Messerattacke von Lübeck: Haftbefehl gegen Deutsch-Iraner wegen Mordversuchs – Anwalt spricht von „paranoider Schizophrenie“

Nach der Messerattacke in einem Bus in Lübeck ist gegen den Angreifer Haftbefehl wegen Mordversuchs erlassen worden. Es gebe keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund, heißt es.
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Messer-Attentat in Lübeck.Foto: AFP/Getty Images
Epoch Times21. Juli 2018

Nach der Messerattacke in einem Bus in Lübeck ist gegen den Angreifer Haftbefehl wegen Mordversuchs erlassen worden.

Es bestehe der Verdacht „des versuchten Heimtückemordes mit gemeingefährlichen Mitteln in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und versuchter besonders schwerer Brandstiftung“, teilten die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion Lübeck am Samstag mit.

Der 34-jährige Deutsch-Iraner wurde nach einer Anhörung beim Haftrichter in die Justizvollzugsanstalt Lübeck eingewiesen.

Der Angreifer hatte am Freitag in einem Bus in Lübeck seinen Rucksack in Brand gesetzt und anschließend auf Insassen eingestochen. Mehrere Menschen wurden verletzt, einer von ihnen schwer. Der Angreifer konnte schließlich überwältigt werden.

Es bestehe „der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte den mit einer großen Zahl von Fahrgästen besetzten Bus in Brand setzen und damit eine möglichst große Zahl von Menschen verletzen wollte“, erklärten die Ermittler am Samstag. Dabei habe er auch einen Tod von Fahrgästen „billigend in Kauf“ genommen.

„Darüber hinaus besteht mit Blick auf einen durch einen Messerstich schwer verletzten Mann aus den Niederlanden der Verdacht des versuchten Heimtückemordes.“ Der 21-jährige Niederländer schwebt demnach nach einer mehrstündigen Notoperation nicht mehr in Lebensgefahr.

Bei dem Termin vor einem Haftrichter im Amtsgericht Lübeck äußerte sich der Beschuldigte am Samstag nicht zu den Tatvorwürfen, wie Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion mitteilten.

Bereits am Freitag hatten die Ermittler erklärt, Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund der Tat gebe es nicht. Die Lübecker Oberstaatsanwältin Ulla Hingst sagte, es gebe „keinerlei Hinweise darauf, dass der Mann sich politisch in irgendeiner Weise radikalisiert hätte“. Der Strafverteidiger des Mannes sagte im Sender n-tv, sein Mandant leide unter einer psychischen Störung, möglicherweise unter einer „paranoiden Schizophrenie“. (afp)



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