Medizinethiker Taupitz: Bundesregierung sollte Eizellspende erlauben
Der Medizinethiker und Jurist Jochen Taupitz fordert die Bundesregierung auf, die bislang in Deutschland verbotene Eizellspende zu legalisieren.
Das zugrunde liegende Embryonenschutzgesetz sei „ein einziges Verbotsgesetz“ und nicht mehr zeitgemäß, sagte der Professor der Uni Mannheim, der Mitglied der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ist, der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).
Die Kommission berät die Bundesregierung. Dass die Samenspende erlaubt sei, die Eizellspende aber nicht, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. In Deutschland werde massiv in das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung der Frauen eingegriffen – und zwar sowohl der Eizellspender als auch der Empfängerinnen.
„Ähnlich wie Organspende“
„Die Eizellspende ist im Grunde eine Organspende, und so sollte sie auch behandelt werden“. Das Embryonenschutzgesetz ist 34 Jahre alt. Es beruht auf der Annahme, dass Kinder von zwei Müttern – einer genetischen und einer gebärenden – Identitätsfindungsprobleme bekommen könnten.
„Die Befürchtungen einer sogenannten gespaltenen Mutterschaft haben sich in Luft aufgelöst“, sagte Taupitz. Ebenso wie die medizinischen Bedenken. 1990 seien die Risiken für die Spenderin größer gewesen. Aber die Verfahren seien inzwischen viel schonender. Dass Paare, die auf eine Eizellspende angewiesen sind, die Möglichkeiten im Ausland nutzten, sei daher völlig legitim.
Auch FDP-Politikerinnen drängen auf Zulassung
Auch die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr dringt auf eine Zulassung und will dazu einen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen. „Die Argumente, mit welchen der Gesetzgeber vor über 30 Jahren das Verbot der Eizellspende oder der auch altruistischen Leihmutterschaft begründet hat, sind längst nicht mehr stichhaltig“, sagte sie den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“ vom Mittwoch.
Sie habe sich deshalb entschlossen, „noch in diesem Sommer die Kolleginnen und Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen zu kontaktieren und einzuladen, gemeinsam an einem Gruppenantrag zur Legalisierung der Eizellspende zu arbeiten“.
Vor dem Hintergrund des medizinischen und gesellschaftlichen Fortschritts seit dem Jahr 1990 sei eine grundlegende Reform des Embryonenschutzgesetzes dringend erforderlich, so Helling-Plahr.
Bettina Stark-Watzinger (FDP) spricht sich ebenfalls für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes aus – im Interesse der Forschenden. „Das Forschungsfeld bietet große Chancen für die Entwicklung wirksamer Therapien für bislang unheilbare Krankheiten oder zur Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Demenz oder Herzinfarkt“, sagte sie. In Deutschland könne die Forschung dazu im internationalen Vergleich aktuell nur einen geringen Beitrag leisten, denn das Embryonenschutz- und das Stammzellgesetz setzten ihr zu enge Grenzen.
Die bestehenden Regelungen seien zudem ein Nachteil für die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftler mit internationalen Partnern. „Wir dürfen das Feld nicht einfach anderen überlassen, sondern sollten diese wichtige Chance nutzen“, betonte Stark-Watzinger. Notwendig sei deshalb eine Überarbeitung des rechtlichen Rahmens. (dts/afp/red)
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