MeckPomm lockert Maßnahmen: Arztattest befreit von Maskenpflicht – Keine Tragepflicht für Angestellte hinter Schutzbarriere

In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung diverse Änderungen in der Maskenpflicht beschlossen: Einwohner mit Einschränkungen der Lungenfunktion dürfen nun aufatmen. Auch im Einzelhandel gibt es für Angestellte eine Erleichterung.
Epoch Times28. April 2020

Im öffentlichen Nahverkehr ist das Tragen einer einfachen Mund-Nase-Bedeckung bundesweit seit Montag vorgeschrieben. Eine medizinische Maske ist nicht nötig – vielmehr reichen einfache Masken aus, etwa selbstgenähte Exemplare. Auch Schals oder andere Tücher können benutzt werden. Als letztes Bundesland hat Berlin am Dienstag eine Maskenpflicht für den Einzelhandel beschlossen. Die Pflicht für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt bereits ab Mittwoch, wie Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte. Er begründete das Nachziehen des Berliner Senats mit dem notwendigen Arbeitsschutz in den Geschäften sowie dem „Erfolg der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr“.

Arztattest gegen Maskenpflicht

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es am Dienstag eine Änderung zur Maskenpflicht: Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, brauchen in Mecklenburg-Vorpommern keine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das gilt beispielsweise beim Einkaufen und auch beim Besuch von Arztpraxen.

Das Tragen von Masken ist ungewohnt und teilweise unbequem, da man das Gefühl hat, wenig Luft zu bekommen. Dass man mit Masken schwerer atmen kann, liegt an dem erhöhten Widerstand beim Ein- und Ausatmen. Die Veränderung dieses Atemwiderstandes variiert je nach Maskenmaterial und Art der Maske. Grundsätzlich ist der durch die Masken erzeugte Widerstand beim Einatmen höher als beim Ausatmen.

In einer Studie von Juni 2019 wurden die Veränderungen vom Widerstand bei Einatmen und Ausatmen von zwölf verschiedenen Maskenarten in einer Simulation getestet. Dabei zeigte sich, dass Masken mit Ventilen am wenigsten Einfluss auf den Atemwiderstand hatten. Danach folgten sogenannte Schalenmasken, die weniger Auswirkung auf den Atemwiderstand hatten, als Masken, die direkt auf dem Gesicht anliegen. Bei Stoffmasken zeigte sich, dass Masken aus Baumwolle den Atemwiderstand weniger erhöhen als Masken aus anderen Materialien. Die Studie ergab auch, dass gefaltete Masken das Atmen gegenüber glatten Masken erschweren. Den geringsten Atemwiderstand hatten einfache Einwegmasken, wobei diese laut Studienautoren auch die geringste Schutzfunktion vor schädlichen Substanzen in der Luft haben.

Kein Mund-Nasen-Schutz hinter Plexiglas

Beschäftigte, die durch anderweitige Schutzvorrichtungen geschützt werden, benötigen in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls keine Gesichtsmaske. „Wer beispielsweise in Arztpraxen im Tresenbereich oder im Verkauf im Einzelhandel hinter einer Plexiglaswand sitzt, braucht nicht extra eine Mund-Nase-Bedeckung aufsetzen“, erklärte Minister Harry Glawe.

Maskenpflicht in Arztpraxis in Mecklenburg-Vorpommern

Darüber hinaus ist eine Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen beschlossen worden. Die Maske soll beim Besuch einer Arztpraxis mitgebracht und vor dem Betreten der Praxis angelegt werden. Das sei ein „notwendiger Beitrag zum Gesundheitsschutz“, heißt es von der Landesregierung. Jeder schütze beim Arztbesuch mit einer Maske in erster Linie andere Patienten, sich selbst und vor allem auch das medizinische Personal. Die Regelung tritt mit der Verordnung in Kraft.

Minister Glawe machte deutlich, dass mit der Regelung in Arztpraxen auch dem Wunsch der Ärztekammer M-V und der Kassenärztlichen Vereinigung M-V Rechnung getragen wird. „Eine Mund-Nase-Bedeckung, wie zum Beispiel eine Alltagsmaske, Schal oder ein Tuch sind – wie im Einzelhandel auch – möglich“, sagte Glawe. Die Regelungen gelten auch in Psychotherapie-Praxen und in Praxen anderer Gesundheitsberufe. In den Räumlichkeiten ist zudem ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. (afp/sua)

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion