Kanzlerin Merkel spricht sich gegen Grundrechte-Entzug bei Rechtsextremisten aus

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) hat sich dagegen ausgesprochen, Rechtsextremen bestimmte Grundrechte zu entziehen. Sie habe "nicht die Absicht, Grundrechte zu entziehen", sagte Merkel bei einer Fragestunde im Bundestag.
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Gegen einen Entzug der Grundrechte für Rechtsextremisten: Bundeskanzlerin Angela Merkel.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times26. Juni 2019

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich dagegen ausgesprochen, Rechtsextremen bestimmte Grundrechte zu entziehen. Sie habe „nicht die Absicht, Grundrechte zu entziehen“, sondern konzentriere sich auf „andere Aktivitäten im Kampf gegen den Rechtsextremismus“, sagte Merkel am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Bundestag. Der Artikel 18 des Grundgesetzes sei die „absolute Ultima Ratio“, zu der es aber gar nicht erst kommen dürfe.

Merkel hob hervor: „Der Kampf gegen Rechtsextremismus erfordert eine klare Abgrenzung vom Rechtsextremismus.“ Diese müsse im politischen Raum durchgesetzt werden. Wichtig sei, dass „wir auch gar keine Lücken eröffnen, um überhaupt Gedanken zuzulassen, die solchen rechtsextremistischen Taten in irgendeiner Weise Legitimität verschaffen“, fügte die Kanzlerin hinzu.

Tauber-Artikel über Grundrechtsgesetz löste hitzige Debatte aus

Ex-CDU-Generalsekretär Peter Tauber hatte vorgeschlagen, Rechtsextremen auf Grundlage von Artikel 18 des Grundgesetzes bestimmte Grundrechte zu entziehen. In der „Welt“ schrieb er vergangene Woche, in diesem Artikel sei „festgeschrieben, dass derjenige entscheidende Grundrechte (…) verwirkt, der diese Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“.

Auch wenn der Artikel bisher nicht angewendet worden sei, sei er dennoch ein Instrument „nicht nur gegen Rechtsextreme, sondern auch gegen alle anderen, die sich ebenfalls dem Kampf gegen unsere Freiheit verschrieben haben“, argumentierte Tauber. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte anschließend, er wolle den Vorschlag prüfen. (afp)



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