„Kontrollrat“ aus sechs Richtern soll weltweite BND-Abhöraktionen beaufsichtigen

Das Kanzleramt plant ab 2022, dass Abhöraktionen des Bundesnachrichtendienstes Medienberichten zufolge künftig von einem "Kontrollrat" aus sechs Richtern beaufsichtigt werden. Der Rat soll aus vier Bundesrichtern und zwei Bundesanwälten bestehen.
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Die Technologien nicht nur zur Verkehrsüberwachung sind schon ziemlich weit entwickelt.Foto: iStock
Epoch Times27. September 2020

Die weltweiten Abhöraktionen des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollen einem Medienbericht zufolge künftig von einem „Kontrollrat“ aus sechs Richtern beaufsichtigt werden. Dies berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR am Wochenende unter Berufung auf einen entsprechenden Entwurf des Kanzleramts für ein neues BND-Gesetz. Dies war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai nötig geworden.

Der Entwurf des Kanzleramts sieht dem Bericht zufolge vor, dass von Januar 2022 an ein Kontrollrat als oberste Bundesbehörde die Beaufsichtigung des BND übernimmt. Er soll aus vier Bundesrichtern und zwei Bundesanwälten bestehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass sich der BND auch im Ausland an Grundrechte halten muss. Für die anlasslose Massenüberwachung von Ausländern seien striktere Regeln und mehr Kontrolle nötig.

Bei der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung im Ausland durchforstet der BND ohne Verdacht große Datenströme. Laut BND werden jeden Tag ungefähr 154.000 Kommunikationsbeziehungen erfasst, von denen sich am Ende etwa 260 als relevant herausstellen.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz lobte die Fertigstellung des Entwurfs. „Das von der Bundesregierung nun vorgeschlagene Modell des ‚Kontrollrates‘, der von dem durch das Parlament legitimierten Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gewählt wird, begrüßen wir grundsätzlich“, erklärte er. „Die einzelnen Regelungen und genauen Ausgestaltungen des Entwurfs werden wir in den nächsten Wochen genau prüfen.“ Notz ist stellvertretender Vorsitzender des PKGr, das im Bundestag für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig ist. (afp)



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