Mainzer Gericht beleuchtet erneut CDU-Spendenaffäre
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Wegen Beihilfe zur Untreue wurde Carsten Frigge im Verfahren um die rheinland-pfälzische CDU-Affäre 2013 zu einer Geldstrafe von 30 000 Euro verurteilt. Nun wird in einem Zivilverfahren die Schadenersatzforderung der Union gegen Frigge beleuchtet.Foto: Fredrik von Erichsen/dpa
Das Verfahren findet ein halbes Jahr vor der nächsten Landtagswahl statt. In der Affäre ging es um die Bezahlung von Beraterhonoraren im Landtagswahlkampf 2005/2006. Das Landgericht verurteilte 2013 den früheren CDU-Landeschef Christoph Böhr wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung, weil er Honorar für Hamburgs Ex-Finanzsenator Frigge (CDU) illegal von der Fraktionskasse abgezweigt hatte. Dieser erhielt wegen Beihilfe zur Untreue eine Geldstrafe von 30 000 Euro.
Die Spendenaffäre hatte die Landes-CDU in eine tiefe Krise gestürzt. Die Bundes-CDU zahlte 2011 fast 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag und forderte das Geld von der Landes-CDU zurück. Diese verlangt daher von Frigge Schadenersatz.
(dpa)Epoch TV
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