Mehr und schneller: Regierung will Abschiebungen forcieren
Mit längerem Ausreisegewahrsam, mehr Befugnissen für Behörden und einem härteren Vorgehen gegen Schleuser will die Bundesregierung mehr Abschiebungen ermöglichen. „Nur wenn sichergestellt werden kann, dass vollziehbar Ausreisepflichtige unser Land tatsächlich verlassen, hat Deutschland die Möglichkeit, diejenigen Menschen, die unseren Schutz benötigen, auch weiterhin aufzunehmen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, den das Kabinett heute in Berlin verabschieden soll. Weiter verändern und endgültig beschließen wird die Pläne der Bundestag.
Das Vorhaben zielt darauf ab, Hindernisse für Abschiebungen in Deutschland abzubauen – ohne die Kooperationsbereitschaft der Zielländer wird es allerdings auch weiterhin nicht gehen.
Was will die Bundesregierung ändern?
Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden, was den Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung geben soll. Auf der Suche nach ausreisepflichtige Migranten in Gemeinschaftsunterkünften sollen Behördenmitarbeiter künftig auch die Räumlichkeiten Dritter betreten, wenn sie Gründe haben, die Gesuchten dort zu vermuten.
Ausreisepflichtigen in Haft soll ihre Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Auch die aktuell geltende einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen nach einer mindestens einjährigen Duldung soll wegfallen. Ausnahmen sind für Familien mit Kindern unter 12 Jahren geplant.
Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen künftig leichter ausgewiesen werden können. Wohnungen sollen nach Datenträgern und Unterlagen durchsucht werden dürfen, um die Identität und Staatsangehörigkeit Betroffener zu klären. Bei Schleusern, die zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, soll die Ausweisung erleichtert werden. Auch die Schleusung von Kindern soll strafbar werden.
Um die Behörden zu entlasten, soll der Aufenthalt im Asylverfahren für jeweils sechs statt bisher nur drei Monate genehmigt werden. Auch anderen Gruppen soll der Aufenthalt für jeweils längere Zeiträume genehmigt werden.
Warum wird jemand abgeschoben?
Menschen können abgeschoben werden, wenn sie ausreisepflichtig sind. Voraussetzung ist laut Gesetz, dass ihnen im Zielland kein ernsthafter Schaden droht. Auch Gründe wie eine Krankheit können einer Abschiebung entgegenstehen.
Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung setzen die Behörden zunächst eine Frist zur freiwilligen Ausreise. Wenn diese abgelaufen ist, kann es zur Abschiebung kommen. Abgeschobene dürfen für einen befristeten Zeitraum nicht wieder einreisen. Die Kosten für die Rückführung müssen sie selbst tragen.
Wie viele Abschiebungen gab es zuletzt aus Deutschland?
Zwischen Januar und Juni dieses Jahres gab es nach einer Auskunft der Bundesregierung an die Linksfraktion insgesamt 7.861 Abschiebungen aus Deutschland. Im Vorjahreszeitraum waren es nach einer Angabe aus dem vergangenen Jahr 6.198 Abschiebungen.
Die meisten Menschen wurden zuletzt nach Österreich abgeschoben, gefolgt von Georgien und Nordmazedonien. Bei den Abschiebungen nach Österreich dürfte es um Menschen gehen, die wegen eines vorherigen Aufenthalts dort ihr Asylverfahren durchlaufen müssen. Die meisten Abgeschobenen waren im ersten Halbjahr Staatsangehörige Georgiens, gefolgt von Nordmazedonien und Afghanistan. Der Großteil der Abschiebungen findet mit dem Flugzeug statt.
Wie viele Menschen in Deutschland sind ausreisepflichtig?
Am 30. Juni waren insgesamt 279.098 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig – nur einem Bruchteil von ihnen droht aber potenziell eine Abschiebung. Denn 224.768 dieser Menschen haben eine sogenannte Duldung, wie aus der Auskunft der Regierung an die Linksfraktion hervorgeht.
Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Nicht alle Ausreisepflichtigen sind abgelehnte Asylbewerber. Jemand kann zum Beispiel auch ausreisepflichtig werden, weil sein Visum abläuft. Zum Stichtag Ende Juni gab es in Deutschland 13.784 abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung.
Woran scheitern Abschiebungen?
Dafür gibt es viele Gründe. So können Reise- oder Ausweisdokumente fehlen. Häufig hapert es auch an Kooperationsbereitschaft in den Zielländern, wo eine allzu bereitwillige Zusammenarbeit in diesem Bereich nicht unbedingt populär wäre.
Faeser will mit ihren Vorschlägen, bei denen sie sich auf eine Vereinbarung von Bund und Ländern aus dem Mai beruft, den Vollzug von Abschiebungen zumindest auf deutscher Seite erleichtern. Gesetzesverschärfungen in der Vergangenheit haben nach Zahlen des Mediendienstes Integration allerdings nicht erkennbar zu steigenden Abschiebezahlen geführt. (dpa/red)
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