Mehr als der Bundeskanzler: WDR-Chef Tom Buhrow ist der Topverdiener beim ÖRR
Vergangene Woche hat die ARD auf ihrer Website eine Liste mit den Gehältern und Vergütungen ihrer Führungskräfte offengelegt. An der Spitze steht WDR-Intendant Tom Buhrow. Mit 413.100 Euro Jahresbezügen – oder 427.800 Euro inklusive Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen – war er im Jahr 2023 der Topverdiener unter den ARD-Intendanten. Das ist mehr, als der Bundeskanzler pro Jahr bekommt: Olaf Scholz verdient rund 360.000 Euro.
Auch mehr als der Bundeskanzler bekommt der SWR-Intendant und amtierende ARD-Vorsitzende Kai Gniffke. Mit 392.530 Euro an Jahresbezügen und einem Anstieg zu 2022 von fast 13.000 Euro belegt er Platz zwei auf der ARD-Gehaltsliste. Auf Platz drei befindet sich NDR-Intendant Joachim Knuth, der etwas weniger als der Bundeskanzler bekommt. Er konnte 356.178 Euro verbuchen – ein Plus von knapp 9.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Schlusslicht der Topgehälterliste ist Martin Grasmück vom „Saarländischen Rundfunk“ (SR) mit immerhin noch 245.000 Euro Jahressalär.
Während die Angestellten der Öffentlich-Rechtlichen nach Tarif bezahlt werden, werden Intendanten und andere Führungskräfte außertariflich vergütet. Warum das so ist, erklärt die ARD mit ihren „Funktionen und Aufgaben“:
„Wer eine der Rundfunkanstalten der ARD leitet, trägt viel Verantwortung: für das Programm und die Mitarbeitenden.“ Und fügt als Erklärung hinzu: „Die Geschäftsleitung legt ihr Gehalt natürlich nicht selbst fest, darüber entscheiden die Aufsichtsgremien der jeweiligen Rundfunkanstalt – in der Regel der für die Kontrolle der Finanzen zuständige Verwaltungsrat.“
Antrag der FDP in NRW: Intendantengehälter deckeln
Am Donnerstag, 31. Oktober, war im Landtag von NRW bei der 34. Sitzung vom Fachausschuss Kultur und Medien die Kappung von den Chefgehältern beim „Westdeutschen Rundfunk“ Thema.
Angestoßen hatte das die Landtagsfraktion der FDP, die im Juni einen Gesetzesentwurf zur „Änderung des Gesetzes über den ‚Westdeutschen Rundfunk Köln‘“ vorgelegt hatte. Laut Oppositionspartei FDP scheint jetzt ein guter Zeitpunkt für diese Nachjustierung zu sein, da zum Jahresende 2024 beim WDR ein Intendantenwechsel bevorsteht und es nun dran sei, „auch die Vergütung der Intendanz an sachliche Erfordernisse und die berechtigten öffentlichen Erwartungen anzupassen“.
Nicht mehr als höchste Besoldungsgruppe für Beamte
Diese Anpassung soll so aussehen, dass das WDR-Gesetz dahingehend ergänzt wird, „dass die Gehälter der Intendantin oder des Intendanten des WDR zukünftig gedeckelt werden und einen gesetzlich definierten finanziellen Rahmen nicht überschreiten dürfen“. Konkret soll Paragraf 25 durch den folgenden Absatz 5 ergänzt werden:
„(5) Das jährliche Grundgehalt der Intendantin oder des Intendanten gestaltet sich analog zur Landesbesoldungsordnung B. Es darf dabei die höchste Besoldungsgruppe nicht überschreiten. Auch Sachbezüge und zusätzliche Leistungen für verbundene Unternehmen sind in diese Betrachtung der Angemessenheit miteinzubeziehen.“
In Nordrhein-Westfalen ist die höchste Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung B die Besoldungsgruppe B 11 mit 15.723,04 Euro monatlich. Das wäre im Jahr also ein maximal 188.676,48 Euro für den zukünftigen Intendanten und weniger als die Hälfte der aktuellen Intendantenbezüge.
Ausschussmitglied und MdL Ralf Witzel (FDP) erklärte das Ansinnen der Liberalen nach Deckelung des Intendantensalärs folgendermaßen: „Die Intendanz im WDR nimmt eine wichtige Rolle ein, sowohl was die Verantwortung als auch Administration der Sendeanstalt angeht. Allerdings ist diese Rolle nicht vergleichbar mit Spitzenpositionen in der Wirtschaft. Denn der entscheidende Unterschied liegt darin, dass der WDR und seine Intendanz nicht in vergleichbarem Maße unternehmerische Risiken tragen müssen. Vielmehr sind sie abgesichert durch eine üppige konjunkturunabhängige verpflichtende Nutzerfinanzierung.“
Über 9 Milliarden Euro Gebühren für den ÖRR
Die Gesamterträge vom erhobenen Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio sind im Jahr 2023 auf einen neuen Höchstwert von insgesamt 9,02 Milliarden Euro gestiegen – zusammen mit zusätzlichen Einnahmen aus Werbung, Sponsoring und Lizenzen sind es über 10 Milliarden Euro.
