Maskenpflicht mit Todesfolge? Staatsanwalt warnt vor Falschmeldungen in sozialen Medien
In den sozialen Medien wird von dem Fall einer 6-jährigen Erstklässlerin aus der Nähe von Schweinfurt berichtet. Sie soll am Montag (28. September) „auf dem Heimweg im Schulbus ebenfalls mit Mund-Nasen-Bedeckung bewusstlos“ zusammengebrochen sein, heißt es. Im weiteren Verlauf wird im Einzelnen auf die näheren Umstände eingegangen, die zum Tod des Mädchens geführt haben sollen.
Epoch Times wandte sich daraufhin an die zuständige Staatsanwaltschaft und fragte nach. Bereits in der Betreffzeile der Antwort von Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht hieß es:
Masken-Kritiker verbreiten mit Falschmeldungen Angst und Schrecken auf Social Media“.
Seit Dienstag (29. September) würden sich auf den Kanälen in den sozialen Medien „Falschmeldungen über den angeblichen Tod eines 6-jährigen Mädchens in Schweinfurt“ verbreiten. In den Beiträgen werde behauptet, das Kind wäre aufgrund der Maskenpflicht gestorben.
Dazu heißt es seitens der Staatsanwaltschaft Schweinfurt: „Ein derartiger Fall ist in ganz Unterfranken, insbesondere im Raum Schweinfurt nicht bekannt. Wir bitten, diesen Falschmeldungen keinen Glauben zu schenken und ganz besonders diese Schreckensnachrichten nicht weiterzuverbreiten.“
Kurz zuvor hatte bereits die Polizei Unterfranken auf Twitter gepostet:
Seit Dienstag verbreiten Masken-Kritiker auf Social Media #Falschmeldungen über den angeblichen Tod eines 6-jährigen Mädchens in #Schweinfurt.
Schenkt diesen #fakenews bitte keinen Glauben und retweetet sie auf keinen Fall. ‼ #COVID19 #maskenpflicht pic.twitter.com/P9DuHMgPXc
— Polizei Unterfranken (@PolizeiUFR) October 1, 2020
Weitere Fälle aus Nordfriesland und Wiesbaden
Darüber hinaus gab es ein Gerücht über den Tod eines weiteren verstorbenen Kindes in Nordfriesland. Eine Nachfrage der Epoch Times wurde von der für diese Region zuständigen Staatsanwaltschaft Schleswig beantwortet: „Der von Ihnen geschilderte Fall – Tod eines Schulkindes in Nordfriesland infolge der Maskenpflicht – ist hier nicht bekannt geworden. Ein entsprechendes Verfahren ist hier nicht anhängig.“
Die anlässlich unserer Anfrage durchgeführte Recherche habe ergeben, dass auch bei den in Frage kommenden Kriminalpolizeidienststellen ein solcher Fall nicht bekannt geworden sei, teilte Pressesprecherin und Oberstaatsanwältin Dr. Stephanie Gropp mit. „Auf Basis der gegenwärtig bekannten Informationen/Erkenntnisse ist daher davon auszugehen, dass sich ein solcher Fall hier nicht ereignet hat. Auch sind hier bislang keine vergleichbaren Presseanfragen eingegangen“, so Gropp.
Ein weiterer Fall aus Wiesbaden wurde bislang ebenfalls nicht bestätigt.
Fall im Landkreis Germersheim
Anders als in den vorliegenden Fällen ist der Tod einer 13-jährigen Schülerin aus dem Landkreis Germersheim von den Behörden bestätigt worden. Das Mädchen brach auf dem Heimweg in einem Schulbus bei Wörth am Rhein zusammen und verstarb im Krankenhaus Karlsruhe. Eine Obduktion wurde durchgeführt.
„Nach deren vorläufigem Ergebnis hat diese bisher keine Klarheit zur Todesursache erbracht“, heißt es von der leitenden Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig von der Staatsanwaltschaft Landau, die den Fall weiter bearbeitet.
Die nun zuständige Staatsanwaltschaft Landau habe zur Ermittlung der Todesursache weitere rechtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben. „Deren Ergebnis liegt – ebenso wie das endgültige Gutachten über die Obduktion – noch nicht vor“, erklärt Möhlig weiter.
„Auch die Frage, ob das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod gestanden haben könnte, ist Gegenstand der noch andauernden rechtsmedizinischen Untersuchungen“, heißt es.
Erkenntnisse darüber, wann mit einem Ergebnis der weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen zur Todesursache zu rechnen sei, liegen nicht vor, teilte Oberstaatsanwalt Dr. Bastian Rotmann auf eine nochmalige Anfrage mit. Die „hypothetische Frage, ob und gegen wen möglicherweise ein Ermittlungsverfahren einzuleiten wäre“, hänge vom Ergebnis der Untersuchungen ab und könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Wer ist verantwortlich, wenn die Maske zum Tod geführt hat?
Sollte die Maske tatsächlich zum Versterben des Kindes geführt haben, kann jemand für ihren Tod verantwortlich gemacht werden?
Gespräche mit Schulleitern, Lehrern und Mitarbeitern von Gesundheitsämtern in verschiedenen Bundesländern haben ergeben, dass sich im Falle eines Personenschadens, also einer gesundheitlichen Einschränkung oder gar Tod durch die Mund-Nasen-Bedeckung, niemand verantwortlich zeigt. Viele verwiesen auf das Robert Koch-Institut (RKI), das die Maskenpflicht empfohlen hat. Aber das RKI ist eine „nicht rechtsfähige Bundesbehörde“, welche dem Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichts- und oberste Bundesbehörde unmittelbar nachgeordnet ist, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am 10. September anlässlich eines anderweitigen Rechtsstreites mit.
Auch ist nicht klar, ob ein Busfahrer, der beispielsweise ein Kind wie im Fall einer 13-jährigen Asthmatikerin trotz Befreiung von der Maskenpflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung genötigt hatte, da ihr andernfalls der Transport verweigert wurde, haftbar gemacht werden kann.
Eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamts des Landkreises Mecklenburger Seenplatte verwies in einem Telefonat darauf, dass der Hausarzt ein Attest zur Befreiung der Maskenpflicht ausstellen könne. Wer im Fall der verstorbenen Schülerin zur Verantwortung gezogen werden könnte, vermochte auch sie nicht zu sagen.
Könne der Sachverhalt derart ausgelegt werden, dass die Eltern verantwortlich für den Tod ihrer Tochter sind, weil sie ihr Kind mit der Mund-Nasen-Bedeckung zum Bus geschickt haben? Oder ist es die Regierung, die die Maßnahmen verhängt hat? Die Mitarbeiterin äußerte Verständnis für die gestellten Fragen, verwies aber darauf, dass ein Gesundheitsamt diese nicht beantworten müsse. Das sei schließlich eine rechtliche Angelegenheit. Außerdem unterliege der Fall der Schülerin schon allein aufgrund der Örtlichkeit nicht der Zuständigkeit ihres Amtes.
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