Mehrere Festnahmen: Im Terrorauftrag der Hamas auf der Suche nach den alten Waffendepots
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe meldet mehrere Festnahmen im Terrormilieu. Am Donnerstag, 14. Dezember, stellte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vier Haftbefehle wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Hamas aus.
Bei den Terrorverdächtigen handelt es sich im Detail um den im Libanon geborenen Abdelhamid Al A. und den Ägypter Mohamed B., die in Berlin von der Bundespolizei festgenommen wurden, ebenso wie der im Libanon geborene Ibrahim El-R., gegen den ein vorläufiger Haftbefehl vorlag. Eine Festnahme erfolgte in Rotterdam. Dort wurde ein Europäischer Haftbefehl gegen den niederländischen Staatsangehörigen Nazih R. durch die niederländische Polizei umgesetzt. Alle Beschuldigten werden am Freitag dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Hochkarätige Terrorkontakte
In einem Statement der Bundesanwaltschaft erklärte Dr. Ines Peterson, Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof, dass die vier Beschuldigten seit Jahren Mitglieder der Hamas seien und sich auch an Auslandsoperationen der Vereinigung beteiligt hätten.
Konkret sollen die Männer in enger „Anbindung an Führungskräfte der ‚Izz al-Din al-Qassem‘-Brigaden“ gestanden sein, wie etwa auch zu deren kürzlich getöteten Vize-Kommandeur Khalil Hamed Al Kharraz.
Von Berlin aus für die Hamas unterwegs
Abdelhamid Al A. soll seit mindestens Frühjahr 2023 von Berlin aus im Auftrag der Hamas in Europa unterwegs gewesen sein. Sein Ziel sei es gewesen, ein von der Terrororganisation versteckt angelegtes Waffenlager zu finden.
Dieses war von der Hamas in der Vergangenheit in einem Erddepot „konspirativ angelegt“ worden. Dabei wurde der Beschuldigte direkt von den Führungskadern der Hamas im Libanon angewiesen.
Die Waffen sollten nach Berlin verbracht und für mögliche Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Europa bereitgehalten werden.“ (Dr. Ines Peterson, StA am BGH)
An der Suche der Waffen beteiligt waren zudem Mohamed B. und Nazih R., die mehrfach und in unterschiedlicher Personenzusammensetzung von Berlin auf die Suche nach den Waffen gegangen waren – unterstützt durch Ibrahim El-R., dessen Haftbefehl morgen vom Ermittlungsrichter noch geprüft werden soll.
Wer sind die Hamas?
Auch wenn der Name der Hamas mittlerweile durch den Terrorangriff am 7. Oktober auf israelische Siedlungen geläufig ist, gibt die Bundesanwaltschaft in ihrem Statement einen kurzen Einblick in die Terrorgruppe, die mit vollem Namen „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ heißt.
Den Angaben der obersten deutschen Strafverfolgungsbehörde nach sei die Hamas eine „Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung“, deren erklärtes Ziel die „Vernichtung Israels und die Errichtung eines palästinensischen Staates unter Geltung der Scharia“ sei. Dies soll demnach auf dem gesamten „ehemals britischen Mandatsgebiet Palästina zwischen Mittelmeer und Jordan“ geschehen.
Vor diesem Hintergrund wird auch die verbotene Hamas-Parole verständlich, die auch bei Demonstrationen in Deutschland zu sehen und zu hören war: „From the river to the sea, Palestine will be free“.
Wie Staatsanwältin Peterson erklärte, lehne die Gruppierung „jegliche säkulare Staatlichkeit als gottlos ab“. Für sie sei die Scharia die „einzig legitime Grundlage staatlichen Handelns“, so die Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft.
Im Gaza und in anderen Ländern
Zur Führung der Hamas wurde erläutert, dass diese zum einen aus der Inlandsführung im Gazastreifen bestehe und zum anderen aus einer Auslandsführung in wechselnden Ländern. Die im Zusammenhang mit der Verhaftung genannten „Izz al-Din al-Qassem“-Brigaden stellten dabei den militärischen Flügel der Hamas dar.
Seit der Gründung der Organisation 1987 hätten deren Zellen „zahlreiche Selbstmordanschläge gegen israelische Ziele ausgeführt“. Diese seien auch für „Entführungen und gezielte Tötungen“ von israelischen Staatsbürgern und für den Beschuss des Staates Israel mit Raketen und Mörsergranaten verantwortlich.
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