Medienstaatsvertrag: Staat reguliert Internetangebote und will die Meinungsvielfalt „schützen“ | ET im Fokus

Nach 5 Jahren haben die Ministerpräsidenten der Länder sich Anfang Dezember auf den Medienstaatsvertrag geeinigt. Dieser bezieht nun auch Google, Youtube, Facebook und Co. mit ein. Der Vertrag stößt auf Kritik.
Epoch Times28. Dezember 2019

Der Medienstaatsvertrag ist besiegelt. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Donnerstag, dem 5. Dezember in Berlin auf das Abkommen geeinigt. Der Vertrag stößt auf massive Kritik.

So wird beanstandet, dass aus dem neuen Vertrag nicht klar hervorgehe, welche konkreten Ziele mit der Regulierung verfolgt und welche tatsächlichen Probleme behoben werden sollen.

Eine andere Kritik lautet: Der Vertrag erzeuge mit seinen vielen unscharfen Abgrenzungen zwischen einzelnen Regelungsbereichen Rechtsunsicherheit.

Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ablösen. Mehr als 5 Jahre wurde daran gearbeitet.

„Es ist unsere Antwort auf die digitale neue Welt“, kommentierte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die gleichzeitig Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, den neuen Medienstaatsvertrag.

Die größte Änderung durch den Medienstaatsvertrag liegt darin, dass künftig digitale Medien wie Suchmaschinen, Smart-TVs, Social-Media-Plattformen oder auch Online-Streamingdienste – wie Youtube – in Zukunft ähnlich reguliert werden wie der Rundfunk in Deutschland.

Die Rundfunklizenz

Auch soll der neue Medienstaatsvertrag nun genauer festlegen, wer sich eine Rundfunklizenz zulegen muss.

Angewendet werden soll der Medienstaatsvertrag allerdings erst auf Videos, die nach Herbst 2020 produziert, hochgeladen und veröffentlicht wurden.

Alles, was zuvor veröffentlicht wurde, soll weiterhin nicht unter dem Begriff Rundfunk fallen.

Sollte der Medienstaatsvertrag durch die Landesregierungen und die EU-Kommission nun tatsächlich abgesegnet werden, gilt ab Herbst 2020, dass eine Rundfunklizenz für Live-Angebote fällig wird, die im Durchschnitt der letzten sechs Monate 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht haben.

Aktuell gelten alle Medieninhalte, die mehr als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden als Rundfunk. Somit würde jeder Livestream auf Facebook oder Youtube als Rundfunk-Angebot gelten und theoretisch eine Rundfunklizenz benötigen.

Doch wann gemäß der neuen Regelung eine Registrierung erfolgen muss, bleibt unklar. Im Medienstaatsvertrag steht:

Die zuständige Landesmedienanstalt bestätigt die Zulassungsfreiheit auf Antrag durch Unbedenklichkeitsbescheinigung. „

Entsprechend dem Vertrag sollen sich zukünftig auch die Plattformen oder Einzelanbieter deren Programm weniger als durchschnittlich 20.000 Zuschauer gleichzeitig erreicht, obwohl sie keine Lizenz beantragen müssen, sich trotzdem bei den Medienanstalten der einzelnen Bundesländer mit ihrem Medienangebot anmelden.

„Schutz der Meinungsvielfalt“

Medien und Suchmaschinen wie zum Beispiel Google oder auch soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter werden hierbei unter dem Begriff „Medienintermediäre“ mit einbezogen. Darunter fallen alle Plattformen die Usern, von Dritten aufbereitete Inhalte zugänglich machen und mehr als eine Million Nutzer pro Monat in Deutschland haben.

Laut Dreyer soll dies der „Kontrolle“ und dem „Schutz der Meinungsvielfalt“, sowie der „Transparenz“ dienen. Zudem sollen redaktionell gut recherchierte Inhalte leichter zu finden sein.

Im Wortlaut des Medienstaatsvertrages heißt dies: „Inhalte, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten, sollen leicht auffindbar sein.“

Dazu erklärt die SPD-Politikerin: „Für Mediennutzer muss nachvollziehbar sein, warum und in welcher Reihenfolge ihnen Angebote angezeigt werden. Wir wollen ausschließen, dass kleinere Medienangebote verdrängt werden“.

„Bevormundung der Nutzer“

Ganz anders sieht dies die Referentin für Medienpolitik Marie Anne Nietan, des Digitalverbands Bitkom. Die Expertin sieht die privilegierte Auffindbarkeit kritisch. In einem Interview auf medienpolitik.net erklärt sie dazu:

Die privilegierte Auffindbarkeit einzelner Angebote bedeutet immer auch eine Benachteiligung anderer Angebote oder Inhalte sowie insgesamt eine unangemessene Bevormundung der Nutzer“.

