Mehr als jede zweite Abschiebung 2018 gescheitert

57.000 illegale Migranten und abgelehnte Asylbewerber sollten 2018 abgeschoben werden. Fast 31.000 Abschiebungen konnten jedoch nicht durchgeführt werden, heißt es in der "Bild am Sonntag".
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Mehr als jede zweite Abschiebung konnte im vergangenen Jahr nicht durchgeführt werden.Foto: Martin Keiler/iStock
Epoch Times24. Februar 2019

Mehr als jede zweite Abschiebung ist im vergangenen Jahr gescheitert. Eigentlich sollten 2018 rund 57.000 illegale Migranten und abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden. Doch nach Informationen von „Bild am Sonntag“ konnten 30.921 Abschiebungen nicht durchgeführt werden. Lediglich 26.114 Migranten mussten Deutschland verlassen.

Besonders hoch ist die Quote für gescheiterte Rückführungen (mehr als 27.000) bei den Bundesländern, weil die Übergaben an die Bundespolizei trotz fester Termine im Vorfeld storniert wurden. Mehr als 7.000 Mal kam die Absage erst am Tag des Abschiebeflugs. Die häufigsten Gründe: Migranten waren nicht auffindbar, krank oder es fehlten Papiere.

„Aktiv passiver Widerstand“ der Migranten verhindert Abschiebungen

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kritisiert in „Bild am Sonntag“ die schlechte Abschiebungsbilanz der Länder: „Es ist nicht akzeptabel, wenn von rund 57.000 geplanten Rückführungen mehr als 27.000 nicht stattfinden konnten, etwa weil diese Betroffenen nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügten oder nicht auffindbar waren und deshalb durch die Länder nicht zur Rückführung an die Bundespolizei übergeben werden konnten, ganz zu schweigen von denjenigen, die ihre Rückführung am Flughafen verhindern. Das kann ich nicht tolerieren.“

Er habe mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) darüber gesprochen, „dass wir das zügig abstellen müssen“.

3.220 Rückführungen mussten nach der Übergabe an die Bundespolizei kurz vor der Abreise abgebrochen werden. Am häufigsen wegen „aktiv passiven Widerstand“ der Migranten.

Seehofer will das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ vorlegen

Eine bessere Abschiebebilanz erhofft sich Seehofer mit dem Entwurf des sogenannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das er im April im Kabinett vorgelegen will. Unter anderen soll damit die Vorbereitungshaft vor Abschiebungen für Gefährder, Terrorverdächtige und Identitätstäuscher ausgeweitet werden.

Für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, sind elektronische Fußfesseln, räumliche Beschränkungen und Meldepflichten geplant. Seehofer hofft, dass das Gesetz noch in diesem Sommer in Kraft treten kann. (dts)



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