Merkel verkündet: Harter Lockdown ab Mittwoch – Mehrmals pro Woche Pflichttests in Pflegeheimen

Bund und Länder haben sich auf einen harten Lockdown ab Mittwoch geeinigt. Der Einzelhandel werde mit Ausnahme von Lebensmitteln und weiteren Waren des dringenden Bedarfs geschlossen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel.
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Corona-HinweisFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times13. Dezember 2020

Bund und Länder haben sich auf einen harten Lockdown ab Mittwoch geeinigt. Der Einzelhandel werde mit Ausnahme von Lebensmitteln und weiteren Waren des dringenden Bedarfs geschlossen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag nach Beratungen mit den Länderregierungschefs.

Die Kontakte sollen mit Ausnahme der Zeit vom 24. bis 26. Dezember stark reduziert werden, Präsenzunterricht in Schulen soll nicht stattfinden.

In den besonders vom Coronavirus betroffenen Alten- und Pflegeheimen werden nun Pflichttests eingeführt. „Mehrmals pro Woche“ sollten die Tests stattfinden, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag nach dem Coronagipfel mit den Ministerpräsidenten in Berlin. Die Alten- und Pflegeheime benötigten eine besondere Beachtung.

Vor Silvester wird in diesem Jahr kein Feuerwerk verkauft. Der Verkauf von Pyrotechnik werde verboten, sagte Bundeskanzlerin Angel Merkel (CDU) am Sonntag in Berlin. Das Bundesinnenministerium soll eine entsprechende Verordnung erlassen.

„Es wird auch darauf geachtet, dass der Verkauf von Nicht-Lebensmittelprodukten im Lebensmittel-Einzelhandel nicht ausgeweitet wird“, fügte die Kanzlerin hinzu. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Friseure müssen ebenfalls schließen.

Kontaktverfolgung wieder möglich machen

Beim Thema Schulen und Kitas wurde beschlossen, dass die Kontakte dort „deutlich eingeschränkt“ werden sollen. „Das bedeutet, dass Kinder, wann immer möglich, zu Hause betreut werden“, so Merkel. Schulen würden ab Mittwoch grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung werde bereitgestellt. Für Abschlussklassen könne es Ausnahmen geben.

Eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse verhindert werden, sagte die CDU-Politikerin zur Begründung des Beschlusses. „Ziel bleibt, dass die Kontaktnachverfolgung wieder möglich wird.“ Dafür brauche man eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner oder weniger.

Die neuen Regelungen sollen zunächst bis zum 10. Januar gelten. Anfang Januar werde man über das weitere Vorgehen beraten. Wie es dann weitergehe, könne man noch nicht sagen, so Merkel.

Mit dem Beschluss ziehen die anderen Länder mit Sachsen gleich, wo bereits ab Montag Schulen, Kindergärten, Horte und Teile des Einzelhandels geschlossen werden. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Beratungen werden in den einzelnen Bundesländern in der Form von Verordnungen umgesetzt. Dabei gibt es in der Regel im Detail kleinere Abweichungen.

Aus der vorherigen Beschlussvorlage

Eine Vorlage aus dem Bundeskanzleramt für die Bund-Länder-Beratungen am Sonntagvormittag, die AFP vorliegt, sah unter anderem die Schließung von Einzelhandelsgeschäften und die Aussetzung der Präsenzpflicht an Schulen vor. Für Weihnachten sollen Kontaktbeschränkungen gelten, an Silvester soll es ein bundesweites Versammlungsverbot geben.

Die Vorlage sieht eine Reihe von Ausnahmen bei den Ladenschließungen vor. Weiter geöffnet bleiben dürfen etwa Geschäfte für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen und Poststellen.

Am Silvestertag und Neujahrstag soll ein bundesweites „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt werden, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus gelte ein Feuerwerksverbot auf „publikumsträchtigen Plätzen“.

Der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit soll von Mittwoch bis zum 10. Januar bundesweit verboten werden – dies betrifft dann auch die in letzter Zeit sehr beliebt gewordenen Glühweinstände. Die Lieferung und Abholung von Speisen in Gaststätten soll weiter erlaubt bleiben.

Weihnachten zu Fünft

Die Weihnachtstage sollen auch in diesem Jahr im Familienkreis gefeiert werden dürfen – allerdings „nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich“, wie es in der Vorlage heißt.

Die Länder sollen dann – „in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen“ – vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit fünf Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus mehr als zwei Hausständen ermöglichen dürfen. Dies gelte für den „engsten Familienkreis“ – wozu auch nichteheliche Lebensgemeinschaften gezählt werden können.

Schulen und Kitas

Auch an den Schulen und Kitas sollen im Zeitraum vom 16. Dezember bis 10. Januar die Kontakte „deutlich eingeschränkt werden“. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. „Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt“, heißt es in der Vorlage. „Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten.“

Für die Eltern von Kita-Kindern sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, bezahlten Urlaub für die Betreuung ihrer Kinder zu nehmen.

Die Arbeitgeber werden in dem Papier „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Arbeitsstätten durch Betriebsferien oder „großzügige Home-Office-Regelungen“ bis zum 10. Januar geschlossen werden können.

Der Bund plant wegen des harten Lockdowns zusätzliche Überbrückungshilfen für die betroffenen Unternehmen. Der Höchstbetrag der Überbrückungshilfe III soll von 200.000 Euro auf 500.000 Euro steigen.

Die Beschlussvorlage enthält ungeachtet der angekündigten harten Maßnahmen eine durchaus optimistische Prognose für 2021: „Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.“ (afp)

 



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