Aus dem neuen Vertrag gehe auch nicht klar hervor, welche konkreten Ziele mit der Regulierung verfolgt und welche tatsächlichen Probleme behoben werden sollen.

Plattformbetreiber wie Facebook äußerten zudem starke Kritik am Transparenzgebot, das vorsieht Teile der Algorithmen zum Beispiel für Newsfeeds offenzulegen. Die Algorithmen legen fest, welche Beiträge dem Nutzer angezeigt werden – und in welcher Reihenfolge.

Auch Bitkom warnt vor der Gefahr, dass gesteuerte Desinformation und Manipulation durch die Offenlegung sogar verstärkt werden könnte.

Laut der Vorsitzenden der Rundfunkkommission seien Audiovisuelle Mediendienste, wie Plattformen oder Streamingdienste, allein aufgrund der Reichweite wichtige und einflussreiche Größen im Medienmarkt geworden.

Staatliche Presseaufsicht?

Der FDP-Politiker Jan Marcus Rossa sieht in dem neuen Medienstaatsvertrag einen „massiven Angriff auf die Medien- und Meinungsfreiheit im Internet“, berichtet die „Welt“.

Dass sich dagegen Widerstand bei Presseunternehmen regt, ist für den Rechtsanwalt „durchaus nachvollziehbar“. Aus seiner Sicht ist es „eine geradezu absurde Vorstellung, dass künftig eine Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde auf die Inhalte von Medienangeboten großer Verlagshäuser Einfluss nehmen darf, weil deren Angebote auch den Rundfunkbegriff erfüllen“.

Denn vom Medienstaatsvertrag werden die sonst gewährten Pressefreiheiten eingeschränkt, sobald es um Videoformate geht, die auch von Presseverlagen verstärkt genutzt werden.“

Insoweit sollten die Presseverlage gegen die Unterwerfung des Rundfunkrechts widersprechen können, sagte Rossa. Ansonsten könnten gefährliche Präzedenzfälle für eine „staatliche Presseaufsicht“ zustande kommen.

Der Medienstaatsvertrag in seiner jetzigen Form erfordert durch sein Regelwerk in vielerlei Hinsicht viel Abstimmung zwischen Bund und Ländern, weil hier Kompetenzen der Länder (Medienaufsicht) und Befugnisse des Bundes (Kontrolle der Digitalkonzerne) aufeinander treffen.

„Zementierung existierender Marktpositionen“

Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung spricht in einer Pressemitteilung in Hinsicht auf den neuen Medienstaatsvertrag von einer Zementierung existierender Marktpositionen:

Von einem fairen Interessenausgleich aller Akteure am Markt kann nicht die Rede sein. Mit vielen unscharfen Abgrenzungen zwischen einzelnen Regelungsbereichen erzeugt der neue Medienstaatsvertrag nicht zuletzt Rechtsunsicherheit.“

Künftige Innovationen im Medienmarkt würden es mit dieser Regulierung deutlich schwerer haben, erklärt sie.

Laut Netzpolitik könnten die Landesmedienanstalten mithilfe des neuen Medienstaatsvertrages auch gegen Anbieter vorgehen, die zwar vorgeben eine journalistische Webseite zu betreiben, „in Wahrheit aber Desinformation, wie rechte Verschwörungstheorien verbreiten.“

Bei wiederholten Verstößen könne die zuständige Landesmedienanstalt Bußgelder verhängen oder als letzte Konsequenz sogar ein Medium komplett verbieten.

Rundfunkkommission zufrieden

Laut der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin und Rundfunkkommissionsvorsitzenden Dreyer ist der Staatsvertrag ein „Meilenstein“. Auch die ARD misst den neuen Plattformregelungen besondere Bedeutung zu.

Dreyer erklärte, dass „um weiter vor Täuschung zu schützen“, es nun für automatisierte Beiträge oder Chat-Nachrichten auch eine Kennzeichnungspflicht geben werde.

So sollen Bots oder automatisierte Inhalte leicht erkennbar sein und somit ein weiterer Schutz vor gezielter Desinformation geboten werden.

Weiter würden die Regelungen im Medienstaatsvertrag festlegen, dass journalistisch-redaktionelle Internetangebote, wie Nachrichtenseiten oder Seiten mit ähnlichem Charakter sich der Sorgfaltspflicht unterstellen, den Wahrheitsgehalt prüfen, oder bei Umfragen kennzeichnen müssen, ob diese eine repräsentative Meinung wiedergeben.

Abzuwarten bleibt nun, wie weit die Rundfunkkommission und die Landesmedienanstalten bei der praktischen Umsetzung der neuen Formulierung gehen werden. (sk/er)



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