, müssen die Unterhaltsvorschuss-Stellen daher von einer grundsätzlich zu verfolgenden Forderung ausgehen.“
Das Geld wird nicht eingetrieben
Gassner-Herz kritisierte die Antwort der Bundesregierung scharf: „Familienministerin Lisa Paus fiel vor allem damit auf, immer mehr Geld zu fordern, das es nicht gab. Jetzt stellt sich heraus, dass es in ihrer Zuständigkeit viel Geld gäbe, das sie nicht in der Lage ist einzusammeln“, sagte er der „Welt“.
„Die markige Schlagzeile war ihr immer wichtiger, als in den Tiefen der Verwaltungsoptimierung reale Verbesserungen zu erreichen.“
Daran seien auch die Kindergrundsicherung, das Kinderchancenportal, eine wirkungsorientierte Demokratieförderung und viele weitere familienpolitische Vorhaben gescheitert, so Gassner-Herz.
„Eine konsequente Beitreibung ist auch eine Gerechtigkeitsfrage, wenn der brave Steuerzahler für Unterhaltsschuldner einspringt, die sich um ihre Verantwortung drücken.“ Von mehr als fünf Milliarden offener Posten gerade einmal 20 Prozent im Jahr zurückholen zu wollen, sei „träge und ambitionslos“. (dts/red)
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