Messerverbote und Streichung von Sozialleistungen: Bundestag berät Sicherheitspaket
Der Bundestag berät am Donnerstag erstmals über ein Asyl- und Sicherheitspaket, das die Regierung nach dem mutmaßlich islamistischen Messeranschlag von Solingen vorgelegt hat.
Zwei dazu eingebrachte Gesetzentwürfe sehen ausgeweitete Messerverbote, Leistungsstreichungen für bestimmte Flüchtlinge und erweitere Ermittlungsbefugnisse für die Behörden in der Terrorismusbekämpfung vor.
Die Union legte für die Debatte einen eigenen Gesetzentwurf vor, der die Begrenzung der Zuwanderung wieder als Ziel im Aufenthaltsgesetz festschreiben soll.
„Umfassende Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen sind rechtlich zulässig, sie sind praktisch möglich und mit Blick auf die gegenwärtige Lage jetzt geboten“, heißt es in dem Antrag, über den die „Bild“ berichtet.
CDU: Direkte Abstimmung und „keine weiteren Spielchen der Ampel“
Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Throm (CDU), sagte der Zeitung: „Jetzt wird sich zeigen, ob der politische Wille für Zurückweisungen da ist. CDU und CSU werden im Bundestag eine echte Wende in der Migrationspolitik fordern. Es führt kein Weg mehr daran vorbei, dass wir unerlaubte Einreisen endlich stoppen.“
Die Union wolle eine direkte Abstimmung im Bundestag und „keine weiteren Spielchen der Ampel“. Es werde sich dann auch zeigen, was das Wort der FDP wert sei.
Tatsächlich hatte der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki zuletzt der Union selbst den Vorschlag gemacht, die Zurückweisungen an den Grenzen im Bundestag zu beantragen.
Kubicki hatte gesagt: „Wir fordern die Union auf, einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen. Wir werden dem zustimmen. In den Verhandlungen waren auch Frau Faeser und Herr Buschmann dazu in eigener Verantwortung bereit.“ Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte beteuert, die FDP wolle die Forderungen der Union „1:1“ umzusetzen.
Gemeinsame Gespräche von Union und Regierung über die Migrationspolitik waren diese Woche gescheitert. CDU-Chef Friedrich Merz hatte dabei umfassende Zurückweisungen von Migranten an der Grenze gefordert – auch von Asylbewerbern. Die Regierung hatte hiergegen rechtliche Bedenken und verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Was ist geplant? Mehr Messerverbote
Geplant ist ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten und anderen Großveranstaltungen. Im öffentlichen Nahverkehr sollen die Länder Messer- und Waffenverbote erlassen können. Im Bahnfernverkehr, aber auch im Fernverkehr mit Bussen oder Schiffen ist ein generelles Verbot vorgesehen. Alle Springmesser werden zudem verboten. Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen, etwa Jäger.
Schärfere Kontrolle bei Waffen
Bei der Überwachung der Waffen- und Messerverbote sind zusätzliche Befugnisse für stichprobenartige, verdachtsunabhängige Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden geplant. Verschärft werden auch Zuverlässigkeitsprüfungen, um zu verhindern, dass Extremisten in den Besitz von Waffen bekommen. Zudem soll die Ausweisung von Ausländern erleichtert werden, wenn Straftaten mit Waffen begangen wurden.
Streichung von Sozialleistungen
Ausreisepflichtige Migranten, die zuvor in einem anderen EU-Land registriert wurden, sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten. Denn nach den europäischen Dublin-Regeln wären sie verpflichtet gewesen, in ihrem EU-Ankunftsland Asyl zu beantragen und hätten dort Anspruch auf Unterstützung.
Mit der Änderung will die Bundesregierung den Druck auf ausreisepflichtige Flüchtlinge erhöhen, sich selbst mit den Abschiebebehörden in Verbindung zu setzen oder freiwillig auszureisen.
Verlust des Schutzstatus bei Reisen ins Heimatland
Wenn Asylberechtigte in ihr Heimatland ausreisen, soll ihnen der Schutzstatus wieder aberkannt werden. Ausnahmen sollen gelten für Flüchtlinge aus der Ukraine sowie wenn die Reise „sittlich zwingend geboten“ ist, etwa zur Beisetzung naher Angehöriger.
Migranten kann bereits nach der geltenden Rechtslage bei schweren Straftaten Schutz verweigert oder aberkannt werden.
Künftig soll bei der Entscheidung auch zwingend berücksichtigt werden, ob Straftaten aus einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden.
Nutzung biometrischer Daten
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll die Befugnis bekommen, bei der Feststellung der Identität von Ausländern einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vorzunehmen.
Bei der Suche nach Terror- und Tatverdächtigen sollen Bundeskriminalamt und Bundespolizei Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse erhalten – etwa zum Abgleich von Lichtbildern mit islamistischen Propagandavideos. Dabei sollen auch die Voraussetzungen für die Nutzung von KI-gestützten Systemen geschaffen werden. (afp/red)
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