Mediziner kritisiert Datenblockade per Infektionsschutzgesetz – Schnellere Wege als Post und Fax gefordert

Verzögerte Meldungen, unvollständige Daten, fehlende Transparenz. Diese Kritikpunkte standen auf der Liste des Mediziners Professor Dr. Gérard Krause vom Helmholtz-Institut bei seiner Befragung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am 12. November.
Titelbild
Aufgrund der Einschränkungen des § 11 Infektionsschutzgesetz können sehr wesentliche Daten nicht an das RKI übermittelt werden, sagt Professor Dr. Gérard Krause vom Helmholtz-Institut.Foto: iStock
Von 16. November 2020

Professor Dr. Gérard Krause, der Arzt, der von 2000 bis 2013 Fachgebiets- und Abteilungsleiter am Robert Koch-Institut (RKI), war, hob den dringend notwendigen Informationsaustausch zwischen den Gesundheitsämtern, zwischen den Gesundheitsämtern und den Landesbehörden sowie zwischen den Landesbehörden und dem RKI hervor. Dabei dürfe „keine unnötige Zeit verloren gehen“. Zudem müssten die Informationen für die Maßnahmenbewältigung oder -einschätzung auch verfügbar sein.

Diesbezüglich kritisierte er den Paragraf 11 IfSG, „der ganz klar einschränkt oder definiert, was übermittelt werden darf“. Aufgrund dieser Einschränkungen können  sehr wesentliche Daten aus Sicht des Mediziners nicht vom Gesundheitsamt an Landesbehörden und von dort an das RKI übermittelt werden. Dabei liegen diese Daten den Gesundheitsämtern vor.

Gleichzeitig kritisierte Krause, der die aktuelle epidemiologische Lage „als sehr ernst“ einstuft, dass Paragraf 11 eine um einen Arbeitstag zeitversetzte Datenübermittlung zum RKI vorschreibt.

Dies führt aus meiner Sicht zu einer fachlich nicht begründeten Verzögerung, die auch dem Stand der Technik nicht entspricht und meines Ermessens die Lageeinschätzung und auch die transparente Kommunikation zwischen den Behörden behindert“, erklärte Krause.

Dieser Paragraf verbiete es den Gesundheitsämtern auch, pseudonymisierte Daten an die Landesbehörden und das RKI zu übermitteln.

Zudem äußerte der Professor sein Unverständnis darüber, dass positive Ergebnisse aus den sogenannten Corona-Schnelltests von der Meldepflicht komplett ausgeschlossen werden sollen. Das „birgt die Gefahr einer zunehmenden Untererfassung von Fällen und steht außerdem im Widerspruch zu den internationalen Falldefinitionen, dem wir auch als Land verpflichtet sind“.

Labore befürworten Schnelltest-Meldepflicht

Der Verein Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) hält an der Meldepflicht für Schnelltests fest. Diese sei bislang im Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Warum das geändert werden solle, erschließe sich ihm nicht, sagte der erste ALM-Vorstand Dr. Michael Müller.

„Damit ist gesichert, dass – im Falle der Nichtüberprüfung eines solchen Tests durch die PCR – positive Befunde auch an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen“, erklärten die Labore bereits in ihrer schriftlich eingereichten Stellungnahme. Eine potenzielle Doppelmeldung eines positiven Schnelltestergebnisses sowie des damit verbundenen PCR-Befundes sei eher zu akzeptieren als die Nichtmeldung eines nicht überprüften alleinigen Schnelltests.

Zudem wies der ALM-Vorstand darauf hin, dass es die Entwicklung geben könnte, dass die Antigentests so gut seien, dass eine Bestätigung durch eine molekularbiologische Methode wie die PCR nicht mehr nötig sei.

Eine Aufhebung der Meldepflicht der Schnelltests wäre denkbar, wenn sich  daran ein unmittelbarer Bestätigungstest anschließend würde, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Ansonsten würde die Aufhebung der Meldepflicht „zu einem deutlichen Rückgang der Meldungen an die Gesundheitsämter führen“.

