Mehr Spielraum für Kommunen bei Tempo-30-Zonen und Busspuren
Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen können vor Ort künftig leichter eingerichtet werden – und zum Schutz vor Auffahrunfällen kommen strengere Vorgaben für Laster. Das sehen Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht vor, denen der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt hat. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde nun mit mehreren Monaten Verspätung besiegelt, nachdem der Bundesrat ein zugrundeliegendes Gesetz ausgebremst und in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament geschickt hatte.
Die Neuregelungen sollen nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums den Rahmen für Entscheidungen vor Ort erweitern, für die bestimmte Voraussetzungen bestehen. Verbessert werden soll damit auch das Miteinander von Autos, Bussen und Bahnen, Radlern und Fußgängern. Ein Überblick:
Tempo 30
Die Anordnung von Tempo-30-Zonen soll leichter werden, und zwar nicht nur in Nebenstraßen, sondern auch auf Vorfahrtstraßen. Konkret geht es etwa um Straßen an Spielplätzen. Bei Schulen soll es nicht nur direkt davor möglich sein, sondern auch auf hochfrequentierten Schulwegen. Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen sollen flexibler geschlossen werden können, damit der Verkehr leichter fließt. Bisher ist es bei Lücken bis 300 Meter möglich – künftig können es bis zu 500 Meter sein.
Sonderspuren I
Sonderfahrstreifen oder extra Ampelschaltungen für Linienbusse werden leichter möglich – ebenso das Bereitstellen „angemessener Flächen“ für rollende und abgestellte Fahrräder sowie für Fußgänger.
Sonderspuren II
Ämter sollen auch Fahrstreifen zum Erproben klimafreundlicher Mobilität einrichten können – etwa für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen, in denen mehrere Insassen sitzen. Mit solchen Spuren sollen unterschiedliche Geschwindigkeiten beim Anfahren gebündelt werden.
Parken
Zonen mit Parkausweisen für Autobesitzer aus dem Viertel seien ein „wirksames Instrument zur Aussteuerung der Parkbelastung in städtischen Quartieren“. Künftig sollen sie nicht nur als Reaktion auf erheblichen „Parkdruck“ möglich sein – sondern schon für verkehrsplanerische und städtebauliche Erwägungen geöffnet werden, um solchen Parkdruck gar nicht eintreten zu lassen.
Ladezonen
Für gesonderte Parkflächen zum Be- und Entladen für private und gewerbliche Zwecke soll es ein neues, einheitliches Verkehrszeichen geben. Das soll den Parksuchverkehr und das Halten und Parken in zweiter Reihe eindämmen, das oft den Verkehr stocken lässt und zu Unfällen führt. Die neuen blauen Schilder sollen Ladezonen jeweils mit zeitlicher Beschränkung kennzeichnen, der Bereich soll auch auf der Straße markiert werden können. Der Bundesrat stimmte für eine Änderung, dass der passendere Begriff „Ladebereich“ statt „Ladezone“ auf das Schild solle.
Notbremsassistent
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll ein Verbot kommen, Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 Kilometern pro Stunde abzuschalten. Vor allem auf Autobahnen könne es oft zu schweren Unfällen kommen, wenn Lastwagen etwa am Ende eines Staus auf Fahrzeuge auffahren, heißt es zur Begründung. Solche Systeme warnen bei drohenden Kollisionen und verringern das Tempo automatisch. Geregelt werden auch Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge. (dpa/red)
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