Mehr als eine Million Euro an Staatshilfe für Hinterbliebene nach Anschlag in Hanau

An Angehörige der Opfer des Anschlags vom 19. Februar seien bislang insgesamt 1,09 Millionen Euro an Härteleistungen ausgezahlt worden, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) unter Berufung auf das Bundesjustizministerium.
Titelbild
Tatort in HanauFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times12. Juli 2020

Nach dem Anschlag von Hanau im Februar haben die Hinterbliebenen von der Bundesregierung mehr als eine Million Euro an staatlicher Hilfe erhalten. An Angehörige der Opfer des Anschlags vom 19. Februar seien bislang insgesamt 1,09 Millionen Euro an Härteleistungen ausgezahlt worden, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) unter Berufung auf das Bundesjustizministerium. Der Täter von Hanau hatte in zwei Shisha-Bars neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen.

Danach hatte er seine Mutter und sich selbst getötet. Für weltweites Entsetzen hatte auch der Terroranschlag von Halle (Saale) im Oktober vergangenen Jahres gesorgt. Ein bewaffneter Rechtsextremist hatte am jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, in die Synagoge von Halle einzudringen, um dort versammelte Juden zu töten. Weil er die massive Eingangstür aus Holz nicht durchbrechen konnte, hatte er auf der Straße vor der Synagoge eine Fußgängerin und später einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss erschossen.

Behörde unterscheidet zwischen rechtsextremistischen, sonstigen extremistischen Fällen sowie terroristischen Straftaten

„An die Hinterbliebenen der Opfer des Anschlags in Halle wurden bislang Angehörigen-Härteleistungen von insgesamt 105.000 Euro ausbezahlt“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums den Funke-Zeitungen. Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Übergriffe und Anschläge werden auf Antrag vom Bundesamt für Justiz (BfJ) bewilligt. Dabei unterscheidet die Behörde zwischen rechtsextremistischen, sonstigen extremistischen Fällen sowie terroristischen Straftaten.

Bis zum Jahr 2010 gab es staatliche Härteleistungen nur für Opfer von Rechtsextremismus, seitdem werden die Leistungen „unabhängig von der Motivation des Extremismus gewährt“. Seit 2011 wurden 668 Anträge von Angehörigen und Opfern rechtsextremistischer Straftaten bewilligt. Im Bereich sonstiger Extremismus waren es 34 Anträge. An alle Betroffenen wurden zwischen 2011 und 2020 insgesamt rund 7,7 Millionen Euro gezahlt.

Seit 2011 wurden insgesamt 9,3 Millionen Euro an Opfer und Hinterbliebene ausgezahlt

Opfer und Hinterbliebene von terroristischen Straftaten stellten in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 518 Anträge bei der Bundesregierung auf Auszahlung einer Härteleistung. Bewilligt wurden 451, davon betrafen 278 Anträge Taten im Ausland und 173 Taten im Inland. Ausgezahlt wurden seit 2011 insgesamt 9,3 Millionen Euro.

Treten Opfer ihre privaten zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche an den Staat ab, versucht die Bundesregierung, sich bei Tätern das Geld für Härteleistungen zurückzuholen, falls Vermögen vorhanden ist. In den vergangenen zehn Jahren konnte das Bundesamt für Justiz insgesamt 637.000 Euro eintreiben.

2018 waren die Härteleistungen rückwirkend erhöht worden

2018 waren die Härteleistungen rückwirkend erhöht worden, was auch Betroffenen etwa des Terroranschlags auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz und den Familien der Opfer der rechten NSU-Terrorgruppe zugute kommt. Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Eltern eines durch einen Terroranschlag oder durch einen extremistischen Übergriff Getöteten erhalten nun 30.000 Euro als Härteleistung, Geschwister jeweils 15.000 Euro. Daneben gibt es noch Pauschalen für Unterhalt oder berufliche Nachteile aufgrund einer Straftat. (dts)



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