Nachspiel für Ärzte bei Maskenattesten: Über 1.000 abgeschlossene Strafverfahren
Die Ausstellung von sogenannten Maskenattesten in der Corona-Pandemie hat für Mediziner in Deutschland weitreichende juristische Konsequenzen. Mit Stand Oktober 2024 sind bereits mindestens 1.000 Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Auskünfte der Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer.
Dabei verhängten Richter Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro, Berufsverbote und Freiheitsstrafen. Die meisten Prozesse wurden in den Jahren 2022 und 2023 geführt. Doch bis heute sind noch Hunderte Verfahren anhängig.
In Berlin von Januar 2020 bis Oktober 2024 insgesamt 1.029 Verfahren gegen Mediziner
Allein in Sachsen wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 127 Ärzte rechtskräftig verurteilt. In Berlin wurden von Januar 2020 bis Oktober 2024 insgesamt 1.029 Verfahren gegen Mediziner geführt. Ein Großteil davon wurde eingestellt oder an andere Staatsanwaltschaften übergeben.
In 17 Fällen kam es zu Urteilen, davon neun Geldstrafen und zwei Freiheitsstrafen auf Bewährung. Drei Verfahren erledigten sich durch den Tod der Angeklagten. Einen Freispruch gab es nur in einem Fall.
In Baden-Württemberg wurden bis 2023 insgesamt 237 Mediziner zu Geldstrafen verurteilt, drei Ärzte erhielten Freiheitsstrafen auf Bewährung. Für Aufsehen sorgte der Fall einer Ärztin, die rund 4.000 Atteste „auf Zuruf“ ausgestellt haben soll. Das Amtsgericht hatte sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen.
Geld- und Freiheitsstrafen in Niedersachsen
Niedersachsen zählte von 2020 bis 2024 insgesamt 240 „rechtskräftige Sanktionen“, davon laut Generalstaatsanwaltschaft „überwiegend Geldstrafen, vereinzelt auch Freiheitsstrafen“. In Hamburg wurden von 2020 bis 2024 Geldstrafen gegen 21 Ärzte verhängt.
Schleswig-Holstein meldet aus den vergangenen zwei Jahren 13 Urteile gegen Mediziner. Die meisten Bundesländer lieferten keine konkreten Daten. „Unter Gerechtigkeitsaspekten sind die Urteile inakzeptabel“, sagte der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler.
Spätestens durch die „RKI-Protokolle“ wisse man, „dass die Maskenpflicht weitgehend sinnlos war. Sie war also auch verfassungswidrig und hätte überhaupt nicht in Kraft gesetzt werden dürfen.“
Geteilte Meinungen über Amnestie
Boehme-Neßler hält eine Amnestie für angemessen: Ärzte, die die Atteste ausstellten, seien Bürgern zu Hilfe gekommen, „die sich einer verfassungswidrigen Maßnahme erwehrten“. In Politik und Ärzteschaft stößt die Forderung auf ein geteiltes Echo.
„Selbst mit den besten Absichten ausgestellt, bleiben es vorsätzlich falsche Atteste. Es hat schon einen über Corona hinausgehenden Sinn, den Beweiswert solcher Atteste mit Gesetzen zu schützen“, sagte FDP-Vize Wolfgang Kubicki.
Für Jakob Maske vom Berufsverband der Kinderärzte wäre eine Amnestie „ein verheerendes Signal“. Das Ausstellen eines falschen Attestes sei in keiner Weise akzeptabel.
BSW-Chefin Sahra Wagenknecht ist anderer Ansicht: „Noch besser wäre eine bundesweite Amnestie für alle wegen Regelverstößen in der Corona-Zeit Verurteilten und Gemaßregelten. Slowenien hat das 2023 durchgesetzt, wir sollten uns daran ein Beispiel nehmen.“ (dts/red)
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