„Maskenarzt“ Dr. Walter Weber verurteilt: 22 Monate Haft auf Bewährung für „unrichtige“ Maskenatteste
Die große Strafkammer des Landgerichts Hamburg hat den Hamburger Internisten Dr. Walter Weber am 9. Dezember 2024 zu einer Geldstrafe und einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Das hat eine Sprecherin des Landgerichts der Epoch Times auf Anfrage bestätigt. Angaben über die Höhe der Strafzahlung machte sie nicht.
Das Urteil sei bisher nicht rechtskräftig, wie die Sprecherin einräumte: „Es besteht die Möglichkeit binnen einer Woche Revision einzulegen“. Ein schriftliches Urteil liege ebenfalls noch nicht vor. Das Gericht habe den Urteilsspruch bislang nur mündlich verkündet.
Die Richterin war somit in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt. Diese hatte dem heute 80-jährigen Mediziner vorgeworfen, zwischen April 2020 und September 2021 in 57 Fällen falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben (Az: 615 KLs 7/22). Weber hatte sich auch als Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“ einen Namen in der Szene der Corona-Maßnahmenkritiker gemacht.
Die Epoch Times bat Sven Lausen, den Strafverteidiger Webers, um eine schriftliche Stellungnahme. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir darüber berichten.
Prominente Zeugen nicht erschienen
Zuletzt hatte der Fall vor einer Woche für Aufregung gesorgt: Der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Prof. Dr. Lars Schaade, und der Erste Bürgermeister Hamburgs, Peter Tschentscher (SPD), hatten sich geweigert, am 2. Dezember vor Gericht zu erscheinen.
Das Landgericht Hamburg sah darin allerdings nichts Problematisches: Es ging zum Unmut der Verteidiger von einer nicht „ordnungsgemäßen Ladung“ aus.
Auch die frühere Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard musste trotz Vorladung für den 5. Dezember nicht erscheinen, obwohl sie nach Angaben des Weber-Rechtsanwalts Lausen im Anklagezeitraum verantwortlich für die Eindämmungsverordnungen in Hamburg gewesen war. Sie ist heute Senatorin für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg.
Zuvor hatten Lausen und sein Kollege Ivan Künnemann versucht, die gewünschten Zeugen mithilfe des Selbstladeverfahrens nach Paragraf 220 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) zur Aussage vor Gericht bewegen zu können. Sie hätten Auskünfte über die wissenschaftlichen Grundlagen der Maskenpflicht während der Corona-Zeit zu Protokoll geben sollen.
Strafverteidiger Lausen glaubte an Freispruch
Lausen war davon ausgegangen, dass das Nichterscheinen von Schaade oder Tschentscher nicht „Verfahrens-entscheidend“ sein würde. Er ging zu diesem Zeitpunkt noch von einem Freispruch für seinen 80-jährigen Mandanten aus und glaubte daran, dass die Landgerichtskammer „die Stärke besitzen“ werde, sich nicht von etwaigen „Vorverurteilungstendenzen“ beeindrucken zu lassen. Diese hätten aus seiner Sicht aus dem Umstand erwachsen können, dass einzelne Patienten Webers in anderen Verfahren verurteilt worden waren.
Die Staatsanwaltschaft habe bereits am 2. Dezember ihr Plädoyer gehalten und eine 22-monatige Haftstrafe auf Bewährung „sowie ein dreijähriges Verbot zur Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten beantragt“, bestätigte Lausen damals. Ursprünglich waren nach Angaben des Landgerichts noch einige weitere Termine in der Zeit zwischen dem 4. und 16. Dezember angesetzt gewesen. Das Urteil fiel somit früher als erwartet.
Datenanalyst hatte Angstmache befürchtet
Der Datenanalyst Tom Lausen, der Bruder des Strafverteidigers und ebenfalls Maßnahmenkritiker, hatte am 4. Dezember in einem Interview mit der Aktivistin Claudia Jaworski seiner Befürchtung Ausdruck verliehen, was geschehen könnte, falls Weber tatsächlich verurteilt werden würde:
Wenn wir so weit sind, dass Ärzte ihren Patienten nicht mehr helfen, weil sie Angst vor einer Hausdurchsuchung haben, dann sind wir hier im Totalitarismus tatsächlich angekommen und deswegen sind eher die zu bestrafen, die gesagt haben ‚Ja, ich möchte aber, dass die Solidarität hier eingehalten wird und Sie tragen mal schön eine Maske, egal welche Störungen Sie dadurch bekommen‘ “ (Video auf X).
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