Merkel am Tag des Grundgesetzes: Einschränkungen der Grundrechte in Corona-Krise waren notwendig

Epoch Times23. Mai 2020

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat anlässlich des Tages des Grundgesetzes die Einschränkungen der Grundrechte in der Corona-Krise verteidigt. „Dieses Virus ist eine Zumutung für unsere Demokratie. Deshalb machen wir es uns natürlich mit den Beschränkungen von Grundrechten nicht einfach und deshalb sollen sie so kurz wie möglich sein. Aber sie waren notwendig“, sagte Merkel am Samstag.

Es sei gerade jetzt essenziell, die Prinzipien des Grundgesetzes zu achten, führte Merkel in ihrem wöchentlichen Video-Podcast aus. „Ganz besonders ist dabei der Artikel 1 wichtig: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dazu gehöre auch, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, was bislang gelungen sei.

Bei den Lockerungen müsse die Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen gewahrt bleiben. Es müsse immer wieder begründet werden, „warum wir etwas noch nicht aufheben und warum wir etwas schon lockern können“. Sie sei sehr froh, dass die derzeitige Infektionslage es ermögliche, „schon viele Dinge wieder zu erlauben und möglich zu machen, die einige Wochen nur eingeschränkt da waren“.

Merkel sieht sich nach eigenen Worten auch in der Corona-Krise dem bereits von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes festgelegten Ziel verpflichtet, „in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Von der Pandemie seien alle EU-Mitgliedstaaten betroffen, viele schwerer als Deutschland. Es sei jetzt „Zeit zusammenzustehen in Europa und zu zeigen, dass wir gemeinsam stark bleiben wollen“.

Dementsprechend müssten gemeinsame europäische Hilfsprogramme und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ab dem 1. Juli gestaltet werden, sagte Merkel. „Wir werden dafür Sorge tragen, dass Europa aus dieser Krise so hervorgeht, dass es auch weiter gemeinsam für Frieden und Wohlstand kämpfen kann.“ (afp/rm)



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