Düsseldorf will Abstand von fünf Metern: Maskenpflicht im nahezu kompletten Stadtgebiet in Kraft getreten
Im nahezu kompletten Stadtgebiet von Düsseldorf gilt seit Mittwoch eine Maskenpflicht für Fußgänger. Ausnahmen gelten nur für nicht bebaute Gegenden wie Wälder, Parks und Grünanlagen, wie die Stadt mitteilte.
In der nun in Kraft getretenen Verfügung wird das Tragen einer Alltagsmaske auf öffentlichen Straßen und Wegen in bebauten Düsseldorfer Ortsteilen vorgeschrieben, „solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird“. Die Maskenpflicht gilt nicht für Rad- und Autofahrer. (afp/sza)
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