Das Medizinforschungsgesetz passiert den Bundesrat

Durch das Gesetz sollen klinische Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten vereinfacht, entbürokratisiert und beschleunigt werden.
Der Bundesrat hat heute mehrere Gesetze der Bundesregierung ohne große Debatte gebilligt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lobte die Verabschiedung des Gesetzes aus seinem Haus.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times27. September 2024

Der Bundesrat hat am Freitag das sogenannte Medizinforschungsgesetz verabschiedet. Damit hat das Gesetz die letzte politische Hürde genommen und kann planmäßig in Kraft treten.

Das Gesetz soll Deutschland erklärtermaßen als Standort für medizinische Forschung stärken. So sollen klinische Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten vereinfacht, entbürokratisiert und beschleunigt werden.

Standardvertragsklauseln sollen dafür sorgen, dass schneller als bislang mit klinischen Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten begonnen werden kann. Zudem ist die Errichtung einer spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren vorgesehen, die Expertise zur Bewertung von klinischen Prüfungen und Leistungsstudien bündelt.

Im Bereich des Strahlenschutzrechts werden die behördlichen Prüffristen werden stark verkürzt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übernimmt künftig das Anzeigeverfahren, um arzneimittelrechtliche, medizinprodukterechtliche und strahlenschutzrechtliche Verfahren besser zu verknüpfen.

Für alle strahlenschutzrechtlichen Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben wird ein einziges Portal geschaffen. In Deutschland forschende pharmazeutische Unternehmen erhalten bei der Festsetzung von Preisen größere Spielräume.

Pharmastrategie der Bundesregierung

„Es geht auch tatsächlich darum, uns als Biotechnologie- und Pharmastandort in Deutschland zu profilieren“, sagte Alexander Schweitzer (SPD), Ministerpräsident von Rehinland-Pfalz, bei der Sitzung. „Es geht um medizinische Innovationen etwa im Kampf gegen Krebs und Alzheimer.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lobte die Verabschiedung des Gesetzes aus seinem Haus. „Mit dem Medizinforschungsgesetz setzen wir wesentliche Ziele der Pharmastrategie der Bundesregierung in die Tat um. Wir geben Forschenden und Unternehmen die nötige Planungssicherheit, entbürokratisieren und beschleunigen die Verfahren“, so Lauterbach. „Damit stärken wir den Forschungsstandort Deutschland.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) stellte schlankere Verfahren heraus. „Das Medizinforschungsgesetz geht voran bei der Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Im Bereich des Strahlenschutzes sichern wir einen gleichbleibend hohen Schutz des Menschen vor ionisierender Strahlung und bauen gleichzeitig zielgenau unnötige Bürokratie ab“, sagte sie. „Das entlastet zum einen die Forschenden, zum anderen können sich Ethik-Kommissionen und Behörden so auf die schwierigen ethischen und radiologischen Fach- und Rechtsfragen konzentrieren.“

Kritik von Krankenkassen

Kassen kritisierten dieses Vorhaben und warnten vor steigenden Kosten für Arzneimittel. „Die von der Bundesregierung geplanten Verbesserungen für den Forschungsstandort Deutschland sind zwar zu begrüßen. Allerdings sehen wir keinerlei Verhältnismäßigkeit mit Blick auf die zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen für die Solidargemeinschaft durch vertrauliche Preise“, erklärte Carola Reimann, Vorstandschefin der Krankenkasse AOK.

„Es drohen finanzielle Mehrbelastungen der Beitragszahlenden in Milliardenhöhe – ohne Mehrwert für die Patientinnen und Patienten.“

Der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung, Florian Reuther, kritisierte: „Die geplante Geheimregelung dient ausschließlich dem Interesse der Pharmakonzerne, um außerhalb Deutschlands einen Preisvorteil zu bekommen. Den finanziellen Schaden haben dabei ausgerechnet die Versicherten, die sich kostenbewusst verhalten.“ (dts/afp/red)



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