Mehr Hartz IV, Fingerabdrücke im Perso und vereinfachte Rückkehrer-Haft

Erst um 23.14 Uhr hatte der Bundestag am Donnerstagabend seine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet. Seit dem Vormittag fassten die Abgeordneten zahlreiche Beschlüsse.
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Der Deutsche Bundestag während der Corona-Pandemie.Foto: MARCEL KUSCH/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times6. November 2020

Von höheren Hartz-IV-Sätzen bis hin zu einer „Verlustpuffer“-Pflicht für Banken – der Bundestag hat in einer mehr als 14-stündigen Sitzung bis zum späten Donnerstagabend eine Fülle von Gesetzen verabschiedet.

SOZIALES:

Die rund 5,6 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland dürfen im kommenden Jahr auf mehr Geld hoffen. Der Bundestag beschloss eine leichte Erhöhung der monatlichen Regelsätze. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, bekommt ein alleinstehender Erwachsener künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher.

Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahren um 33 auf dann 283 Euro.

Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von lediglich einem Euro vorgesehen – diese Altersgruppe hatte nach Angaben des Sozialministeriums bei der letzten Neuberechnung jedoch überdurchschnittlich stark profitiert.

VERWALTUNG:

Neue Personalausweise müssen ab dem August nächsten Jahres zwei digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten. Im Mai 2025 treten zudem neue Vorgaben für Passbilder in Kraft: Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicheren Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden.

Mit der Pflicht zu biometrischen Fotos soll künftig verhindert werden, dass mehrere Bilder durch das so genannte Morphing zu einem verschmolzen werden. Um ein höchstmögliches Sicherheitsniveau zu erreichen, war erwogen worden, dass die Lichtbilder nur vor Ort in den Behörden angefertigt werden dürfen. Dies wurde aber wegen der wirtschaftlichen Folgen für die Fotostudios verworfen worden. Das neue Gesetz ist aus Datenschutzgründen umstritten.

Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können darüber hinaus in Zukunft ein „X“ in den Reisepass eintragen lassen statt „M“ für Mann oder „F“ für Frau.

INNERE SICHERHEIT I:

Abgeschobene Gefährder und schwerkriminelle Ausländer, die trotz Einreisesperre wieder nach Deutschland zurückkehren, können künftig einfacher ins Gefängnis kommen. Auf richterliche Anordnung kann ein solcher Rückkehrer in Haft kommen, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für „Leib und Leben“ einer anderen Person ausgeht.

Um dies rechtlich zu ermöglichen, führte der Bundestag die „ergänzende Vorbereitungshaft“ als neuen Haftgrund ein.

INNERE SICHERHEIT II:

Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus wurden bestimmte Auskunftspflichten für Fluggesellschaften, Finanzdienstleister und Telefongesellschaften dauerhaft gesetzlich verankert. Dabei geht es unter anderem um die Weitergabe von Mobiltelefonnummern.

Das Parlament verstetigte damit eine Reihe von Regelungen, die im Jahr 2002 unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September zunächst nur befristet eingeführt worden waren.

Der „praktische Bedarf für diese Regelungen und ihr angemessener Einsatz“ sei in wiederholten Evaluierungen bestätigt worden, hieß es zur Begründung.

Die Regelungen beziehen sich auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND). Sie waren nach dem Anschlag vom 11. September 2001 eingeführt und seither mehrfach verlängert worden.

Die aktuellen Herausforderungen im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erforderten eine Verstetigung der Befugnisse, hieß es. Damit werde die Aufklärung schwerer Bedrohungen für den demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung ermöglicht.

ZENSUS:

Wegen der Corona-Pandemie wird die für das kommende Jahr geplante Volkszählung auf 2022 verschoben. Weil Personal zur Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen werden musste, hätten die Statistikämter den „Zensus 2021“ nicht wie geplant vorbereiten können, hieß es zur Begründung.

Zehn Jahre nach der letzten großen Volkszählung sollten zahlreiche Daten über Deutschland aktualisiert werden – etwa zur Zahl der Menschen sowie zu deren Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.

INFRASTRUKTUR:

Bahnstrecken sollen schneller und einfacher digitalisiert und elektrifiziert werden können. Dieses Ziel verfolgt das vom Bundestag verabschiedete Investitionsbeschleunigungsgesetz, das eine Verkürzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorsieht – beispielsweise dadurch, dass in bestimmten Fällen auf das oft langwierige Planfeststellungsverfahren verzichtet wird.

BANKEN:

Strengere Vorschriften für Banken sollen die Finanzbranche krisenfester machen und Kleinanleger sowie Steuerzahler besser vor Verlusten schützen. So müssen große Banken künftig etwa einen „Verlustpuffer“ von mindestens acht Prozent der Bilanzsumme zurücklegen, die im Krisenfall Verluste abfedert.

Zudem dürfen sie eine Verschuldungsobergrenze von drei Prozent der Bilanzsumme nicht überschreiten.

ENERGIE:

Auf hoher See soll mehr Windenergie gewonnen werden. Die Ausbau-Zielmarke für das Jahr 2030 wurde im Bundestag von 15 Gigawatt auf 20 Gigawatt angehoben, bis 2040 sollen es sogar 40 Gigawatt werden. (dpa/afp)



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