Mehr Fälle von Kindesmissbrauch – Aufhellung des Dunkelfelds

Im vergangenen Jahr sind mehr Fälle von sexuellem Missbrauch aufgedeckt worden, bei denen Kinder oder Jugendliche Opfer waren. Pro Tag gibt es 54 Fälle.
Der Polizei wurden im vergangenen Jahr mehr Fälle bekannt, in denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht wurden. (Symbolbild)
Der Polizei wurden im vergangenen Jahr mehr Fälle bekannt, in denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht wurden. (Symbolbild)Foto: Jan Woitas/dpa
Epoch Times8. Juli 2024

Die Zahl der bekanntgewordenen Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist im vergangenen Jahr gestiegen. Da die Polizei bei dieser Art von Straftaten von einem großen Dunkelfeld ausgeht, sei das alleine jedoch noch kein alarmierender Befund, wie im Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2023 festgehalten wird.

Nach dem am Montag vom Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden veröffentlichten sogenannten Lagebild wurden 18.497 Kinder unter 14 Jahren im Jahr 2023 Opfer sexuellen Missbrauchs, was einen Anstieg um 7,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutete. Laut BKA sind rund 30 Prozent der Tatverdächtigen in diesen Missbrauchsfällen selbst Kinder und Jugendliche.

Bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren gab es 1277 Missbrauchsopfer, 5,5 Prozent mehr als 2022. Dies stelle einen Höchstwert im Fünfjahresvergleich dar. In mehr als jedem zweiten Fall habe eine Vorbeziehung zwischen Opfer und Tatverdächtigem bestanden. Drei Viertel der Missbrauchsopfer aller Altersgruppen sind den Angaben zufolge weiblich.

Pornografische Inhalte

Einen ebenfalls deutlichen Anstieg um 7,4 Prozent verzeichneten die Ermittler bei der Zahl der Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Hier sei mit 45.191 Fällen ein Höchstwert erreicht worden. Seit dem Jahr 2019 hätten sich die Fallzahlen damit mehr als verdreifacht.

Ein besonders starker Anstieg sei bei jugendpornografischen Inhalten festzustellen. Deren Zahl sei im Jahr 2023 um rund 31 Prozent auf 8851 Fälle angestiegen. Auffällig sei, dass die Tatverdächtigen in vielen Fällen selbst minderjährig seien. Bei kinderpornografischen Inhalten war dies bei 38 Prozent der Fall, bei jugendpornografischen bei 49,5 Prozent.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte bei der Präsentation: „Jeden Tag werden in Deutschland 54 Kinder und Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch – das sind entsetzliche Taten, die uns tief berühren und fassungslos machen.“

Es sei zentrale Aufgabe des Staats, hinzuschauen und zu handeln, wann immer Gefahren für Kinder drohen – es sei aber auch eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft insgesamt.

Viele Fälle tauchen nicht in der Statistik auf

In dem Lagebild verweist das Bundeskriminalamt (BKA) darauf, dass die Zahl der aufgedeckten Fälle von Kindesmissbrauch stark mit der polizeilichen Kontrolltätigkeit und dem Anzeigeverhalten zusammenhänge.

„Insofern dürfte es auch aufgrund intensivierter polizeilicher Tätigkeiten im Deliktsbereich in den letzten Jahren zu einer Aufhellung des Dunkelfelds gekommen sein“, heißt es in dem Bundeslagebild weiter.

Das BKA weist außerdem darauf hin, dass die zahlreichen Fälle, in denen sich nach Hinweisen vor allem aus den USA kein potenzieller Tatort in Deutschland ermitteln lasse, nicht in die Statistik einfließen. Grund dafür, dass entsprechende Ermittlungen teils ins Leere laufen, sei die in Deutschland ausgesetzte Mindestspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten – speziell IP-Adressen.

Anlasslose Speicherung von Web-Daten gefordert

Bilder und Videos von sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen werden im Internet tausendfach geteilt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und das BKA sprechen sich schon länger für eine neue rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation aus.

Sie kritisieren, dass einige Provider keine Daten mehr speicherten, weshalb es dann gar keine Informationen mehr gebe, auf die man für Ermittlungen zugreifen könne.

Im April einigten sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dann auf das Quick-Freeze-Verfahren. Bei diesem Verfahren werden Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung besteht.

Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorhaben dauert noch an. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Speicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. (dpa/red)



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