Massenüberwachung im Namen der Terrorbekämpfung: Daten von Flugreisenden sollen ab 2018 gespeichert werden
Als Mittel zur „Terrorbekämpfung“ sollen auch in Deutschland ab dem kommenden Jahr die Daten von Flugreisenden gespeichert werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Damit wird eine lange umstrittene EU-Richtlinie umgesetzt.
„Terroristen und Schwerkriminelle machen nicht vor Grenzen halt. Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet“, erklärte de Maizière. Er mahnte zugleich eine schnelle Behandlung an. „Die Richtlinie wurde viel zu lange in der EU verhandelt. Jetzt haben wir im Interesse der Sicherheit bei der Umsetzung keine Zeit zu verlieren.“
Das EU-Parlament hatte im April vergangenen Jahres nach langem Widerstand der unter der Abkürzung PNR (Passenger Name Record) bekannten Speicherung von Fluggastdaten zugestimmt. Die PNR-Richtlinie verpflichtet die europäischen Fluggesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen.
Ziel ist es, Polizeibehörden bei der Verhinderung geplanter Anschläge oder anderer schwerer Straftaten zu unterstützen. Dazu dürfen personenbezogene Daten von Flugpassagieren – wie Name, Adresse und Kreditkartennummer – sechs Monate lang gespeichert werden. Über diese Richtlinie wurde in der EU fünf Jahre lang gestritten. Der Widerstand gegen die Massenspeicherung bröckelte dann aber unter dem Eindruck vor allem der Anschläge in Paris. (afp/so)
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