Mainzer OB Ebling als neuer rheinland-pfälzischer Innenminister vereidigt

Michael Ebling (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Mainz.
Michael Ebling (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Mainz. Symbolbild.Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times13. Oktober 2022

Nur einen Tag nach dem Rücktritt des rheinland-pfälzischen Innenministers Roger Lewentz hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Donnerstag den Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (alle drei SPD) als seinen Nachfolger ernannt. Ebling wurde anschließend bei einer Sitzung des Landtags in Mainz durch Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) vereidigt.

„Ich freue mich auf die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem neuen Minister“, erklärte Dreyer. Ebling betonte: „Die Entscheidung, das Amt des Oberbürgermeisters meiner Heimatstadt niederzulegen und in diesen zentralen Bereich der Landesregierung zu wechseln, war keine einfache, aber ich blicke meinen neuen Aufgaben und Herausforderungen mit viel Engagement, aber auch dem nötigen Respekt entgegen.“

Lewentz war am Mittwoch nach Vorwürfen im Zusammenhang mit Hubschraubervideos aus der Nacht der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 zurückgetreten. Er geriet unter Druck, weil nicht klar war, wann er von den Ausmaßen der Katastrophe wusste. Eigenen Angaben zufolge will er von den Aufnahmen lange Zeit nichts gewusst haben. In der Flutnacht will er nur von einzelnen Ereignissen erfahren haben.

Ebling war bis zu seiner Vereidigung Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz. Dieses Amt hatte der 55-Jährige seit mehr als zehn Jahren inne. Im November 2019 wurde Ebling für eine weitere achtjährige Amtszeit wieder gewählt. Der Jurist war vor seinem Wechsel an die Stadtspitze Stadtbeigeordneter für Soziales und Staatssekretär im Bildungsministerium. Er ist Präsidiumsmitglied im Deutschen Städtetag.

Eblings Stellvertreter Bürgermeister Günter Beck (Grüne) wird sein Nachfolger an der Stadtspitze bis zur Neuwahl eines neuen Oberbürgermeisters sein. Laut rheinland-pfälzischer Gemeindeordnung bleiben für eine Neuwahl maximal drei Monate Zeit. (afp/dl)



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