Migration verschlingt Steuermittel, allein monatlich 1,12 Milliarden Euro für Bürgergeld
Im September 2022 hatten rund 2,35 Millionen der rund 3,84 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung einen Migrationshintergrund. Dies ergab eine Anfrage der AfD an das Bundesarbeitsministerium. Das sind 61,2 Prozent aller Bürgergeldbezieher.
Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II. Aktuell sind es für einen alleinstehenden Erwachsenen 502 Euro. Hinzu kommt die Übernahme der Kosten für die Unterkunft, also Miete und Nebenkosten. Die Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt. Stromkosten müssen vom Regelbedarf gezahlt werden.
Jeden Monat müssen allein für den Grundbedarf 1,12 Milliarden Euro durch die Steuerzahler aufgebracht werden, um das Bürgergeld für Menschen mit Migrationshintergrund aufzubringen. Hinzu kommen noch die Kosten für die Unterkunft.
Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mensch in Deutschland arbeitslos ist oder so wenig verdient, dass er seinen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren kann. Vermögen wird erst ab 40.000 Euro berücksichtigt.
Selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bleibt bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.
Jedoch auch Menschen, die nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit ihnen zusammenleben.
Erneut massiver Anstieg bei unbegleiteten minderjährigen Migranten
Nicht nur Erwachsene, erwerbsfähige und nicht arbeitstätige Migranten führen zu steigenden Belastungen für den Staat. Auch der Strom an unbegleiteten minderjährigen Migranten, der seit 2015 ungemindert nach Deutschland fließt, ist teuer für den Steuerzahler. Wobei die Zahlen 2022 deutlich gestiegen sind. Dies ergab eine Anfrage der Berliner AfD an die Berliner Senatsverwaltung für Bildung und Jugend.
Demzufolge wurden bei einer Ersterfassung von Minderjährigen allein in Berlin gezählt:
- 2015: 4.252 (davon 272 weiblich)
- 2016: 1.381 (davon 119 weiblich)
- 2017: 912 (davon 134 weiblich)
- 2018: 856 (davon 124 weiblich)
- 2019: 763 (davon 117 weiblich)
- 2020: 540 (davon 74 weiblich)
- 2021: 699 (davon 98 weiblich)
- 2022: 3.205 (davon 627 weiblich)
Die meisten unbegleiteten minderjährigen Migranten sind dabei zwischen 14 und 17 Jahren alt. Der Anteil an 17-Jährigen ist in jedem Jahr der höchste von allen Altersgruppen. Zwischen 2015 und 2022 lag er zwischen 36,7 Prozent (2015) und 56 Prozent (2017). Aktuell beträgt der Anteil an 17-Jährigen 41,2 Prozent.
Dabei verteilen sich die unbegleiteten Minderjährigen auf die folgenden häufigsten Herkunftsländer:
- 2022: Ukraine, Afghanistan, Syrien, Türkei, Libanon (aus diesen fünf Herkunftsländern kamen ca. 84 Prozent der ersterfassten unbegleiteten minderjährigen Migranten).
- 2021: Afghanistan, Syrien, Moldau, Vietnam, Guinea (ca. 60 Prozent).
- 2020: Afghanistan, Syrien, Vietnam, Gambia, Guinea (ca. 62 Prozent).
- 2019: Afghanistan, Guinea, Gambia, Vietnam, Syrien (ca. 51 Prozent).
- 2018: Guinea, Afghanistan, Vietnam, Gambia, Syrien (ca. 49 Prozent).
- 2017: Afghanistan, Guinea, Gambia, Vietnam, Russland (ca. 51 Prozent).
- 2016: Afghanistan, Syrien, Guinea, Gambia, Libanon (ca. 59 Prozent).
- 2015: Afghanistan, Syrien, Libanon, Irak, Pakistan (ca. 71 Prozent).
Berlin: Millionenkosten durch unbegleitete minderjährige Migranten
Seit 2015 wurden in Berlin 249.400 Euro für Altersgutachten ausgegeben (pro Gutachten circa 1.450 Euro). Viel größer sind die Kosten für Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Migranten, die in der ersten Phase durchschnittlich drei Monate (Inobhutnahme- und Clearingverfahren) dauert. Die Kosten für Unterbringung und Betreuung in Berlin betrugen nach Jahren geordnet:
- 2015: 18,3 Millionen Euro
- 2016: 85,4 Millionen Euro
- 2017: 40,3 Millionen Euro
- 2018: 30,4 Millionen Euro
- 2019: 8,2 Millionen Euro
- 2020: 6,1 Millionen Euro
- 2021: 7,1 Millionen Euro
- 2022: 24,3 Millionen Euro
Bei der Inobhutnahme kommt es immer wieder dazu, dass sich unbegleitete minderjährige Migranten eigenmächtig entfernen. Allein 2022 trat dieser Fall in Berlin 367-mal ein.
All diese Zahlen spiegeln lediglich die Situation in einem der 16 Bundesländer wider.
Dazu äußert die Vorsitzende der AfD-Hauptstadtfraktion, Dr. Kristin Brinker: „Es ist bekannt, dass Unterbringung und Betreuung jedes einzelnen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings jeden Monat rund 5.000 Euro kosten. Das ist, bei aller Hilfsbereitschaft, den Steuerzahlern nicht zu vermitteln.“ Hier müsse gründlich eingespart werden.
Sie schlägt dazu vor, dass vermehrt ärztliche Altersfeststellungen durchgeführt werden. „Es ist auffällig, dass zwei Drittel dieser Gruppe angeben, 16 oder 17 Jahre alt zu sein, also in einem Alter, in dem erwachsenes Aussehen durchaus gängig ist.“ Bei ärztlicher Überprüfung, ist sie sich sicher, würden viele dieser Flüchtlinge sich als älter erweisen. So könnten, laut der AfD-Politikerin, erhebliche Aufwendungen für die Betreuung eingespart werden.
Prämie und steuerliche Entlastungen für deutsche Rückkehrer
Zu dem hohen Anteil an Migranten bei der Grundsicherung äußert AfD-Bundestagsabgeordneter Bernd Schattner: „Fast 62 Prozent, also fast zwei Drittel aller Grundsicherungsempfänger haben einen Migrationshintergrund. Die Antwort des Ministeriums auf meine Anfrage macht mich fassungslos, denn offenbar möchte niemand etwas an diesem Zustand ändern.“
Zuwanderung würde durch die sogenannte Fortschrittskoalition forciert und mit immer neuen Vergünstigungen und vereinfachten Verfahren für Migranten angeheizt, erklärt Schattner weiter. „Die seit Jahren versprochene Fachkräftezuwanderung erweist sich immer mehr als komplette Luftnummer.“
„Wenn wir auch nur irgendein Interesse daran haben, dass unsere Wirtschaft in nächster Zeit nicht komplett kollabiert, muss die Konsequenz eine Abschiebungsoffensive für abgelehnte Asylbewerber sein!“
Gleichzeitig brauche man eine Rückkehroffensive für die 2,7 Millionen erwerbstätigen Deutschen, die im Ausland leben würden – die Hälfte davon hochqualifiziert. „Für diese Menschen müssen wir eine Rückkehr nach Deutschland so attraktiv wie möglich gestalten – eine Rückkehrprämie und steuerliche Entlastungen wären ein Anfang.“
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