Gesundheitsamtsleiterin fordert schnellere Datenübermittlung als per Post und Fax

Die Leiterin des Kölner Gesundheitsamtes, Dr. Anne Bunte, informierte darüber, dass  Gesundheitsämter in hohem Maße aktuell nicht mehr in der Lage seien, Einzelfällen nachzugehen und müssten daher Prioritäten setzen.

Sie sprach sich dafür aus, die künftig SARS-CoV-2-Meldungen über das elektronische Melde- und Informationssystem DEMIS vornehmen. Man brauche zur Beherrschung der pandemischen Lage und zur schnellen Nachverfolgung für die Unterbrechung der Infektionsketten einen schnellen Zugriff auf die Befunde. „Je schneller wir das elektronisch umstellen, desto besser.“ Derzeit verschicken die Labore ihre schriftlichen Befunde teilweise noch per Post, sodass diese mit Zeitverzögerung ankommen.

Und wenn dann im Nachfolgenden auch die Arztpraxen mit ihren Meldungen nicht mehr unsere Faxe blockieren, um auf sicheren Wegen etwas zu melden, ist auch das eine deutliche Arbeitserleichterung“, erklärte Bunte.

Teilweise bekomme das Gesundheitsamt nur die Namen der Getesteten, sodass lange recherchiert werden müsse, damit auch die weiteren Daten zur Person durch die Arztpraxen vorliegen. Insoweit seien für die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bundesweit „relativ einheitliche Strukturen“ nötig.

„Je schneller es geht, desto mehr Arbeit sparen wir und desto weniger Personal brauchen wir mit all den Konsequenzen, die Sie sich vorstellen können, also auch Fehlervermeidung – also in jeder Hinsicht ist es erforderlich und von daher willkommen“, sagte Bunte.

Auf die angesprochene Problematik der aufwendigen Meldeverfahren per Fax rät der ALM-Vorstand Dr. Scholz zu digitalisierten Meldeverfahren für Ärzte, damit auch die Faxgeräte in Gesundheitsämtern entlastet werden.

In den Laboren gäbe es mittlerweile digitale DEMIS-Zertifikate. 200 Labore verfügten bereits über dieses Zertifikat, 60 würden ihre Ergebnisse schon darüber melden. Zur besseren Erreichbarkeit der getesteten Person spricht sich Scholz dafür aus, dass für die Kontaktverfolgung neben dem Namen der Getesteten auch ihre Telefonnummer anzugeben ist.

Abstimmung am 18. November

Über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und über den dritten „Bevölkerungsschutzpaket“, der einen Tag vor der Anhörung überarbeitet wurde, soll am 18. November eine Stunde lang (zweite und dritte Lesung) debattiert und sodann abgestimmt werden. Abgestimmt wird auch über fünf Anträge der AfD sowie jeweils einen Antrag der FDP, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen.

Der Termin wurde auf 12 Uhr vorverlegt. Nach Epoch Times vorliegenden Informationen sind Protestaktionen gegen das Gesetz in Berlin geplant. So ist im Internet auch eine Petition zu finden, mit der an Abgeordnete appelliert wird, gegen das das Gesetz zu stimmen, um eine „Aushebelung der Grundrechte“ zu vermeiden.

Das Kurzprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses kann hier eingesehen werden.

Es folgt eine Übersicht über die Stellungnahmen der vom Gesundheitsausschuss angehörten Organisationen und Einzelsachverständigen:

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.



Unsere Buchempfehlung

Krankheiten wie COVID-19, Katastrophen und seltsame Naturereignisse machen den Menschen aufmerksam: etwas läuft schief. Es läuft tatsächlich etwas sehr schief. Die Gesellschaft folgt - verblendet vom "Gespenst des Kommunismus" - einem gefährlichen Weg.

Es ist der Kampf zwischen dem Guten und dem Bösen, zwischen dem Göttlichen und dem Teuflischen, die in jedem Menschen wohnen.

Dieses Buch schafft Klarheit über die verworrenen Geheimnisse der Gezeiten der Geschichte – die Masken und Formen, die das Böse anwendet, um unsere Welt zu manipulieren. Und: Es zeigt einen Ausweg. „Chinas Griff nach der Weltherrschaft“ wird im Kapitel 18 des Buches „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ analysiert. Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion