Mehr Mittel für BKA: Wiesbaden bekommt „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität“

Rechte Netzwerke erkennen, Austausch zwischen den Behörden, Einführung eines Systems zur Risikobewertung: Die Sicherheitsbehörden sollen Medien zufolge weiter ausgestattet werden, um den Kampf gegen Rechts zu verstärken.
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Mehr Personal, neuer Zuschnitt: Einem Medienbericht zufolge will sich das Bundeskriminalamt im Kampf gegen rechten Terror neu aufstellen.Foto: Arne Dedert/dpa
Epoch Times19. August 2019

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll nach einem Medienbericht eine neue Struktur und mehr Personal bekommen, um intensiver gegen rechtsterroristische Gruppierungen und Einzeltäter vorgehen zu können.

Zudem soll es in der Behörde in Wiesbaden künftig eine „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität“ geben, wie WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ (Montag) berichten.

Die Medien beziehen sich auf ein aktuelles BKA-Planungspapier. Darin heiße es, für die Umstrukturierung seien bis zu 440 zusätzliche Stellen nötig.

Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität

Auslöser für die „Neugestaltung der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität – rechts – und der Hasskriminalität“ ist demnach eine wachsende Gefahr ausgehend von militanten Rechtsextremisten.

Mehr als jeder zweite Rechtsextremist gilt als „gewaltorientiert“, 2018 waren es insgesamt 12 700 Menschen. Die Zahl der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Gewalttaten stieg vergangenes Jahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,2 Prozent.

Das BKA schlägt dem Bundesinnenministerium dem Bericht zufolge vor, in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz eine neue Struktur aufzubauen.

Um den „Verfolgungsdruck“ zu erhöhen, sollten sich dort zwei Gruppen mit insgesamt zehn Referaten mit rechtsextremistischer Kriminalität beschäftigen.

„RADAR-rechts“

Laut dem Bericht sollen rechte Netzwerke künftig früh erkannt werden. Außerdem solle es eine Verbesserung beim nationalen und internationalen Austausch zwischen den Behörden geben. Auch ein Risikobewertungssystem („RADAR-rechts“) für gewaltbereite Rechtsextremisten sei geplant.

Neugestaltungen soll es dem Bericht zufolge auch im Bundesamt für Verfassungsschutz geben. Geplant seien hier ebenfalls mehr Personal in der Analyse und Bewertung rechtsextremistischer Strukturen.

Für den Inlandsgeheimdienst werde überlegt, gewaltbereite Rechtsextremisten früher von möglichen Straftaten abzuhalten, durch sogenannte „Gefährderansprachen“.

Mit Blick auf Hasskriminalität im Internet plant das BKA dem Bericht zufolge, eine „nationale Stelle zur konsequenten Bekämpfung“ einzuführen.

Stärkere Kontrolle des Internets

Unter anderem durch stärkere Beobachtung des Internets sollten Urheber von Hass- und Drohbotschaften schneller identifiziert werden können.

Möglicherweise wären dafür laut dem Bericht längere Speicherfristen bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung nötig, ebenso wie ein Straftatbestand, der das Erstellen und Verbreiten von „Feindes- und Todeslisten“ erfasse.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sprach sich gegen die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Hasskriminalität aus.

FDP gegen Speicherung von Daten aller Bürger

„Statt die Daten von Millionen Bundesbürgern zu speichern, sollte man eine Regelung schaffen, mit der anlassbezogen und bei bestimmten Verdachtsmomenten eine Speicherung erfolgt“, sagte Kuhle dem „Handelsblatt“.

Er sieht zudem die Einführung eines neuen Straftatbestands zu „Feindes- und Todeslisten“ kritisch. Besser wären ihm zufolge gut ausgestattete Polizeien und Staatsanwaltschaften.

CDU will härter durchgreifen

Ex-Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) forderte derweil, Hetze und Hasskommentare im Internet schärfer zu verfolgen.

Es gebe bei der Justiz eine Zögerlichkeit, die der Ernsthaftigkeit des Themas nicht gerecht werde, sagte Lammert dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag).

„Bei der Überschreitung von Mindestansprüchen für private und öffentliche Kommunikation sollte mindestens die Konsequenz an den Tag gelegt werden, mit der zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen die dafür vorgesehenen Bußgelder eingefordert und eingetrieben werden.“ (dpa)



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