Maskenpflicht in Bus und Bahn – Abstandsgebote in Hotspots

Welche Corona-Basismaßnahmen gelten in welchen Bereichen ab dem 2. April in Deutschland? Dieser Bericht beantwortet die häufigsten Fragen.
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Unter dem sogenannten Corona-Basisschutz wird die Maske deutlich weniger gebraucht.Foto: Friso Gentsch/dpa/dpa
Epoch Times31. März 2022

Nach zwei Wochen läuft am Samstag auch die Übergangsfrist für die breit angelegten Corona-Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz aus. Damit werden künftig die meisten der bisherigen Corona-Eindämmungsmaßnahmen entfallen. Grundsätzlich gilt: Das Gesetz legt nur fest, was die Bundesländer machen dürfen. Konkret umgesetzt werden die Maßnahmen über Verordnungen der Länder.

Was passiert mit Ende der Übergangsfrist?

Spätestens mit dem 2. April entfällt ein Großteil der bisherigen Corona-Maßnahmen, normalerweise ist nur noch ein sogenannter Basisschutz möglich. Dazu gehört eine Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Im Luft- und Personenfernverkehr bleibt die Maskenpflicht bundesweit bestehen. Weiter möglich ist auch eine Testpflicht an Schulen.

Was ist mit dem Einzelhandel?

Hier wird vom Gesetzgeber im Basisschutz keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr vorgeschrieben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angesichts der hohen Infektionszahlen zwar an große Supermarktketten appelliert, eine solche Pflicht per Hausrecht durchzusetzen. Das lehnten die Firmen aber ebenso wie andere große Handelsketten wie Ikea oder C&A ab.

Was gilt in der Gastronomie?

Auch hier gibt es keine Vorgaben im Rahmen des Basisschutzes mehr. Betreiber von Hotels und Gaststätten könnten aber ebenfalls per Hausrecht entscheiden, ob sie die Maskenpflicht fortführen, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Dehoga, Ingrid Hartges. Derzeit sei aber nicht einzuschätzen, inwieweit Unternehmen davon Gebrauch machen würden.

Wann kann die Hotspot-Regelung genutzt werden?

Hotspots sind dem neuen Infektionsschutzgesetz zufolge Gebiete, in denen „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“. Das ist dann gegeben, wenn sich eine gefährliche Virusvariante ausbreitet, oder die Infektionszahlen stark steigen und zugleich eine Überlastung der Krankenhäuser droht.

Dass eine solche Situation besteht, muss das jeweilige Landesparlament per Beschluss feststellen. Ein Hotspot kann sich dabei auf einen Stadtteil beschränken, aber auch größere Gebiete und sogar ein ganzes Bundesland umfassen.

Was gilt in Hotspots?

In Hotspots können weitergehende Maskenpflichten angeordnet werden als die im Basisschutz vorgesehenen – etwa auch in Supermärkten. Möglich ist auch die Wiedereinführung eines Abstandsgebots von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in Innenräumen.

Die Hotspot-Regelung erlaubt zudem das Einführen oder Beibehalten bestimmter Test- oder Nachweispflichten. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr können außerdem zur Erarbeitung von Hygienekonzepten verpflichtet werden. Die verschärften Maßnahmen enden automatisch, wenn sie das jeweilige Landesparlament nicht spätestens nach drei Monaten verlängert.

Welche Länder nutzen die Hotspot-Regelung?

Bislang erklärten sich nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg zu Hotspots – bezogen auf das jeweils ganze Bundesland. Der Thüringer Landtag debattiert am Donnerstag darüber. Viele Länder sehen für die Umsetzung jedoch hohe Hürden und fürchten, dass die Hotspot-Regelung vor Gericht keinen Bestand haben würde.

Wie lange gelten die Regelungen?

Die Regelungen aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes sind bis zum 23. September befristet. Bei Bedarf könnte das Gesetz aber jederzeit geändert werden – etwa wenn sich die Lage in den Krankenhäusern wieder zuspitzt. (afp/mf)



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