„Ein verpflichtend zu entrichtender Rundfunkbeitrag, der nutzungs- und konjunkturunabhängig gezahlt werden muss, löst automatisch höchste Anforderungen an eine fortlaufende Kontrolle der Mittelverwendung aus“, so FDP-Politiker Witzel. „Eine Vergütung, die deutlich höher sei als die für andere öffentliche Spitzenämter, dürfte weder sachlich begründbar sein noch die Akzeptanz der Beitragspflichtigen finden.“ Zuvor hatte der WDR-Verwaltungsrat angekündigt, das Einstiegsgehalt der neuen Intendanz erkennbar absenken möchte.
Sachverständiger: „Rechtliche Probleme“ befürchtet
Als Experten in die 90-minütige Ausschusssitzung wurden Christian von Coelln, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftsrecht und Medienrecht an der Universität zu Köln, und Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie und Mitglied des Kronberger Kreis der Stiftung Marktwirtschaft, geladen.
Haucap, der auch Professor für Wettbewerbstheorie und -politik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist, betonte, dass „der Intendant eine der wichtigsten Positionen der Medienlandschaft“ sei. Von Coelln gab an, dass „Beamtenverträge ein falscher Vergleich“ seien, da Beamte auf Lebenszeit sind und damit dauerhaft mit diesen Vergütungen rechnen könnten, während die Positionen beim Öffentlich-Rechtlichem befristet seien. Es gebe auch möglicherweise ein rechtliches Problem, wenn das Intendantengehalt des WDR gedeckelt würde und die zweite Ebene nicht, hier könnten Unwuchten entstehen.
Jimmy Gerum von Leuchtturm ARD: Was Bürger wirklich wollen
Auch als Sachverständiger geladen zum Ausschuss war Filmproduzent Jimmy Gerum, der mit seiner Bürgerinitiative Leuchtturm ARD seit über zwei Jahren regelmäßig vor Sendeanstalten und Medienanstalten demonstriert und eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland fordert. Dazu wurden Runde Tische angeboten, Briefe an die Intendanten der Rundfunkanstalten abgegeben und öffentlich an die Verpflichtung zu ethischen Grundsätzen des Pressekodexes erinnert.
Auf ihrer Website bekennt sich die Bürgerinitiative zu dem verpflichteten Beitrag: „Wir sind klare Befürworter der Beitragspflicht für einen multipolaren ÖRR der Zukunft als gesellschaftliche Verpflichtung“. Beim Ausschuss betonte Gerum, dass aber auch der Rundfunkbeitrag selbst „gerechter und einkommensabhängig“ sein sollte.
In Deutschland beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Monat pro Haushalt.
Gerum führte aus, dass der Aspekt der Finanzierung und auch die Höhe des Intendantengehaltes nicht unabhängig von anderen Faktoren zu betrachten sei: Durch die Art der Finanzierung sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig von der Konjunkturlage, und als solches wäre eigentlich ein besonderes Merkmal des Intendanten, dass er das, was die Bürger wirklich wollen, nämlich die Meinungsvielfalt, diese Wahrung der Multiperspektivität, vertritt, so der Filmemacher.
„Das wäre ein Grund für uns als Bürger und Beitragszahler zu sagen, ‚das ist mehr wert als die höchste Besoldungsgruppe des öffentlichen Dienstes‘. Und ich finde, da machen die Intendanten und das Führungspersonal des öffentlichen Rundfunks keinen ausreichenden Job“, so Gerum im Ausschuss.
Signalwirkung von Verzicht angemahnt
„Uns bereitet die abnehmende Akzeptanz und das sinkende Vertrauen gegenüber dem öffentlichen Rundfunk große Sorgen“, so Gerum weiter.
Laut einer im Juli veröffentlichten OECD-Studie liegt das Vertrauen der Deutschen in ihre Nachrichtenmedien nur noch bei 34 Prozent – zusammen mit politischen Parteien (26 Prozent), gehören damit die Medien zu den Institutionen, denen die Deutschen am wenigsten vertrauen.
„Und unserer Meinung nach ist der ursprüngliche Gründungsgedanke, mit dem öffentlichen Rundfunk ein wirklich politisch unabhängiges Leitmedium zu schaffen, das die Meinungsvielfalt spürbar abbildet, nicht ausreichend umgesetzt.“
MdL Yvonne Gebauer (FDP) gab noch in die Runde, dass es „ein überzeugendes Statement sein kann, wenn auch Intendanz mal verzichtet, bis hin zu dem Punkt der Steigerung der externen Akzeptanz“. Auch wenn es den Rundfunkbeitrag nicht senke, würde aber zumindest als Zeichen wahrgenommen werden: „Da gibt es auch Problembewusstsein, Veränderungsbereitschaft, Verzicht in Zeiten, wo vielleicht andere auch den Gürtel etwas enger schnallen müssen.“
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