Entwurf zum Heizungsgesetz: Mieterbund sieht Verbesserungen – Eigentümerverband kritisiert ihn
Der Deutsche Mieterbund sieht durch die Einigung der Ampelfraktionen beim Heizungsgesetz Verbesserungen beim Mieterschutz. Eigentümerverbände dagegen befürchten, dass Vermieter beim Heizungstausch auf den meisten Kosten sitzen bleiben. Die Grünen warnten aus Kostengründen vor dem Einbau neuer Gasheizungen.
Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP im Bundestag hatten eine Einigung über wichtige noch offene Fragen bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erzielt, dem sogenannten Heizungsgesetz. Der im April vom Kabinett beschlossene Entwurf wird nun geändert. Eine Sprecherin des dabei federführenden Wirtschaftsministeriums sagte, die Änderungen sollten dem Bundestag „sehr zeitnah“ vorliegen. Das Heizungsgesetz soll in der kommenden Woche und damit noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Modernisierungsumlage von bis zu zehn Prozent
Die Fraktionsspitzen einigten sich darauf, dass die Modernisierungsumlage beim Heizungstausch von acht auf zehn Prozent im Jahr erhöht werden kann – aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird, wie es in einem SPD-Papier heißt. Bisher können Kosten einer Modernisierung zu 8 Prozent auf die Mieter umlegt werden.
Die Koalition plant weiter eine „elementare Mieterschutzregelung“, wie es die SPD nennt: Die maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter und Monat solle immer bei 50 Cent gekappt werden. Das gelte unabhängig davon, ob Vermieter die Kosten über die bisherige oder die neue Modernisierungsumlage auf Mieter umlegten. Werde der Heizungstausch mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen kombiniert, greife immer eine Gesamtkappungsgrenze von 3 Euro und in Ausnahmefällen 2 Euro pro Quadratmeter, heißt es im SPD-Papier.
Der Mieterbund hält zwar eine weitere Umlage für überflüssig und „streitanfällig“. Die angekündigte Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat für den Heizungsaustausch unter Berücksichtigung der Gesamtkappungsgrenze würde aber bedeuten, dass sich die Situation der Mieter im Vergleich zum Status quo zumindest nicht verschlechtere, so Verbandspräsident Lukas Siebenkotten.
Mieterbund begrüßt Härtefalleinwände
Zudem begrüße der Mieterbund ausdrücklich, dass Härtefalleinwände beim Heizungstausch zukünftig immer möglich sein sollen. Laut SPD-Papier soll für Mieter, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommen ansteigt, nur eine beschränkte Umlagefähigkeit gelten.
„Das ist ein echter Meilenstein in Sachen Mieterschutz, den wir stets eingefordert haben“, so Siebenkotten. „Bislang sind Mieter nämlich machtlos gegenüber Mieterhöhungen, die auf Maßnahmen beruhen, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist.“ Außerdem sei positiv, dass Mieterhöhungen wegen Heizungsaustauschs bei Indexmieten immer ausgeschlossen sein sollen. Es müsse nun der Gesetzentwurf abgewartet werden: „Aber wir haben den Eindruck, dass sich die Fraktionen von SPD und Grünen erfreulicherweise in Sachen Mieterschutz in einigen wichtigen Punkten haben durchsetzen können.“
Kritik vom Eigentümerverband Haus & Grund
Dagegen kritisierte der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke: „Das neue Heizungsgesetz bringt die Energiewende in vermieteten Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter werden auf den meisten Kosten sitzen bleiben.“ Mit einer Modernisierungsumlage von maximal 50 Cent könne kein privater Kleinvermieter ein Heizungssystem auf klimaneutral umstellen. „Das würde den erhöhten Wohnwert, der sich bei den Mietern auch in niedrigeren Heizkosten niederschlagen soll, nicht ansatzweise angemessen widerspiegeln.“
Der Präsident des Spitzenverbands der deutschen Immobilienwirtschaft, ZIA, Andreas Mattner, sagte: „Das Bemühen, untragbare Lasten für Mieter zu vermeiden, darf nicht dazu führen, dass Vermieter bei diesem so wichtigen Investment an ihre Grenzen geführt werden.“
Die Ampelkoalition einigte sich weiterhin auf ein System zur staatlichen Förderung – sowie auf folgendes: Gasheizungen, die zwischen Anfang 2024 und dem Zeitpunkt der Vorlage eines kommunalen Wärmeplans installiert wurden, können weiterbetrieben werden, auch wenn ein kommunaler Wärmeplan kein Wasserstoffnetz vorsieht. Es gelten dann aber Anforderungen: In diesen Heizungen müssen ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase wie Biomethan und Wasserstoff genutzt werden.
Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll zudem vorher eine verpflichtende Beratung erhalten, wie es unter anderem in einem SPD-Papier heißt. In dieser werde er darauf hingewiesen, dass er aufgrund steigender CO₂-Preise mit steigenden Betriebskosten rechnen müsse und nicht von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Gasheizung ausgehen könne.
Audretsch: Wer noch Gasheizung einbaut, spielt mit dem Feuer
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte am Mittwoch in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv: „Wer jetzt noch eine Gasheizung einbaut, der spielt mit dem Feuer.“ Im Zweifel könnten hohe Kosten auf diese Haushalte zukommen. Auch die Beimischung von Biomethan sei nicht billig: „Es ist niemandem zu raten, jetzt noch eine Gasheizung einzubauen.“ Entweder man warte auf ein Wärmenetz oder man gehe direkt in eine erneuerbare Heizung, zum Beispiel eine Wärmepumpe.
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte: „Wir haben in der Koalition vereinbart, dass die Eigentümer selber bestimmen können, welche Heizung am besten zu ihrem Haus passt.“ Die Rahmenbedingungen variierten je nach Kommune und Haus so, dass direkt vor Ort am besten über die einzusetzende Heiztechnik entschieden werden könne. „Gerade, weil jeder Einzelfall unterschiedlich ist, lassen sich keine Pauschalaussagen dazu treffen, welche Heizung in der Gesamtrechnung am günstigsten ist.“ (dpa)
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