Meuthen stellt sich gegen AfD-interne Kritik beim Kalbitz-Ausschluss

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AfD-Parteichef Jörg Meuthen beim Bundeskonvent der Partei in Lommatzsch.Foto: Matthias Rietschel/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times27. Juli 2020

Der Parteiausschluss des Rechtsaußenpolitikers Andreas Kalbitz sorgt weiter für Streit in der AfD. Parteichef Jörg Meuthen warf den Kritikern des Ausschlusses gegenüber der „Welt“ vom Montag ein „seltsames Rechtsstaatsverständnis“ vor. Namentlich bezog er sich dabei auf den thüringischen AfD-Politiker und Kalbitz-Vertrauten Björn Höcke, der den Ausschluss als „Willkür-Urteil“ bezeichnet hatte.

„Eine derartige Kritik am Bundesschiedsgericht der AfD ist inakzeptabel“, sagte Meuthen. Im Sender RBB wandte er sich auch dagegen, dass Kalbitz Vorsitzender der brandenburgischen Landtagsfraktion bleibt. „Die Entscheidung über einen Verbleib von Andreas Kalbitz in der Fraktion oder gar im Fraktionsvorsitz, die würde ja die Einheit der Partei gefährden“, sagte er dem Sender mit Blick auf entsprechende Bestrebungen im brandenburgischen Landesverband sowie von Kalbitz selbst.

Die Landtagsfraktion würde damit sagen, sie akzeptiere die Annullierung der Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand und die Bestätigung durch das Bundesschiedsgericht nicht, sagte Meuthen dem RBB weiter. „Damit würde sich die gesamte Fraktion direkt gegen die Partei im Ganzen wenden. Das wäre so nicht hinnehmbar.“ Weiter warnte Meuthen: „Das heißt, dass darauf reagiert werden wird.“ Wie eine solche Reaktion aussehen könnte, sagte der AfD-Bundesvorsitzende allerdings zunächst nicht.

Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte am Samstag den von Meuthen betriebenen Ausschluss des brandenburgischen Landespolitikers Kalbitz bestätigt. Der AfD-Bundesvorstand hatte den Rauswurf von Kalbitz im Mai damit begründet, dass dieser bei seinem Eintritt in die AfD eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) verschwiegen habe. Die HDJ zählt zu den Organisationen, die auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD stehen.

Höcke hatte nach dem Urteil des Schiedsgerichts von einem „schweren Schaden für unsere Partei“ gesprochen. Zudem stellte Höcke die Unabhängigkeit des Parteigerichts in Frage. In Brandenburg war bereits nach dem Beschluss des Bundesvorstands zum Parteiausschluss von Kalbitz die Geschäftsordnung von der Landtagsfraktion so geändert worden, dass eine Parteimitgliedschaft nicht mehr Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Fraktion ist. (afp)



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