Migration: Jeder 2. Erwachsene legt keinen Pass vor

Mehr als jeder dritte Migrant nahm im vergangenen Jahr die neue kostenlose Asylverfahrensberatung in Anspruch. Wird ein Antrag abgelehnt, ziehen die Betroffenen oft vor Gericht. 2024 stellten insgesamt 229.751 Menschen erstmals einen Asylantrag.
Am Eingang des Dublin-Zentrums in Hamburg-Rahlstedt hängen Informationsblätter, unter anderem zu den Sprechstunden der kostenlosen Asylverfahrensberatung. zu sehen. Die sogenannten Dublin-Regeln legen fest, in welchem europäischen Land ein Asylbewerber seinen Antrag auf Schutz stellen darf. (Archivfoto)
Informationen am Eingang des Dublin-Zentrums in Hamburg-Rahlstedt, unter anderem zu Sprechstunden der kostenlosen Asylverfahrensberatung. Die Dublin-Regeln legen fest, in welchem europäischen Land ein Asylbewerber seinen Antrag stellen darf (Archivfoto).Foto: Christian Charisius/dpa POOL/dpa
Epoch Times30. März 2025

Die staatlich geförderte kostenlose Asylverfahrensberatung haben in den ersten zwei Jahren rund 108.000 Migranten in Anspruch genommen.

Nach Angaben der Bundesregierung machten 2023 bundesweit rund 33.000 Menschen von der behördenunabhängigen Beratung Gebrauch. Dabei wird erklärt, wie die Antragstellung und die Anhörung ablaufen, auch rechtliche Fragen können erörtert werden.

2024 stieg die Zahl derjenigen, die sich beraten ließen, auf etwa 75.000, obwohl es weniger Antragsteller gab als im Vorjahr.

In Deggendorf bietet keiner Beratung an

Wie die Bundesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken mitteilt, gab es diese Beratung 2024 an allen Standorten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Asylanträge bearbeiten – bis auf drei Ausnahmen. Die Beratung wird von Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen angeboten und vom Staat gefördert.

An den Standorten Düsseldorf und Mönchengladbach sei die Beratung durch vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Beratungsprojekte sichergestellt gewesen, hieß es.

Für den BAMF-Standort im bayerischen Deggendorf gibt es „auch nach intensiver Suche keinen geeigneten Träger, der die Aufgabe wahrnehmen wollte“.

Große Differenzen bei Schutzquoten

Wenn man auf die einzelnen BAMF-Standorte blickt, gibt es Unterschiede. So lag die Gesamtschutzquote bei Antragstellern aus Afghanistan in der Mehrheit der örtlichen BAMF-Büros bei über 90 Prozent.

In der Außenstelle Eisenhüttenstadt waren es 60,8 Prozent. Die Erklärung der Bundesregierung, die auf einen niedrigeren Anteil von Frauen aus Afghanistan an diesem Standort verweist, ist aus Sicht der Linken nicht überzeugend.

Während 98,6 Prozent Menschen aus Somalia, über die München entschied, eine Form von Schutz erhielten, lag die Gesamtschutzquote für Antragsteller aus Somalia im brandenburgischen Eisenhüttenstadt bei 50 Prozent.

„Ich möchte mal wissen, was in Eisenhüttenstadt los ist“, sagt die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. „Im Asylverfahren müssen gleiche Chancen für alle gelten.“

Regierung beschloss Förderung Ende 2022

Die staatliche Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung hatte die Ampel-Koalition Ende 2022 im Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren beschlossen. Die Union kritisierte das Vorhaben.

Gleichzeitig schafften SPD, Grüne und FDP die sogenannte Regelüberprüfung durch das BAMF ab.

Bei dieser Prüfung gab es nach einer bestimmten Frist eine automatische Überprüfung – ob es Gründe für einen Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung der Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gibt. Die Überprüfung erfolgt seither nur noch „anlassbezogen“.

2.700 BAMF-Mitarbeiter betreuen 230.000 Migranten

In Deutschland stellten 2024 insgesamt 229.751 Menschen erstmals einen Asylantrag. Hinzu kamen 21.194 Asylfolgeanträge. Die Zahl der Erstanträge ging im Vergleich zum Vorjahr um 30,2 Prozent zurück.

Laut der Bundesregierung beschäftigen sich beim Bundesamt aktuell 2.747 Mitarbeiter mit der Bearbeitung von Asylanträgen.Rein rechnerisch betreut jeder der Mitarbeiter demnach rund 84 Antragsteller des Jahre 2024.

396 BAMF-Beschäftigte kümmern sich um Dublin-Verfahren, die Asylbewerber betreffen, für deren Antrag ein anderes europäisches Land zuständig ist.

117 Beschäftigte werden für Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingesetzt. Ein Widerruf des Schutzstatus steht an, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundlegend geändert hat.

Rücknahmeverfahren gibt es, wenn Hinweise auftauchen, dass jemandem zu Unrecht Schutz gewährt wurde, etwa bei falschen Angaben zur Identität.

Wie die Bundesregierung schreibt, legte etwa jeder zweite Erwachsene (49,9 Prozent), der 2024 in Deutschland erstmalig einen Asylantrag stellte, keinen Pass, Personalausweis oder Passersatz vor.

95 Prozent der Überprüfungen enden mit Schutz-Bestätigung

Den Angaben zufolge wurden in Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren im vergangenen Jahr 52.613 Entscheidungen getroffen. Lediglich in 1.863 Fällen wurde der gewährte Schutzstatus widerrufen. 366 Fälle endeten mit der Rücknahme des Schutzes.

Weniger erfolgreiche Asylklagen

Deutsche Verwaltungsgerichte gaben 2024 weniger Klagen gegen Asylbescheide statt als in den Jahren zuvor. Wie die Bundesregierung der Linksfraktion mitteilte, klagten 18 Prozent der Schutzsuchenden erfolgreich gegen eine Entscheidung des BAMF.

Im Jahr zuvor hatten die Gerichte noch 24,4 Prozent der BAMF-Entscheidungen kassiert. 2022 lag die gerichtliche Aufhebungsquote bei den Verfahren, die sich nicht aus formalen Gründen erledigten – etwa wegen einer Rücknahme der Klage – bei 36,5 Prozent.

Nicht nur Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, ziehen vor Gericht. Auch Asylbewerber, die subsidiären Schutz erhalten haben, was viele Syrer betrifft, klagen manchmal – etwa damit sie ihre Familienangehörigen nachholen können.

Für diese Gruppe gab es beim Familiennachzug zuletzt Einschränkungen. Union und SPD überlegen jetzt, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ganz auszusetzen. (dpa/red)



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