Messenger- und E-Mail-Dienste: BMI will faktische Online-Ausweispflicht durchsetzen
„Im Internet weiß niemand, dass du ein Hund bist“, lautet ein Meme, das sich bereits vor Jahren in den sozialen Medien verbreitet hat.
Geht es nach dem deutschen Bundesinnenministerium (BMI), müssten zumindest Messenger- und E-Mail-Dienste sich künftig der Identität ihrer Nutzer vergewissern und bei Bedarf auch staatlichen Strafverfolgungsbehörden mit den erforderlichen Daten versorgen.
Die Bundesregierung will noch in der laufenden Legislaturperiode das Telekommunikationsgesetz (TKG) novellieren und Horst Seehofers Ministerium will eine Art Online-Ausweispflicht darin verankert sehen.
Keine Anonymität mehr in Messenger- und E-Mail-Diensten
Die Fachportale „heise.de“ und „Netzpolitik“ haben aus einem internen Papier des BMI zitiert, über das bereits am Dienstag (2.3.) das Portal „Posteo“ berichtet hat. Diesem zufolge will Seehofers Ministerium Telekommunikationsdienste dazu verpflichten, „Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen“.
Verbunden mit den bereits in Kraft befindlichen Möglichkeiten zur Vorratsdatenspeicherung würde dies eine erhebliche Fülle an Befugnissen zur Überwachung des Onlineverhaltens der Bürger für die Sicherheitsbehörden schaffen. Das BMI wird, glaubt man den Informationen der Fachportale, bis zum Schluss versuchen, die Verifizierungspflicht der Personalien von Nutzern von „nummernunabhängigen interpersonellen TK-Diensten“ in der geplanten Novelle unterzubringen.
Betroffen wären alle Nutzer von Messengern und E-Mail-Diensten. Diese sollen demnach künftig von ihren Nutzern mindestens Namen, Anschrift und Geburtsdatum erheben. Auch Chatdienste wie Signal, Telegram oder Skype sollen von der Neuregelung erfasst werden.
Ausweispflicht würde zumindest indirekt geschaffen
„Netzpolitik“ zufolge sollen auch Betreiber von Internetcafés und sogar von Hotels und Krankenhäusern zur Erhebung und Speicherung von den Erfordernissen zur Erhebung und Prüfung von Daten betroffen sein.
Wer künftig Einrichtungen betreibt, die der Online-Kommunikation dienen, soll offenbar zum Gehilfen der Strafverfolgungsbehörden gemacht werden. Dazu sind Auskunfts- und Unterstützungspflichten für Unternehmen angedacht, die Internetzugänge oder Dienste zur Signalübertragung anbieten.
Sogar das „Umleiten von Datenströmen“ soll unter bestimmten Voraussetzungen zum Aufgabengebiet der Onlinedienste werden. Explizit ist in dem Papier die Rede von einer Verpflichtung, staatlichen Behörden die Installation des sogenannten „Staatstrojaners“ zu ermöglichen.
BMI will bis zuletzt kämpfen
Bereits im Sommer hatte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius gefordert, dass Personen, die unter Pseudonym im Internet unterwegs wären, ihre Klarnamen gegenüber dem Dienstanbieter offenlegen müssten.
Immerhin hatte die Innenministerkonferenz davon Abstand genommen, eine Klarnamenspflicht in sozialen Netzwerken zu fordern. Eine solche hatte immerhin 2019 die damalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in die Debatte gebracht.
Insgesamt 15 Punkte sind es, die das BMI in das neue TKG zu reklamieren versucht, das in einem gemeinsamen Papier von Bundesministerien für Wirtschaft und Infrastrukturministerium vom Dezember des Vorjahres eigentlich in einem ganz anderen Kontext als dringliche Notwendigkeit und Dienst am Bürger dargestellt wird.
Regierung wirbt für TKG-Novelle unter anderer Prämisse
Die eigentlichen Anliegen hinter dem TKG wären demzufolge der Ausbau und die Modernisierung von Telekommunikationsnetzen, die Schaffung eines rechtlich abgesicherten Anspruches aller Bürger auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, die Realisierung entsprechender Baumaßnahmen oder auch die Harmonisierung des Verbraucherschutzes auf hohem Niveau.
So soll es künftig Entschädigungen bei Störungen oder im Falle von versäumten Kundendienst- und Installationsterminen geben. Auch die Nicht-Einhaltung der im Vertrag zugesicherten Bandbreite soll rechtliche Konsequenzen haben. Alle Mieter sollen zudem die Möglichkeit zur freien Wahl ihres Internetanbieters erhalten.
Lediglich am Ende der Einleitung heißt es, dass „künftig auch sog. nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste, wie z. B. Messengerdienste, in Teile des Regulierungsregimes einbezogen“ werden sollen – und zwar dort, wo es um „Interoperabilität, Kundenschutz und Sicherheit“ gehe.
Von den neuen Vorschriften ausgenommen werden sollen offenbar „nummerngebundene interpersonelle TK-Dienste mit Laufzeitverträgen“, da diese ohnehin schon aus Eigeninteresse die Kundendaten erheben und überprüfen, sowie Start-ups, Anbieter von Websites oder Online-Verkaufsplattformen.
Widerstand gegen Ausweispflicht
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, lehnt den Plan des Bundesinnenministeriums ab. „Der Bundesdatenschutzbeauftragte steht der Forderung zur ‚Erhebung von Identifizierungsmerkmalen’ von Dienstleistern, die beispielsweise Mailkonten oder Messengerdienste anbieten, kritisch gegenüber“, sagte ein Sprecher Kelbers dem „RND“.
Dies wäre ein weiterer, wesentlicher Eingriff in Freiheitsrechte.“
Die jetzige Regelung solle im Gesetzentwurf beibehalten werden, „die zwar eine Speicherpflicht für erhobene Daten, aber keine zusätzliche Erhebungspflicht vorsieht“, so der Sprecher.
Sebastian Hartmann, SPD-Bundestagsabgeordneter und Innenexperte stimmt der Kritik zu: „Die Bedenken des Datenschutzbeauftragten sind erheblich und ernst zu nehmen“, sagte er dem „RND“.
Es stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit sowie die Frage, warum man über die bestehende Rechtslage überhaupt hinausgehen sollte.“
Wird neuer Datenbegriff erfunden?
Linus Neumann vom „Chaos Computer Club“ spricht gegenüber „Netzpolitik“ von einem „beispiellosen Angriff auf europäische Werte und das freie Internet – Dinge, mit denen wir uns sonst so gerne von China abgrenzen“. Das Vorhaben des Innenministeriums gefährde die Kommunikationsfreiheit und insbesondere die Meinungsfreiheit von Minderheiten:
Eine anlasslose Speicherung von Personendaten unbescholtener Bürger:innen auf Vorrat ist außerdem unverhältnismäßig und von einem autoritären Denken durchzogen, welches dem Grundgesetz widerspricht.“
Zudem versuche das BMI, eigens zum Zwecke der Umsetzung der gewünschten Überwachungsvorschriften einen eigenen Datenbegriff nur für Strafverfolgungsbehörden zu schaffen, der von den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO entkoppelt würde. Dieser zufolge dürften Dienste nämlich nur jene Daten erheben, die für den Betrieb erforderlich wären.
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