Mehr Impfangebote in Apotheken – Ärzteverbände protestieren

Die Ampelregierung will das Angebotsspektrum erweitern und überträgt das Thema Impfen vom umstrittenen Apothekenreformgesetz in das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit. Mehr Tests in Apotheken und Altersheime sind ebenfalls geplant.
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Apotheken sollen ein erweitertes Angebot zum Impfen anbieten können. Entsprechende Änderungsanträge zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit sind derzeit in der Diskussion.Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa
Von 17. Oktober 2024

Apotheker sollen künftig sämtliche Impfungen mit Totimpfstoffen vornehmen dürfen. Bislang beschränkt sich das auf Grippe und COVID-19. Das sehen Änderungsanträge zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit vor, schreibt das „Ärzteblatt“.

Impfangebot nur für Personen ab 18 Jahren

Dem Bericht zufolge sind die Anträge jedoch bisher nicht in den einzelnen Ressorts abgestimmt. Vorgesehen ist, dass Apothekerinnen und Apotheker auch Impfungen gegen Tetanus, Kinderlähmung, Diphtherie, Hepatitis B und Keuchhusten anbieten können. Impfen lassen dürfen sich in Apotheken allerdings nur Personen ab dem 18. Lebensjahr.

Die Änderung sieht zudem vor, dass Apotheker und Pflegepersonal in Altersheimen auch sogenannte In-vitro-Diagnostika für Schnelltests auf Adenoviren, Influenzaviren, Noroviren, Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) und Rotaviren vornehmen dürfen. Damit wolle man Krankheitsausbrüche durch eine Ausweitung des Testangebots verhindern.

Alle diese Angebote waren Teil des im Gesundheitsweisen extrem umstrittenen Apothekenreformgesetzes. Die Verabschiedung im Bundeskabinett hat sich immer wieder verzögert. So hat die FDP wesentliche Reforminhalte abgelehnt, darunter die Möglichkeit, dass Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zeitweise alleine in einer Apotheke Dienst haben dürfen. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass ein Approbierter aus dem Apothekenverbund per Video zugeschaltet werden kann.

Daher, so mutmaßt das „Ärzteblatt“, wolle die Ampelregierung nun das Thema Impfungen und Tests in Apotheken in das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit übernehmen. So könnten die Pläne schneller umgesetzt werden.

Ärzteverbände protestierten wiederholt

Ärzteverbände haben sich in der Vergangenheit wiederholt gegen Impfen in der Apotheke ausgesprochen, schreibt die „Deutsche Apotheker Zeitung“ (DAZ). So waren die Bundesärztekammer sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung dagegen, als die Grippeimpfung in den Apotheken Teil der Regelversorgung werden sollte. Verbände kritisierten gleichsam dieses Vorgehen auch im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen – letztlich jedoch ohne Erfolg.

Im Juni dieses Jahres zeigten sich Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, wenig begeistert von den Erweiterungsplänen. Es seien bislang nur sehr wenige Corona- und Grippeimpfungen in Apotheken durchgeführt worden, obwohl dieses Angebot massiv beworben worden sei. Insgesamt böten die Apotheken in überwiegender Zahl Impfungen gar nicht an, sodass die Impfquote dadurch nicht steige.

Auf einem Symposium der Bundesapothekerkammer (BAK) im März 2023 sagte der Kinderarzt Dr. Markus Bollinger, dass man die Kompetenz der Apotheker voll ausschöpfen müsse. Dies nicht zu tun, sei „ein Luxus, den wir uns gar nicht leisten können“. Zu jenem Zeitpunkt gab es laut Bericht 13.200 für das Impfen geschulte Apotheker und Apothekerinnen. „Und wir haben […] etwa 1.174 Apotheken, die Grippeschutzimpfungen anbieten, und knapp 1.600 Apotheken, die COVID-19-Impfungen anbieten“. Da sei „noch Luft nach oben“, sagte Dr. Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie der BAK.

Es sei „ein wirklich wichtiger Punkt, dass wir Impfquoten erhöhen“, betonte die Sabine Dittmar (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium. „Alle, die dazu beitragen können, sollen ihren Beitrag leisten.“ Apotheken seien den Menschen vertraut, zudem hätten sie einen „sehr, sehr niedrigschwelligen Zugang“.

Der Gesundheitsausschuss im Bundestag berät am Mittwoch, 16. Oktober, über das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit.



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