EU-Menschenrechtsgerichtshof setzt Türkei letzte Frist im Fall Deniz Yücel
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Türkei eine neue, diesmal angeblich endgültige Frist für die Abgabe einer Stellungnahme zum Fall des inhaftierten „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel gesetzt.
In einem Schreiben an Yücels Anwalt Veysel Ok, über das die „Welt“ in ihrer Dienstagausgabe berichtet, teilt die Verwaltung des Gerichtshofes mit, man habe die Frist auf Ersuchen der türkischen Regierung bis zum 28. November verlängert. Man habe Ankara aber zugleich mitgeteilt, dass es keine weitere Verlängerung geben werde.
Ursprünglich hatte der EGMR der türkischen Regierung eine Frist bis zum 24. Oktober gesetzt. Am letzten Tag der Frist hatte Ankara eine sechswöchige Verlängerung beantragt und drei weitere Wochen zugestanden bekommen. Damit hätte die Regierung den Schriftsatz bis zum 14. November einreichen müssen.
Deniz Yücel hatte die Beschwerde gegen seine fortdauernde Inhaftierung in Einzelhaft im April dieses Jahres eingereicht. Darin bezeichnen seine Anwälte das Vorgehen gegen Yücel als Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen das Verbot von Folter und unwürdiger Behandlung in der Haft, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind.
Die Inhaftierung Yücels wegen Terropropaganda und Volksverhetzung stützt sich allein auf Artikel des Türkei-Korrespondenten der „Welt“. Eine Anklageschrift liegt nicht vor.
Der EGMR hatte beschlossen, die Beschwerde Yücels mit Vorrang zu behandeln. Die Stellungnahme der türkischen Regierung ist für die weitere Verhandlung des Falles vor dem EGMR erforderlich.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, in Erwiderung auf die türkische Stellungnahme ihrerseits die deutsche Sicht auf den Fall in einem Schriftsatz darzustellen. Dazu hatte der EGMR die Bundesregierung eingeladen.
Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen sowie der Menschenrechtskommissar des Europarates und der Pressefreiheitsbeauftragte der Vereinten Nationen haben bereits Stellungnahmen eingereicht und ihre Sorge über die Lage von Justiz und Presse in der Türkei zum Ausdruck gebracht.
Der EGMR ist eine Institution des Europarates und wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den 47 Mitgliedsstaaten. Die Türkei ist dem Europarat 1949 als eines der ersten Länder beigetreten. (dts)
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