Medien-Anwalt Ralf Höcker zieht vor Gericht und gewinnt Zitate-Streit gegen RBB

Zusammengeschnittene Worte, entstellter Sinn. Ein RBB-Beitrag rückte Ralf Höcker, Pressesprecher der Werte Union, in AfD-Nähe. Doch das ließ der Rechtsexperte sich nicht gefallen.
Titelbild
Auch eine Schutzschrift, die einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Keim ersticken sollte, ändert nichts: Die Worte des Medien-Anwalts Ralf Höcker hätten nicht gekürzt werden dürfen. Foto Ralf Juergens/Getty Images
Epoch Times26. Juli 2019

Ein gekürztes Zitat, ein falscher Eindruck. In seinem Beitrag gab die Redaktion von „Kontraste“ trotz ausdrücklicher Anweisung des Medien-Anwalts Ralf Höcker dessen Worte nicht vollständig wieder. Ein Satz wurde derart beschnitten, dass er den Sinn völlig entstellt hatte. Damit wurde der Pressesprecher des Vereins Werte Union in die Nähe der AfD gerückt. Dabei gilt die Werte Union als konservativer Flügel der CDU.

Laut „Meedia“ hatte Höcker bereits vor der Ausstrahlung der Sendung den Verdacht geäußert, dass die RBB-Sendung „Kontraste“ einseitig berichten und möglicherweise seine Zitate aus dem Zusammenhang reißen würde. Der daraufhin erschienene Beitrag gab dem Anwalt Recht. Bezüglich seines Auftritts auf der „1. Konferenz der freien Medien“ der AfD im Bundestag,  gab „Kontraste“ Höckers Worte wie folgt wieder: „Meine Vorlesungen gegen Fake-News und für journalistische Ethik würde ich auch vor der Antifa halten. Wieso nicht vor rechten Bloggern … Was soll daran falsch oder AfD-nah sein?“

Der gesamte Wortlaut hieß tatsächlich:

Meine Vorlesung gegen Fake-News und für journalistische Ethik würde ich auch vor der Antifa halten. Wieso nicht vor rechten Bloggern und Journalisten? Ich habe darin AfD-Stargast Steve Bannon wegen seiner Schmutzkampagnen scharf kritisiert und an die Zuhörer appelliert, ‘journalistische Gutmenschen‘ zu sein. Was soll daran falsch oder AfD-nah sein?“

Die Sinnverfälschung, dass sich das Wörtchen „daran“ nicht auf die Vorlesungen vor der Antifa und rechten Bloggern bezieht, sondern auf den wesentlichen Satz, der einfach von „Kontraste“ gestrichen wurde, sah auch das Gericht laut „Meedia“ als erwiesen an. Es stimmte dem Antrag auf einstweilige Anordnung von Höcker zu. Und das obwohl der „RBB“ vorsorglich eine Schutzschrift beim Landgericht Berlin hinterlegt hatte. Diese sollte dazu dienen, die Einwendungen des Rechtsanwalts gegen die Kürzung seiner Worte im Keim zu ersticken. (sua)

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion